Bundesbeauftragter Berater
Was ist ein Bundesbeauftragter Berater?
Ein staatlich abgedeckter Berater ist ein Anlageberater in den Vereinigten Staaten, der bei der US- Börsenaufsichtsbehörde (SEC) gemäß dem Investment Advisers Act von 1940registriert ist.
Ein bundesrechtlich abgesicherter Berater wird auch als bundesrechtlich abgesicherter Anlageberater, bundesrechtlich abgesicherter Berater oder bei der SEC registrierter Anlageberater bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Ein bundeseinheitlicher Berater ist ein Anlageberater, der bei der SEC gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 registriert ist.
- Ein Anlageberater muss sich bei der SEC registrieren lassen, wenn er ein Vermögen von mehr als 110 Millionen US-Dollar verwaltet.
- In Wyoming ansässige Anlageberater jeder Größe müssen sich bei der SEC registrieren.
- Bestimmte Vorsorgeberater, internetbasierte Berater und Multi-State-Berater können sich bei der SEC registrieren lassen, auch wenn sie nicht über ausreichendes Vermögen verfügen.
Bundesweit abgedeckte Berater verstehen
Federal Covered Advisors sind Anlageberater, die bei der SEC registriert sind. Ein Anlageberater ist jede Person oder Firma, die gegen eine Vergütung andere in Wertpapieren berät. Die Regulierung von Anlageberatern obliegt grundsätzlich dem Staat, in dem der Berater seinen Sitz und seine Niederlassung hat. Der Berater kann sich jedoch bei der SEC registrieren oder muss sich bei der SEC registrieren lassen, wenn bestimmte Vermögensgrenzen erreicht werden.
Kleine Berater.Ein kleiner Berater ist einer mit einem verwalteten Vermögen von weniger als 25 Millionen US-Dollar(AUM). Nach den aktuellen Regeln ist es kleinen Beratern untersagt, sich bei der SEC zu registrieren. Stattdessen müssen sie sich in dem Staat registrieren, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Die Ausnahme bilden Anlageberater mit Sitz in Wyoming, das keine Statuten zur Regulierung von Beratern erlassen hat. Kleine Berater mit Sitz in Wyoming müssen sich bei der SEC registrieren.
Mittelständische Berater.Ein mittelständischer Berater verfügt über ein verwaltetes Vermögen von 25 bis 100 Millionen US-Dollar. Einem mittelgroßen Berater ist es untersagt, sich bei der SEC zu registrieren, wenn der Staat, in dem er tätig ist, eine Registrierung im Staat vorschreibt. Wenn sich ein mittelgroßer Berater nicht im Bundesstaat registrieren muss, muss sich der Berater bei der SEC registrieren (sofern keine Ausnahme gilt).
Darüber hinaus müssen sich mittelständische Berater mit Sitz in New York oder Wyoming bei der SEC registrieren lassen (sofern keine Ausnahme gilt).
Große Berater.Jeder Berater mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 110 Millionen US-Dollar muss sich bei der SEC registrieren, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor. Berater, die ein AUM von mindestens 100 Millionen US-Dollar erreichen, können sich bei der SEC registrieren, wenn sie dies wünschen. Ein Berater ist nicht verpflichtet, seine SEC-Registrierung zurückzuziehen und sich beim Staat zu registrieren, es sei denn, sein AUM fällt unter 90 Millionen US-Dollar.
Besondere Überlegungen
Anlageberatern ist es untersagt, sich bei der SEC zu registrieren, wenn sie den Assets under Management Test nicht erfüllen. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen:
- Berater von Investmentgesellschaften. Berater von Investmentgesellschaften, die gemäß dem Investment Company Act von 1940 registriert sind, müssen sich bei der SEC registrieren lassen.
- Rentenberater. Berater, die Beratungsdienste für Pensionspläne mit einem verwalteten Vermögen von mindestens 200 Millionen US-Dollar erbringen, können sich bei der SEC registrieren, auch wenn der Berater diese Vermögenswerte nicht verwaltet.
- Berater für mehrere Staaten.Ein Anlageberater, der sich in 15 oder mehr Staaten registrieren muss, kann sich bei der SEC registrieren lassen.
- Internet-Berater.Anlageberater kommen unter diese Ausnahme, wenn sie allen ihren Kunden Anlageberatung ausschließlich über eine interaktive Website anbieten. Sie können in den letzten 12 Monaten bis zu 15 Kunden auf andere Weise beraten.