Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum - KamilTaylan.blog
25 Juni 2021 12:28

Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum

WAS IST DER Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum?

Der Ausschluss und der Abzug fürausländisches Wohnenist ein Freibetrag für Steuerpflichtige, die im Ausland leben und arbeiten, um jeden Betrag auszuschließen, den ihr Arbeitgeber ihnen zur Deckung von Wohnkosten zuweist. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Ausgaben direkt an den Steuerpflichtigen oder in dessen Namen bezahlt werden. Der Ausschluss oder Abzug von ausländischer Wohnung wird in den Teilen VI, VIII und IX des Formulars 2555 berechnet.

Aufschlüsselung des Ausschlusses und Abzugs von ausländischem Wohnraum

Um sich für den Ausschluss und den Abzug von ausländischem Wohneigentum zu qualifizieren, müssen die Steuerzahler die gleichen Zeitkriterien erfüllen wie für die Bona-fide-Anwohner oder physischen Anwesenheitstests. Außerdem gilt der Ausschluss von Wohnraum nur für Beträge, die mit den vom Arbeitgeber bereitgestellten Beträgen als bezahlt gelten, einschließlich aller Beträge, die an die Person gezahlt oder von ihrem Arbeitgeber in ihrem Namen gezahlt oder angefallen sind und die als steuerpflichtiges ausländisches Erwerbseinkommen gelten. Der Wohnungsabzug gilt nur für Beträge, die mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bezahlt werden.

Der Wohngeldbetrag ist die Summe der Wohnkosten für das Jahr abzüglich des Wohngrundbetrags. Die Berechnung des Wohngrundbetrags ist an den maximalen Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen gebunden. Der Betrag beträgt 16 Prozent des maximalen Ausschlussbetrags, der täglich berechnet wird, multipliziert mit der Anzahl der Tage im Anrechnungszeitraum, die in das Steuerjahr der natürlichen Person fallen.

Wohnkosten sind angemessene Kosten tatsächlich gezahlten oder für dieUnterbringung in einem fremden Land für den Einzelnen entstehen, deren Ehegatten und ihre  Familienangehörigen, sofern sie auch im Ausland gelebt. Anrechnungsfähige Ausgaben können auch Zahlungen zum Steuerausgleich und Bildungsausgaben für dieKinder oder Angehörigendes Steuerpflichtigen umfassen. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder der Anstellung von Hausangestellten fallen nicht unter den Ausschluss. Die Wohnkosten umfassen keine Ausgaben, die unter den gegebenen Umständen als verschwenderisch oder unwesentlich angesehen werden.3

Ausschluss und Abzugsgrenzen für ausländisches Wohneigentum

Die Obergrenze für Wohnkosten beträgt im Allgemeinen 30 Prozent des maximalen Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkommen, kann jedoch je nach dem Ort, an dem Sie Wohnkosten anfallen, variieren. Außerdem dürfen die ausländischen Wohnkosten die gesamten ausländischen ausländischen Erwerbseinkommen der Personfür das Steuerjahrnicht übersteigen. Der Abzug für ausländisches Wohneigentum darf nicht mehr sein als ihr ausländisches Erwerbseinkommen abzüglich der Summe ihres ausländischen Erwerbseinkommens zuzüglich ihres Wohneigentums. Die Obergrenze für Wohnkosten hängt von dem Ort ab, an dem Sie Wohnkosten anfallen.1 Die Wohnkostenobergrenze wird anhand des Arbeitsblatts auf Seite 3 der Anleitung zum Formular 2555 berechnet.