EU-Vorschriften für Gig-Arbeiter zielen auf Plattformen wie Uber und Deliveroo
BRÜSSEL, 9. Dez. (Reuters) – Die Europäische Kommission hat am Donnerstag eine Reihe von Verordnungsentwürfen angekündigt, um die Rechte von Arbeitnehmern bei Online-Plattformen wie Uber (NYSE:UBER) und Deliveroo zu stärken, was nach Ansicht der Unternehmen zu Arbeitsplatzverlusten und mehr Rechtsstreitigkeiten führen könnte.
Der Vorschlag, eine weltweit einmalige Initiative, die mit den EU-Ländern und den EU-Gesetzgebern verhandelt werden muss, bevor sie Gesetz wird, ist der jüngste Versuch der EU, die so genannten „Gig“-Unternehmen zu regulieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Online-Plattformen, die die Entlohnung und die Verhaltensregeln ihrer Mitarbeiter festlegen, müssen diese als Arbeitnehmer einstufen, die Anspruch auf einen Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Rentenansprüche haben, so der Entwurf.
Unternehmen gelten auch dann als Arbeitgeber, wenn sie die Arbeitsleistung mit elektronischen Mitteln überwachen, die Möglichkeit der Arbeitnehmer einschränken, ihre Arbeitszeiten oder Aufgaben zu wählen, oder sie daran hindern, für Dritte zu arbeiten.
Die Vorschriften verlangen auch, dass Transportunternehmen, Lebensmittellieferungs-Apps und andere Unternehmen transparenter darlegen, wie sie Algorithmen zur Überwachung und Bewertung von Arbeitnehmern und zur Festlegung von Aufgaben und Preisen einsetzen. Die Arbeitnehmer können im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften Rechtsmittel einlegen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission könnte der Verordnungsentwurf zwischen 1,7 Millionen und 4,1 Millionen der 28 Millionen Menschen betreffen, die für mehr als 500 Online-Plattformen in den 27 Ländern der EU arbeiten.
„Echte Plattform-Freiberufler werden dank größerer Rechtssicherheit in Bezug auf ihren Status geschützt, und es wird neue Schutzmechanismen gegen die Fallstricke des algorithmischen Managements geben. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sozialeren digitalen Wirtschaft“, sagte die EU-Digitalchefin Margrethe Vestager in einer Erklärung.