20 Juni 2021 12:20

5-Jahres-Regel

Was ist die 5-Jahres-Regel?

Im Allgemeinen betrifft die 5-Jahres-Regel die Abhebung von Geldern von einem Individual Retirement Account (IRA). Tatsächlich existieren jedoch mehrere verschiedene Arten von 5-Jahres-Regeln. Zwei gelten speziell für Roth IRAs: eine Wartezeit, bevor Gelder abgehoben werden können. Ein anderer bezieht sich auf den Verteilungsplan der Mittel von geerbten IRAs, entweder Roth oder traditionellen.

Die zentralen Thesen

  • Die 5-Jahres-Regel befasst sich mit Abhebungen von IRAs.
  • Für Roth IRAs gilt eine Reihe von 5-Jahres-Regeln, die eine Wartezeit vorschreiben, bevor Einnahmen oder umgewandelte Gelder vom Konto abgebucht werden können.
  • Eine weitere 5-Jahres-Regel gilt für ererbte IRAs, sowohl traditionelle als auch Roths. Es schreibt vor, dass nichteheliche Begünstigte Ausschüttungen nach einem 5-Jahres-Plan vornehmen.

So funktioniert die 5-Jahres-Regel

Beiträge zu einem Roth IRA können jederzeit an den ursprünglichen Kontoinhaber verteilt werden. Um jedoch Einnahmen aus Ihrem Roth steuer- und strafenfrei beziehen zu können, müssen Sie 59½ Jahre alt sein und das Konto muss fünf Jahre alt sein. Auch wenn Sie bereits 59½ Jahre alt sind, müssen Sie den Roth mindestens fünf Jahre lang gegründet und geführt haben. Das ist kurz gesagt die 5-Jahres-Regel für Roths.

Die 5-Jahres-Regel begrenzt nur, wenn Sie Ihre Einnahmen von Ihrem Roth IRA abheben können . Das sind die Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne und alle anderen Erträge, die Ihre Roth-Anlagen angesammelt haben. (Die Beiträge sind nicht begrenzt, da sie aus Ihrem Nachsteuergeld stammen – Sie haben bei der Einzahlung in Ihre Roth keinen Abzug erhalten. Daher können Sie Ihre Beiträge, so der IRS, jederzeit und in jedem gewünschten Alter abheben. ohne Strafe oder Steuern.)



Die 5-Jahres-Uhr beginnt mit Ihrem ersten Beitrag zu einer Roth IRA zu ticken – nicht unbedingt mit dem, von dem Sie Gelder abheben. Die Taktregel gilt auch für Umwandlungen von einem traditionellen IRA zu einem Roth IRA.

Die zweite 5-Jahres-Regel bestimmt, ob die Verteilung des Kapitals aus der Umwandlung einer traditionellen IRA in eine Roth IRA straflos ist. (Sie zahlen Steuern bei der Umwandlung.)

Jede Umwandlung hat ihren eigenen Fünfjahreszeitraum, aber die IRS-Regeln schreiben vor, dass die ältesten Umwandlungen zuerst zurückgezogen werden. Die Abhebungen für Roth IRAs sind zuerst Beiträge, gefolgt von Umwandlungen und dann Einnahmen.

Wenn Sie die 5-Jahres-Regel brechen, indem Sie zu früh Einnahmen oder umgewandelte Gelder von einem Roth abheben, wird Ihre Abhebung vom IRS als unqualifizierte Ausschüttung betrachtet. Unqualifizierte Ausschüttungen unterliegen der Besteuerung zu Ihrem aktuellen ordentlichen Einkommensteuersatz zuzüglich einer Strafe von 10 %. Dies kann eine ziemlich verheerende zusätzliche Steuer sein: Wenn Sie in der Steuerklasse von 24 % wären, würden Sie sehen, dass 34 % der Einnahmen Ihrer Roth IRA in Steuern und Strafen verpuffen, weil Sie die Einnahmen vor Ablauf von fünf Jahren abgezogen haben.

Vererbte IRAs vs. traditionelle IRAs vs. Roth IRAs

Vererbte IRAs

Die 5-Jahres-Regel gilt für eine von mehreren Optionen, die Begünstigte haben, wenn es darum geht, Ausschüttungen von einer  geerbten IRA zu erhalten. Unabhängig davon, ob es sich um eine traditionelle IRA oder eine Roth IRA handelt, müssen Erben jährliche Zuweisungen vom Konto abziehen, die als erforderliche Mindestausschüttungen (RMD) bekannt sind.

Hatte der Eigentümer zum Zeitpunkt des Todes bereits mit dem Bezug der erforderlichen Mindestausschüttungen begonnen, muss der Begünstigte die berechneten Ausschüttungen weiterhin erhalten oder einen neuen Plan auf Grundlage seiner eigenen Lebenserwartung vorlegen. Wenn der Eigentümer noch keinen RMD-Zeitplan gewählt oder noch nicht 72 Jahre alt geworden ist, hat der Begünstigte der IRA ein 5-Jahres-Fenster, um die Gelder abzuheben, die dann der Einkommensteuer unterliegen.

