Belastungen und nicht laufende Interessen in echtem Eigentum - KamilTaylan.blog
10 Juni 2021 12:28

Belastungen und nicht laufende Interessen in echtem Eigentum

Eigentum ist ein Rechtsbegriff, der das ausschließliche Recht einer Person gewährt und schützt, eine Sache zu besitzen, zu besitzen, zu nutzen und zu veräußern. Der Begriff Eigentum deutet nicht auf einen physischen Gegenstand hin, sondern beschreibt eine Rechtsbeziehung einer Person zu einer Sache.

Immobilien Immobilien bestehen aus Grundstücken, Mietshäusern und Erbschaften. Land bezieht sich auf den Boden, die Luft oben, den Bereich unter der Erdoberfläche und alles, was darauf errichtet wird. Die Mietshäuser umfassen die Grundstücke und bestimmte immaterielle Rechte in Bezug auf die Grundstücke. Das Erbe umfasst jedes materielle oder immaterielle Interesse an Immobilien, einschließlich Grundstücken und Mietshäusern, das vererbt werden kann. (Weitere Informationen finden Sie unter 5 Fehler, die Immobilieninvestoren vermeiden sollten.)

TUTORIAL: Erkundung von Immobilieninvestitionen

Interesse Ein Interesse beschreibt jedes Recht, jeden Anspruch oder jedes Privileg, das eine Person gegenüber Immobilien hat. Das Gesetz erkennt verschiedene Arten von Interessen an Immobilien an. Ein nicht notwendiges Interesse an Land ist das Recht einer Person, Land zu nutzen oder einzuschränken, das einer anderen Person gehört.

Nicht besitzergreifende Interessen stellen kein Eigentum an dem Grundstück selbst dar: Inhaber eines nicht besitzergreifenden Anteils an Immobilien haben kein Eigentum, und der Eigentümer des Grundstücks genießt weiterhin die vollen Eigentumsrechte, vorbehaltlich etwaiger Belastungen.

Eine Belastung ist eine Belastung, ein Anspruch oder eine Belastung für Immobilien, die die Qualität des Eigentums und den Wert und / oder die Nutzung der Immobilie beeinträchtigen kann. Belastungen können nicht besitzergreifende Interessen an Immobilien darstellen. Beispiele für Belastungen sind Grundpfandrechte, Eingriffe, Erleichterungen, Mietverträge, restriktive Vereinbarungen und Schutzvereinbarungen. Dieser Artikel bietet eine Einführung in Belastungen und nicht besitzende Interessen an Immobilien.

Nicht besitzergreifende Interessen Ein nicht besitzergreifendes Interesse an Land ist das Recht, das Land einer anderen Person zu nutzen oder einzuschränken. Während der Inhaber eines nicht besitzergreifenden Anteils bestimmte und eindeutige Rechte in Bezug auf die Nutzung einer Immobilie hat, besitzt er kein Eigentum an der Immobilie.

Nichtbesitzinteressen können entweder durch eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien geschaffen werden, nämlich dem Eigentümer und der Person, die das Nichtbesitzinteresse erwerben möchte; oder durch Gerichtsbeschluss. Beispielsweise kann ein Bundessteuerpfandrecht beim Gericht des Landkreises eingereicht werden, in dem sich die Immobilien eines straffälligen Steuerpflichtigen befinden. Ein Mietvertrag kann dagegen freiwillig durch eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien geschlossen werden.

Lasten Eine Belastung ist alles, was den Wert oder Gebrauch und die Nutzung einer Eigenschaft, wie ein Zurückbehaltungsrecht oder restriktiven Bund verringern kann. Da sich Belastungen nachteilig auf den Grundstückswert oder die Nutzung auswirken können, sollte jeder, der an einer Immobilientransaktion beteiligt ist, über das Vorhandensein von Belastungen auf dem übertragenen Grundstück informiert sein.

In der Regel führt ein Anwalt eine Titelsuche durch und bildet eine Titelmeinung, in der alle während der Suche festgestellten Belastungen angegeben werden. Eine Belastung verhindert nicht, dass das Eigentum an einer Immobilientransaktion übergeht. Vielmehr unterliegt der Titel vorbehaltlich etwaiger Belastungen. Mit anderen Worten, eine Belastung bleibt auf dem Grundstück oder „läuft mit dem Land“, bis sie erfüllt ist, selbst wenn das Eigentum auf einen neuen Eigentümer übertragen wird. (Weitere Informationen finden Sie unter Achtung der Käufer von Eigenheimen! Warum Sie einen Anwalt benötigen.)

Es gibt viele Formen von Belastungen, einschließlich:

Dienstbarkeiten Eine Dienstbarkeit ist ein nicht notwendiges Recht, das Land einer anderen Person auf eine begrenzte Weise zu nutzen, die kein vollständiges Eigentum darstellt. Die Person oder juristische Person, die von der Erleichterung profitiert, hat ein nicht notwendiges Interesse (das Recht, das Eigentum zu nutzen, aber nicht zu besitzen) am Land der anderen Person; Der Eigentümer der Immobilie wird durch die Erleichterung belastet. Zu den üblichen Erleichterungen gehören Wegerechte, Entwässerungsgräben, öffentliche Versorgungsleitungen und Erleichterungen durch Verurteilung (Eminent Domain).

