Formular 8857: Antrag auf Entlastung des unschuldigen Ehepartners
Was ist Formular 8857: Antrag auf unschuldige Ehegattenhilfe?
Formular 8857: Antrag auf Entlastung für unschuldige Ehepartner ist ein Steuerformular des Internal Revenue Service (IRS), das von Steuerzahlern verwendet wird, um eine Befreiung von einer Steuerschuld zu beantragen, die einen Ehegatten oder ehemaligen Ehegatten betrifft. Im Allgemeinen sind Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, gemeinsam für jede Steuerpflicht verantwortlich. Wenn zusätzliche Steuern aus nicht ausgewiesenen Einkünften und fehlerhaften Abzügen oder Anrechnungen bekannt werden, bleiben beide Partner haftbar, auch wenn sie geschieden sind.
Die Scheidung hindert den IRS nicht daran, dass beide Parteien gesamtschuldnerisch für eine Steuerpflicht haften, auch wenn ein Scheidungsurteil besagt, dass nur eine Partei für die Steuer verantwortlich ist. Laut IRS muss ein Ehegatte oder Ex-Ehepartner im Allgemeinen das Formular 8857 innerhalb der Frist einreichen, in der der IRS die Steuer erheben muss, wenn ein Restbetrag fällig ist. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel 10 Jahre ab dem Datum der Feststellung der Steuerschuld. Im Falle einer Gutschrift oder Rückerstattung müssen Sie Ihren Antrag im Allgemeinen innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der ursprünglichen Erklärung oder innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum der Steuerzahlung stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
Die zentralen Thesen
- Steuerpflichtige können eine Befreiung von der Steuerpflicht eines Ehegatten oder ehemaligen Ehegatten beantragen.
- Der Steuerpflichtige, der eine Entlastung beantragt, sollte das Formular 8857 einreichen, sobald ihm eine Steuerpflicht bekannt wird.
- Je nachdem, ob ein Restbetrag fällig oder eine Rückerstattung beantragt wird, hat ein Ehegatte oder ehemaliger Ehegatte in der Regel 10 bzw. drei Jahre Zeit, um das Formular 8857 einzureichen
Wer kann das Formular 8857 einreichen: Antrag auf Entlastung für unschuldige Ehepartner?
Der Steuerpflichtige, der eine Steuererleichterung beantragt, sollte das Formular 8857: Antrag auf Entlastung für unschuldige Ehepartner einreichen, sobald er von einer Steuerpflicht Kenntnis erlangt, für die der andere Ehegatte oder ehemalige Ehegatte allein verantwortlich sein sollte. Die Einreichung des Formulars 8857 garantiert jedoch nicht, dass der antragstellende Steuerzahler Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Einige der Qualifikationen umfassen:
- Einreichen einer gemeinsamen Steuererklärung mit Steueruntertreibung.
- Steuern aufgrund irrtümlich aufgeführter Einkünfte oder Abzüge eines Ehegatten
- Die Feststellung, dass es unfair ist, den ersuchenden Steuerpflichtigen für die Untertreibung haftbar zu machen
Erhält ein Steuerpflichtiger die Ablehnung seines Antrags, hat er die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Füllen Sie das Formular aus, sobald Sie feststellen, dass eine Steuerpflicht Ihres Ehepartners oder ehemaligen Ehepartners besteht.
So reichen Sie das Formular 8857 ein: Antrag auf Entlastung eines unschuldigen Ehepartners
Es gibt Schritte, die ein Steuerzahler unternehmen muss, wenn er eine Entlastung sucht. Erstens sollten sie das Formular einreichen, sobald sie feststellen, dass eine Steuerschuld des Ehegatten oder ehemaligen Ehegatten besteht. In den meisten Fällen sendet der IRS eine Benachrichtigung über diese Steuerpflicht.
Seit dem 25. Juli 2011 hat der IRS die Frist für die Beantragung einer gerechten Entlastung verlängert. Der Steuerpflichtige sollte jedoch das Formular 8857 einreichen, sobald ihm die Abweichung bekannt wird, auch wenn ihm die erforderlichen Unterlagen nicht sofort zur Verfügung stehen. Sobald ein Steuerzahler eine Entlastung über das Formular 8857 beantragt, erhält der Ehegatte oder ehemalige Ehegatte eine Benachrichtigung über den anhängigen Antrag. Steuerzahler sollten weiter verstehen, dass es bis zu sechs Monate dauern kann, bis sie nach der Einreichung eine Entscheidung vom IRS erhalten.
Sie können Ihr ausgefülltes Formular per Post oder Fax an das IRS senden.
Download-Formular 8857: Antrag auf unschuldige Ehegattenhilfe
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