26 Juni 2021 12:08

Schlussprospekt

Was ist ein Schlussprospekt

Ein endgültiger Prospekt ist die endgültige Fassung eines Prospekts für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren. Dieses Dokument ist in allen Einzelheiten des Angebots vollständig und wird als „gesetzlicher Prospekt“ oder „Angebotsrundschreiben“ bezeichnet.

AUFSCHLIESSUNG des Schlussprospekts

Ein endgültiger Prospekt ist die wichtigste Quelle für Anleger, wenn sie Informationen über eine öffentlich angebotene Anlage suchen. Unternehmen müssen Prospektdokumente bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen, um Kapital für das angebotene Produkt zu beschaffen. Ein Prospekt kann im Verlauf des Einreichungsverfahrens entweder vorläufig oder endgültig sein.

Dervon der Prospektfüllung befreit sein, einschließlich privater Angebote an eine begrenzte Anzahl von Personen oder Institutionen;Angebote von begrenzter Größe;innerstaatliche Angebote;und Wertpapiere von Kommunal, Landes- und Bundesregierungen.

Prospekteinreichungsprozess

Beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren erhalten Anleger zunächst einen sogenannten vorläufigen Prospekt, derwegen der rosa Farbe des Papiers, auf dem er gedruckt ist, gemeinhin als „ Red Hering “ bezeichnet wird. Anschließend wird der endgültige Prospekt Anlegern zur Verfügung gestellt, die einen Kauf des betreffenden Wertpapiers erwägen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem endgültigen Prospekt und einem vorläufigen Prospekt besteht darin, dass der endgültige Prospekt den Preis des Wertpapiers enthält.

Einreichungen der Verwaltungs-Investmentgesellschaft

Verwaltungs-Investmentgesellschaften reichen in der Regel keine vorläufigen Prospektdokumente ein. Daher enthalten die meisten von der Verwaltungsgesellschaft bei der SEC eingereichten Fondsprospekte die endgültigen Einzelheiten zu dem angebotenen Fonds.

Investmentfondsgesellschaften können sowohl einen gesetzlichen Prospekt als auch einen zusammenfassenden Prospekt einreichen. Beide Dokumente werden den Anlegern zusammen mit dem zusammenfassenden Prospekt zur Verfügung gestellt, der nur eine kurze Zusammenfassung der Details des Fonds enthält.

Investmentfondsgesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Informationen in einen Investmentfondsprospekt aufzunehmen. Zu den allgemeinen Angaben gehören das Anlageziel des Fonds, die Anlagestrategie, Risiken, Gebühren und Aufwendungen, die Wertentwicklung, Informationen über die Anlageberater und Portfoliomanager des Fonds sowie Verfahren für den Kauf und die Rücknahme von Anteilen.

Transparenz und Sensibilisierung der Anleger sind zwei wesentliche Aspekte, die das Prospektrecht vorschreibt. Informationen in einem Prospekt müssen für den Fondsvergleich in einem Standardformat dargestellt werden. Anleger müssen außerdem nach dem Kauf von Anteilen eine Kopie des Prospekts eines Fonds erhalten.