Übergriffe Ein Eingriff ist eine Verbesserungdie über eine Eigenschaft Besitzers Grenzlinie und „greift“ auf ein angrenzendes Grundstück erstreckt. Beispiele für Eingriffe sind Gebäude oder überhängende Traufe, Nebengebäude, Zäune, Auffahrten und Gehwege. Eingriffe können den Titel für beide beteiligten Immobilien nicht vermarktbar machen: Die eingreifende Eigenschaft hat nicht das Eigentum an allen Grundstücken, an denen Verbesserungen vorgenommen wurden, während die eingegriffenen Liegenschaften nicht das gesamte Land nutzen.

Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag zwischen einem Eigentümer einer Immobilie (Leasinggeber) und einer Person oder Organisation, die die Immobilie mieten möchte (Leasingnehmer). Im Rahmen eines Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Nutzung und Nutzung der Immobilie gegen eine wertvolle Gegenleistung (Miete) zu ermöglichen.

Der Mietvertrag legt in der Regel die Vertragsdauer, die Bedingungen für die Vertragsverlängerung sowie die Höhe und Häufigkeit der zu zahlenden Miete fest. Obwohl der Mieter die Immobilie bewohnt, bleibt der Vermieter Eigentümer und besitzt das Eigentum.

Pfandrechte Ein Pfandrecht ist ein gesetzlich vorgesehenes Recht, das den Gläubigern eingeräumt wird, Schulden zu haben, die ihnen durch den Verkauf von Eigentum des Schuldners beglichen werden. Die Immobilie dient als Sicherheit, und im Falle einer Übertragung der Immobilie kann der Verkaufserlös zur Begleichung der Schulden und zur Befriedigung des Pfandrechts verwendet werden. Zu den allgemeinen Grundpfandrechten zählen Grundsteuer- und Veranlagungspfandrechte, Mechanikerpfandrechte, Urteilspfandrechte und Bundessteuerpfandrechte.

Lis Pendens Ein lis pendens ist eine Mitteilung über anhängige Rechtsstreitigkeiten, in der alle interessierten Parteien darüber informiert werden, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden, die sich auf das Eigentum an einer bestimmten Immobilie auswirken. Eine Rechtshängigkeit, die entweder bei einem staatlichen oder einem Bundesgericht eingereicht werden kann, beinhaltet typischerweise das Eigentum an einer Immobilie oder eine beanspruchte Eigentumsbeteiligung an der Immobilie.

Da eine Rechtshängigkeit gegen Immobilien eingereicht wird, ist jede Person, an die die Immobilie übertragen wird, an das Ergebnis der anhängigen Klage gebunden.

Schutz- oder Restriktionsvereinbarungen Eine Schutz- oder Restriktionsvereinbarung ist eine durchsetzbare Bedingung, die als Klausel in einer Urkunde erscheint, die die Art und Weise einschränkt, in der eine Immobilie genutzt werden kann. Diese Vereinbarungen belasten die Eigentümer, bestimmte Leistungen zu erbringen oder nicht zu erbringen.

Beispiele für Schutz- oder restriktive Vereinbarungen sind Einschränkungen für die Mindestfläche in einem neuen Gebäude, architektonisches Design, Rückschlag und Seitenlinie von Straßen oder angrenzenden Grundstücken sowie die Farbe des Außenhauses. (Weitere Informationen finden Sie unter Halten von Titeln zu Immobilien.)

The Bottom Line A nonpossessory Interesse an Immobilien ist das Recht zur Nutzung oder die Verwendung einer anderen Person, die Immobilien zu beschränken. In einigen Fällen ergibt sich das nicht im Besitz befindliche Interesse aus einem freiwilligen Vertrag zwischen zwei Parteien, wie im Fall eines Mietvertrags. In anderen Fällen erfolgt das nicht im Besitz befindliche Interesse aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, beispielsweise eines Pfandrechts an dem Eigentum.

Wenn Sie den Kauf von Immobilien in Betracht ziehen, ist es wichtig, eine Titelsuche durchzuführen, um festzustellen, ob Titelmängel vorliegen, die die Nutzung der Immobilie beeinträchtigen könnten. Ein qualifizierter Anwalt kann eine Titelsuche durchführen, um etwaige Grundpfandrechte oder Belastungen für das Eigentum aufzudecken. Viele Immobilien werden „vorbehaltlich aller Grundpfandrechte und Belastungen“ verkauft, was bedeutet, dass die Immobilie belastet werden kann, und es liegt im Interesse des Käufers, etwaige Belastungen zu entdecken, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden.

Eine allgemeine Garantieurkunde ist der beste Schutz des Käufers und enthält eine „Vereinbarung gegen Belastungen“ -Garantie, die dem Käufer versichert, dass auf dem Land keine Belastungen bestehen, außer denen, die in der Urkunde angegeben sind. (Weitere Informationen finden Sie unter Mieten oder Kaufen? Die finanziellen Probleme.)