Federal Covered Advisor
Was ist ein Federal Covered Advisor?
Ein Federal Covered Advisor ist ein Anlageberater in den USA, der bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) gemäß dem Investment Advisers Act von 1940registriert ist.
Ein Federal Covered Advisor wird auch als Federal Covered Investment Advisor, Federal Covered Adviser oder SEC-registrierter Anlageberater bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Ein Federal Covered Advisor ist ein Anlageberater, der gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 bei der SEC registriert ist.
- Ein Anlageberater muss sich bei der SEC registrieren lassen, wenn er ein verwaltetes Vermögen von mehr als 110 Mio. USD hat.
- In Wyoming ansässige Anlageberater jeder Größe müssen sich bei der SEC registrieren lassen.
- Bestimmte Rentenberater, internetbasierte Berater und Berater aus mehreren Staaten können sich bei der SEC registrieren lassen, auch wenn sie nicht über ein ausreichendes verwaltetes Vermögen verfügen.
Grundlegendes zu den von der Bundesregierung abgedeckten Beratern
Federal Covered Advisors sind Anlageberater, die bei der SEC registriert sind. Ein Anlageberater ist jede Person oder Firma, die im Austausch für eine Entschädigung andere in Bezug auf Wertpapiere berät. Die Regulierung von Anlageberatern fällt im Allgemeinen dem Staat zu, in dem der Berater seinen Hauptsitz und seinen Geschäftssitz hat. Der Berater kann sich jedoch bei der SEC registrieren lassen oder sich bei der SEC registrieren lassen, wenn bestimmte Schwellenwerte für Vermögenswerte erreicht werden.
Kleine Berater.Ein kleiner Berater ist einer mit einem verwalteten Vermögen von weniger als 25 Millionen US-Dollar(AUM). Nach den geltenden Vorschriften ist es kleinen Beratern untersagt, sich bei der SEC zu registrieren. Stattdessen müssen sie sich in dem Staat registrieren lassen, in dem sie ihren Hauptgeschäftssitz haben. Die Ausnahme bilden Anlageberater mit Sitz in Wyoming, die keine Statuten zur Regulierung von Beratern erlassen haben. Kleine Berater aus Wyoming müssen sich bei der SEC registrieren lassen.
Mittelgroße Berater.Ein mittelgroßer Berater verfügt über ein AUM zwischen 25 und 100 Millionen US-Dollar. Einem mittelgroßen Berater ist es untersagt, sich bei der SEC zu registrieren, wenn der Staat, in dem er tätig ist, die Registrierung im Staat erfordert. Wenn ein mittelgroßer Berater nicht verpflichtet ist, sich im Bundesstaat zu registrieren, muss sich der Berater bei der SEC registrieren (es sei denn, es gilt eine Ausnahme).
Darüber hinaus müssen sich mittelgroße Berater mit Sitz in New York oder Wyoming bei der SEC registrieren lassen (sofern keine Ausnahmeregelung gilt).
Große Berater.Jeder Berater mit einem AUM von mehr als 110 Millionen US-Dollar muss sich bei der SEC registrieren lassen, sofern keine Ausnahme vorliegt. Berater, die einen AUM von mindestens 100 Millionen US-Dollar erreichen, können sich bei der SEC registrieren lassen, wenn sie dies wünschen. Ein Berater ist nicht verpflichtet, seine SEC-Registrierung zurückzuziehen und sich beim Staat zu registrieren, es sei denn, sein AUM fällt unter 90 Millionen US-Dollar.
Besondere Überlegungen
Anlageberatern ist es untersagt, sich bei der SEC zu registrieren, wenn sie die verwalteten Vermögenswerte nicht erfüllen. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen:
- Berater von Investmentgesellschaften. Berater von nach dem Investment Company Act von 1940 registrierten Investmentgesellschaften müssen sich bei der SEC registrieren lassen.
- Rentenberater. Berater, die Beratungsleistungen für Vorsorgepläne mit einem AUM von mindestens 200 Mio. USD erbringen, können sich bei der SEC registrieren lassen, selbst wenn der Berater diese Vermögenswerte nicht verwaltet.
- Berater aus mehreren Staaten.Ein Anlageberater, der sich in 15 oder mehr Staaten registrieren muss, kann sich bei der SEC registrieren lassen.
- Internetberater.Anlageberater qualifizieren sich für diese Ausnahme, wenn sie allen ihren Kunden Anlageberatung ausschließlich über eine interaktive Website anbieten. Sie können in den letzten 12 Monaten bis zu 15 Kunden auf andere Weise beraten.