Außergewöhnlicher Gegenstand
Was ist ein außergewöhnlicher Artikel?
Ein außergewöhnlicher Posten ist eine Belastung eines Unternehmens, die gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ( GAAP ) in seinem Finanzbericht gesondert ausgewiesen werden muss. Trotz des Namens gelten solche Posten als gewöhnliche Geschäftskosten, müssen jedoch aus Gründen der Klarheit der Finanzberichterstattung getrennt werden.
Die zentralen Thesen
- Ein außergewöhnlicher Posten wird separat vermerkt, um Verwechslungen mit den routinemäßigen Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens zu vermeiden.
- Ein Verkauf von Vermögenswerten oder ein gerichtlicher Vergleich sind Beispiele.
- Außergewöhnliche Gegenstände und außerordentliche Gegenstände werden oft verwechselt, aber sie werden unterschiedlich erfasst.
Verwechseln Sie außergewöhnliche Gegenstände nicht mit außergewöhnlichen Gegenständen. Beides sind ungewöhnliche Ausgaben oder Einnahmequellen, die groß genug sind, um das Finanzergebnis zu beeinflussen. Außerordentliche Posten gehören jedoch nicht zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr eines Unternehmens. Außergewöhnliche Artikel sind.
Beide Buchführungselemente müssen dokumentiert werden, um Anlegern und Aufsichtsbehörden genaue und aussagekräftige Abschlüsse zu liefern.
Beides sind in der Regel auch einmalige Ereignisse.
Grundlegendes zum außergewöhnlichen Element
Ein außerordentlicher Posten in der Bilanz weist auf einen erheblichen Gewinn oder Verlust hin, der sich wahrscheinlich nicht wiederholen wird. Es gehört nicht zum Tagesgeschäft des Unternehmens. Es muss auch „material“ sein.
Das heißt, es hat einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens für die relevante Periode. Der Verkauf eines Grundstücks könnte sich qualifizieren.
Außergewöhnliche Posten sind kostspielige Ereignisse, die sich auf das Ergebnis eines Unternehmens auswirken, aber nicht als Gewinne oder Verluste im routinemäßigen Geschäftsbetrieb missverstanden werden dürfen
Ein außerordentlicher Posten ist ebenfalls eine große Zahl mit erheblichen Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens, die jedoch eng mit dem Tagesgeschäft verbunden ist. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine größere Umstrukturierung vornimmt, Personal abbaut und Geschäftsbereiche zusammenlegt, werden die Kosten dieses Vorgangs als Sonderposten erfasst.
In beiden Fällen werden diese Zahlen den Aktionären ordnungsgemäß als separate Posten gemeldet. So können sie nicht als plötzlicher Umsatz- oder Kostenschub des Unternehmens missverstanden werden.
Ein außergewöhnlicher Posten wird separat ausgewiesen, damit er nicht mit einem plötzlichen Umsatzanstieg (oder einem Umsatzrückgang) verwechselt werden kann.
Tatsächlich erscheinen außergewöhnliche Posten normalerweise in der Bilanz eines Unternehmens, während außergewöhnliche Posten im Anhang zum Jahresabschluss offengelegt werden.
Beispiel für einen außergewöhnlichen Artikel
So kündigte beispielsweise ein britischer Triebwerkshersteller Anfang 2016 an, eine außerordentliche Restrukturierungskosten in Höhe von 75 bis 100 Mio. GBP zu übernehmen, um die Kosten für die Stärkung seiner Bilanz durch Stellenabbau zu berücksichtigen. Als Sonderbelastung ist dies zwar nicht außerordentlich, aber aus Gründen der Abschlusstransparenz als Sonderbelastung zu bewerten.
Außer Restrukturierungskosten können beispielsweise Kosten für aufgegebene Geschäftsbereiche, gerichtliche Vergleiche und Veräußerungen von Vermögenswerten Beispiele für Sondereffekte sein. Als Sonderfall kann auch die Umrüstung einer Fertigungsstätte gelten.