Außerordentlicher Posten - KamilTaylan.blog
20 Juni 2021 19:20

Außerordentlicher Posten

Was ist ein außergewöhnlicher Gegenstand?

Außerordentliche Posten bestanden aus Gewinnen oder Verlusten aus ungewöhnlichen und seltenen Ereignissen, die separat klassifiziert, dargestellt und im Jahresabschluss der Unternehmen ausgewiesen wurden. Außerordentliche Posten wurden in der Regel im Anhang näher erläutert. Unternehmen wiesen einen außerordentlichen Posten getrennt von ihrem operativen Ergebnis aus, da es sich in der Regel um einen einmaligen Gewinn oder Verlust handelte und eine künftige Wiederholung nicht zu erwarten war.

Im Januar 2015 hat das Financial Accounting Standards Board (FASB), das die Rechnungslegungsstandards herausgibt, die US-Unternehmen einhalten müssen, das Konzept der außerordentlichen Posten beseitigt. Unternehmen müssen jedoch weiterhin einmalige Posten wie Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstückenmelden.

Die zentralen Thesen

  • Außerordentliche Posten waren Gewinne oder Verluste aus seltenen und ungewöhnlichen Ereignissen, die im Jahresabschluss der Unternehmen gesondert ausgewiesen wurden.
  • Im Januar 2015 hat das Financial Accounting Standards Board (FASB) das Konzept der außerordentlichen Posten gestrichen.
  • Der FASB hat die Bilanzierung außerordentlicher Posten eingestellt, um die Kosten und die Komplexität der Abschlusserstellung zu verringern.

Außergewöhnliches Element verstehen

Die vom FASB festgelegten und aktualisierten Rechnungslegungsstandards werden als allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) bezeichnet. Der FASB hat die Bilanzierung außerordentlicher Posten eingestellt und die Berichtspflicht aus den US-GAAP gestrichen, um die Kosten und die Komplexität der Abschlusserstellung zu verringern.

Vor 2015 haben Unternehmen große Anstrengungen unternommen, um festzustellen, ob ein bestimmtes Ereignis als außergewöhnlich angesehen werden sollte. Gewinne und Verluste abzüglich Steuern aus außerordentlichen Posten mussten nach dem Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen werden.

Durch die Aktualisierung des FASB zur Entfernung außerordentlicher Posten mussten Unternehmen und ihre Prüfer nicht mehr feststellen, ob ein Ereignis ab dem Geschäftsjahr 2015 so selten war, dass es als außerordentliches Posten eingestuft werden konnte. Unternehmen müssen weiterhin seltene und ungewöhnliche Ereignisse offenlegen, jedoch jetzt ohne Angabe von Gründen sie als außergewöhnlich. Auch Unternehmen sind nicht mehr erforderlich, umden Einkommenssteuereffekt von außerordentlichen Posten zu bewerten und die Auswirkungen auf denenpräsentieren das Ergebnis je Aktie (EPS), die ein Unternehmens Gewinn als Teil ihrer ausstehendenAktienanteile.

Durch diese Aktualisierung der Rechnungslegung blieben die Melde- und Offenlegungspflichten für ungewöhnliche und seltene Ereignisse oder Transaktionen unberührt. Während Unternehmen Ereignisse und ihre Auswirkungen nicht mehr als außergewöhnlich bezeichnen müssen, müssen sie International Financial Reporting Standards (IFRS) enthalten keine außerordentlichen Posten in ihren Rechnungslegungsstandards.

Anforderungen an einen außerordentlichen Posten

Ein Ereignis oder eine Transaktion wurde als außergewöhnlich angesehen, wenn sie sowohl ungewöhnlich als auch selten war. Ein ungewöhnliches Ereignis muss höchst abnormal sein und nichts mit den typischen operativen Aktivitäten eines Unternehmens zu tun haben, und es sollte vernünftigerweise erwartet werden, dass es in Zukunft nicht wieder auftritt. In einigen Unternehmen war es üblich, dass diese Werbebuchung jahrelang nicht präsentiert wurde.

Neben der Trennung der Auswirkungen außerordentlicher Posten auf die Gewinn- und Verlustrechnung mussten Unternehmen die Ertragsteuern aus diesen Posten schätzen und ihre Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie (EPS) offenlegen. Beispiele für außergewöhnliche Gegenstände sind Verluste durch verschiedene katastrophale Ereignisse wie Erdbeben, Tsunamis und Waldbrände. Während es einfach war, die Auswirkungen bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Brände) zu bestimmen und abzuschätzen, waren andere Ereignisse mit indirekten Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen viel schwieriger zu bewerten.