Anmeldestatus - KamilTaylan.blog
11 Juni 2021 12:07

Anmeldestatus

Was ist der Anmeldestatus?

Der Einreichungsstatus ist eine Kategorie, die die Art des Steuererklärungsformulars definiert, das ein Steuerpflichtiger bei der Einreichung seiner Steuern verwenden muss. Der Anmeldestatus ist eng mit dem Familienstand verbunden.

Informationen zum Einreichungsstatus

Der Anmeldestatus ist wichtig, da die Steuerklasse einer Person (und damit der zu zahlende Betrag) durch den Familienstand, die Anzahl der Kinder, den Beruf und mehrere andere Faktoren bestimmt wird. Sie müssen Ihren Status ehrlich angeben, sonst wird dies als betrügerisch angesehen und es werden Strafen verhängt.

Für Zwecke der Bundeseinkommensteuerfälltein Steuerzahler in eine von fünf Kategorien: ledig, gemeinsam angemeldete Ehe, getrennte Eheschließung, Haushaltsvorstand und qualifizierende Witwe(r) mit unterhaltsberechtigten Kindern.

Einzelfiler

Ein Alleinerziehender ist ein Steuerpflichtiger, der zum letzten Tag des Steuerjahres unverheiratet, geschieden, eingetragener Lebenspartner oder nach einzelstaatlichem Recht getrennt lebend ist.2 Der Haushaltsvorstand oder eine verwitwete Person fällt steuerlich nicht unter die Kategorie „Single“. Alleinerziehende haben für die meisten Ausnahmen niedrigere Einkommensgrenzen.

Verheiratete Person, die gemeinsam oder überlebender Ehepartner einreicht

Eine Person, die am Ende des Steuerjahres verheiratet ist, kann ihre Steuererklärung gemeinsam mit ihrem Ehegatten abgeben. Bei der Anmeldung unter dem Status der gemeinsamen Anmeldung können Paare ihre jeweiligen Einkünfte, Befreiungen und Abzüge in derselben Steuererklärungerfassen. Eine gemeinsame Steuererklärung bietet oft eine höhere Steuerrückerstattung oder eine geringere Steuerschuld.

Eine gemeinsame Eheschließung ist am besten, wenn nur ein Ehepartner über ein nennenswertes Einkommen verfügt. Wenn beide Ehegatten erwerbstätig sindund das Einkommen und die Einzelabzüge hoch und sehr ungleich sind, kann es vorteilhafter sein, getrennt einzureichen.

Haushaltsvorstand

Ein Haushaltsvorstand ist ein alleinstehender oder unverheirateter Steuerpflichtiger, der mindestens 50 % der Kosten für den Lebensunterhalt trägt und mit anderen anspruchsberechtigten Familienangehörigen zusammenlebt, für die er mehr als die Hälfte des Jahres unterstützt.

Dies bedeutet, dass der Steuerzahler mehr als die Hälfte der gesamten Haushaltsrechnungen bezahlt haben muss, einschließlich Miete oder Hypothek, Stromrechnungen, Versicherungen, Grundsteuern, Lebensmittel, Reparaturen und andere übliche Haushaltsausgaben. Einige Beispiele für anspruchsberechtigte Familienmitglieder sind ein unterhaltsberechtigtes Kind, Enkelkind, Bruder, Schwester, Großelternteil oder jeder andere, den Sie als Befreiung beanspruchen können.

Ein Haushaltsvorstand profitiert von einem niedrigeren Steuersatz.

Anspruchsberechtigte Witwe(r) mit unterhaltsberechtigtem Kind

Während des Todesjahres eines Ehegatten kann der überlebende Ehegatte in der Regel den gemeinsamen Anmeldestatus nutzen. Für die zwei auf das Todesjahr des Ehegatten folgenden Steuerjahre kann der überlebende Ehegatte als qualifizierende Witwe oder Witwer antreten. Während der überlebende Ehegatte für den verstorbenen Ehegatten keinen Freistellungsanspruch mehr geltend machen kann, kann er für ein gemeinsam geltendes Ehepaar den Regelabzug geltend machen.

Die Steuerklasse und die Einkommensspanne für Witwen sind die gleichen wie bei gemeinsamer Eheschließung.