Diese Regelung gilt für nichteheliche Begünstigte. Ehepartner haben mehr Flexibilität; sie können die bestehende IRA auf ihren Namen übertragen und Verteilungen aufschieben, bis sie das RMD-Alter erreichen.



SEP-IRAs und Simple IRAs werden als traditionelle IRAs klassifiziert, wenn sie vererbt werden. Roth IRAs bleiben Roth IRAs.

Die 5-Jahres-Regel gibt den Begünstigten ein Zeitfenster, in dem sie Gelder steuerfrei abheben können. Bis zum 31. Dezember des fünften Jahres, dem Ende des Fünfjahresfensters, muss der Empfänger alle Gelder vom geerbten Konto entfernt haben.

Traditionelle IRAs

Nach der 5-Jahres-Regel wird der Begünstigte einer traditionellen IRA nicht mit der üblichen Abhebungsstrafe von 10 % bei einer Ausschüttung konfrontiert, selbst wenn er es vor seinem 59. Auf den Fonds werden jedoch Einkommensteuern zum regulären Steuersatz des Begünstigten fällig.

Der neue Besitzer der IRA kann alle Gelder auf ein anderes Konto unter seinem Namen übertragen oder es in einer Pauschalsumme auszahlen oder eine Kombination vornehmen. Innerhalb des Fünfjahresfensters können die Empfänger weiterhin zum geerbten IRA-Konto beitragen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre müsste der Begünstigte jedoch alle Vermögenswerte abheben.

Roth IRAs

Roth IRA unterliegt auch einer fünfjährigen Erbschaftsregel. Der Begünstigte muss den gesamten Wert der geerbten IRA bis zum 31. Dezember des Jahres liquidieren, das den fünften Todestag des Eigentümers enthält.

Insbesondere sind während des Fünfjahreszeitraums keine RMDs erforderlich. Zum Beispiel stirbt Ron 2021 und hinterlässt seine Roth IRA seiner Tochter Ramona. Entscheidet sie sich für die fünfjährige Auszahlung, muss sie das gesamte Vermögen bis zum 31.12.2026 ausschütten.

Nimmt der Begünstigte Ausschüttungen aus einer geerbten Roth IRA, die länger als fünf Jahre besteht, sind alle Ausschüttungen steuerfrei. Darüber hinaus kann die steuerfreie Ausschüttung aus Erträgen oder Kapital bestehen. Für Begünstigte eines Fonds, der diese Fünf-Jahres-Marke nicht erreicht hat, sind Gewinnentnahmen steuerpflichtig, der Kapitalgeber bleibt jedoch steuerfrei.

Beispiel für die 5-Jahres-Regel

Nehmen wir zum Beispiel an, der ursprüngliche IRA-Kontoinhaber starb, bevor er 70½ Jahre alt wurde, hatte das Konto jedoch erst vor drei Jahren eingerichtet. In diesem Szenario müsste der Begünstigte zwei weitere Jahre warten, bevor er die Erträge aus den Roth IRA-Investitionen steuerfrei abheben kann. Diese Bestimmung kann einige ernsthafte Probleme aufwerfen, da nach der 5-Jahres-Regel alle Vermögenswerte innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des ursprünglichen Kontoinhabers aus einer geerbten IRA entfernt werden müssen.

Die Begünstigten müssen alle Optionen ausloten, die sie haben, wenn es darum geht, Ausschüttungen von einer geerbten Roth IRA zu übernehmen und diejenige auszuwählen, die ihrer Situation am besten entspricht. Im obigen Beispiel möchte der Begünstigte möglicherweise Ausschüttungen basierend auf seiner Lebenserwartung wählen, anstatt den Fünfjahresplan zu verwenden.

Besondere Überlegungen

Roth IRAs sind eine Art Rentenkonto. Sie für andere Zwecke als zum Sparen und zur Altersvorsorge zu verwenden, verfehlt tendenziell ihren Zweck. Die Einführung einer Regel, dass Anleger mindestens fünf Jahre warten mussten, bevor sie ihre Gewinne abziehen konnten, bekräftigt den Grundsatz, dass Roth IRAs für langfristige Investitionen konzipiert sind und nicht als Sparkonto mit Vorteilen angesehen werden sollten. Der Gesetzgeber, der den Roth gründete, war der Meinung, dass die fünfjährige Wartezeit dazu beitragen würde, Menschen vom Missbrauch abzuhalten.

Was die übernommenen IRAs betrifft, so ist der Fünfjahresplan eine Art Kompromiss des IRS. Es versteht, dass IRAs nicht sehr beliebt wären, wenn sie nicht vererbt werden könnten; deren Weitergabe eine Steuerbelastung für die Begünstigten verursacht. Gleichzeitig waren diese Erben nicht diejenigen, die das Konto finanzierten, und der IRS möchte keine Steuereinnahmen verpassen, die ihm geschuldet sind, insbesondere bei den traditionellen IRAs. Daher das Mandat, dass Gelder entweder nach dem Fünfjahresplan oder nach einem der Lebenserwartung des Begünstigten abgehoben werden.