15 Juni 2021 11:33

Anspruchsangebot

Was ist ein Anspruchsangebot?

Ein Berechtigungsangebot ist ein Angebot zum Kauf eines Wertpapiers oder eines anderen Vermögenswerts, der nicht auf eine andere Partei übertragen werden kann. Ein Berechtigungsangebot wird zu einem bestimmten Preis angeboten und muss während eines festgelegten Zeitraums genutzt werden. Die Nichtinanspruchnahme des Berechtigungsangebots führt zum Widerruf. Ein Berechtigungsangebot wird auch als offenes Angebot oder nicht übertragbares Angebot bezeichnet.



Ein offenes Angebot bezieht sich speziell auf ein Aktienangebot, während ein Bezugsangebot nicht auf Wertpapiere beschränkt ist.

So funktioniert ein Anspruchsangebot

Bezugsangebote sind am häufigsten mit der Ausgabe neuer Aktien durch ein Unternehmen verbunden. Ein Unternehmen, das neues Kapital aufnehmen möchte, kann bestehenden Aktionären einen Deal anbieten – beispielsweise die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Anders als bei einem Bezugsangebot kann der Altaktionär das Bezugsangebot nicht auf andere übertragen.

Die Beschränkung, wer das Berechtigungsangebot nutzen kann, erhöht die mit einer Transaktion verbundene Komplexität. Von Beginn an muss die anbietende Gesellschaft die Art der neuen Aktien, die das Angebot bietet, der Art der Aktien entsprechen, die der Aktionär bereits besitzt. Entscheidet sich der Anleger gegen den Erwerb der neuen Aktien, kann die Gesellschaft das Angebot auch nicht auf einen anderen Aktionär übertragen.

Eine Möglichkeit der Gesellschaft im Falle eines abgelehnten Bezugsangebots besteht darin, den Verkauf der neuen Aktien an die Öffentlichkeit zu verlagern, was jedoch dazu führt, dass der erzielbare Preis von dem des Bezugsangebots abweichen kann.

Die zentralen Thesen

  • Ein Berechtigungsangebot ermöglicht den Kauf eines Vermögenswerts oder Wertpapiers zu einem bestimmten Preis, ist jedoch nicht übertragbar.
  • Das Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig und kann in einigen Fällen beschleunigt werden, wenn die Zeit zur Annahme des Angebots verkürzt wird.
  • Ein Unternehmen kann nicht übertragen, für wen das Anspruchsangebot gemacht wurde. Wenn ein Anspruchsangebot fehlschlägt, kann ein Unternehmen den Verkauf an die breite Öffentlichkeit verlagern.

Besondere Überlegungen

Die Befristung des Bezugsangebots ist in der Regel lang genug, um dem bestehenden Aktionär genügend Zeit zu geben, um zu prüfen, ob das Angebot in seinem besten Interesse ist. Teilweise erhalten Altaktionäre mit großen Beteiligungen einen größeren Anteil an den Neuemissionen. Um größere oder institutionelle Aktionäre anzulocken, kann die emittierende Gesellschaft ein beschleunigtes Bezugsangebot abgeben, wodurch sich die Entscheidungszeit des Aktionärs verkürzt.