EU-Gericht stärkt Wettbewerbsbehörde im Fall Gazprom
BRÜSSEL, 2. Februar (Reuters) – Das zweithöchste Gericht Europas hat am Mittwoch die Entscheidung der EU-Wettbewerbsbehörde von vor drei Jahren bestätigt, eine Untersuchung gegen Gazprom (MCX:GAZP) abzuschließen, ohne den russischen Gasriesen zu bestrafen.
Um Sanktionen zu vermeiden, hatte Gazprom zugestimmt, sein Preissystem zu reformieren und Wettbewerbern den Zugang nach Osteuropa zu ermöglichen.
Das polnische Gasunternehmen PGNiG hat daraufhin die Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und Gazprom vor dem Gericht in Luxemburg angefochten. Außerdem forderte sie das Gericht auf, die Abweisung ihrer Beschwerde gegen Gazprom durch die EU-Wettbewerbshüter aufzuheben.
„Das Gericht ist der Auffassung, dass die angefochtene Entscheidung an keinem der von der Klägerin geltend gemachten Verfahrens- oder Sachfehler leidet“, so das Gericht.
Die Richter haben jedoch die Entscheidung der Kommission, eine Beschwerde von PGNiG gegen Gazprom zurückzuweisen, mit der Begründung zurückgewiesen, die Kommission habe die Verfahrensrechte des Unternehmens nicht beachtet.
Gegen die Urteile kann beim Gerichtshof der EU (EuGH), dem höchsten europäischen Gericht, Berufung eingelegt werden.
Die Rechtssachen lauten T-616/18 Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo gegen Kommission (Engagements de Gazprom) und T-399/19 Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo gegen Kommission (Rejet de plainte).
(Berichte von Yun Chee Foo, Sabine Siebold und Bart Meijjer; Übersetzung von Flora Gómez)