Drei von 10 Empfängern des Existenzminimums wohnen in Andalusien.
Madrid, 2. April – Drei von zehn Empfängern des Existenzminimums in Spanien, von denen 43 % minderjährig sind, leben in Andalusien, einer in der Comunidad Valenciana und einer in Madrid, wie aus den jüngsten Daten des Ministeriums für Integration, Migration und soziale Sicherheit hervorgeht.
Landesweit erhielten im März 428.043 Haushalte diese Leistung, was 1,06 Millionen Menschen entspricht, darunter 607.757 Erwachsene und 456.000 (43 %) Minderjährige.
Inclusión betonte, dass diese Zahl „die Auswirkungen der Leistung auf die Verringerung der Kinderarmut zeigt“, und wies darauf hin, dass von der Gesamtzahl der begünstigten Haushalte mehr als 200.000 auch Empfänger der Zusatzbeihilfe für Kinder sind.
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss von 100 Euro pro Haushalt und Monat für Kinder von 0 bis 3 Jahren, 70 Euro pro Monat für jedes Kind zwischen 3 und 6 Jahren und 50 Euro pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, der am 1. Januar in Kraft getreten ist.
Seit Einführung der Leistung sind beim Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) mehr als 1,7 Millionen Anträge eingegangen, von denen 150.000 doppelt gestellt wurden, und von der Gesamtzahl der gültigen Anträge wurden mehr als 92 % bearbeitet.
Aufgeschlüsselt nach autonomen Regionen leben in Andalusien 30,46 % der Leistungsempfänger (324.271) und 30,58 % der begünstigten Minderjährigen (139.699).
Andalusien ist auch die Region mit dem höchsten Anteil an Mindesteinkommensempfängern im Verhältnis zur Bevölkerung, nämlich 3,81 %, gefolgt von Extremadura (3,17 %), Asturien (2,75 %) und Murcia (2,71 %), während es auf den Balearen nur 1,02 % sind.
In der Comunidad Valenciana gibt es 125.758 Leistungsempfänger, das sind 11,81 % der spanischen Gesamtbevölkerung und 2,49 % der Bevölkerung, davon 54.863 Minderjährige, das sind 12,01 %.
In Madrid gibt es 115.543 Leistungsempfänger, 10,85% der Gesamtzahl, von denen 52.037 minderjährig sind, 11,39%, und in Katalonien 86.980, 8,17%, 41.095 Minderjährige, 9%.
In Madrid und Katalonien beträgt der Anteil der Bezieher des Existenzminimums nur 1,71 % bzw. 1,13 % der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinschaft.
Diese Zahl ist in Ceuta mit 8,61 % und in Melilla mit 8,98 % der Einwohner am höchsten und liegt damit deutlich über dem nationalen Durchschnitt von 2,25 %.
Auch die Zahl der Leistungsempfänger pro Haushalt ist in Ceuta und Melilla mit 3,51 bzw. 3,58 höher, während sie in Madrid auf 2,73, in Murcia auf 2,66 und in Navarra auf 2,65 sinkt, während sie im Baskenland nur 1,89 und auf den Kanarischen Inseln 2,08 beträgt.
Von der Gesamtzahl der anerkannten Leistungen entfallen 126.007 auf Andalusien, 49.387 auf die Gemeinschaft Valencia, 42.345 auf Madrid, 36.842 auf Katalonien, 22.362 auf die Kanarischen Inseln, 20.489 auf Galicien und 19.381 auf das Baskenland.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Leistungen und der Leistungsempfänger nach Autonomer Gemeinschaft, wobei zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unterschieden wird:
Begünstigte
Leistungen Erwachsene Minderjährige Insgesamt
Andalusien 126.007 184.572 139.699 324.271
Aragonien 10.688 15.388 11.862 27.250
Asturien 12.955 17.639 10.261 27.900
Balearen 5 348 7 040 5 453 12 493
Kanarische Inseln 22,362 29,803 16,637 46,440
Kantabrien 4.643 6.559 4.523 11.082
C. und Leon 18.993 27.653 19.771 47.424
C.- La Mancha 15,637 21,753 19,294 41,047
Katalonien 36 842 45 885 41 095 86 980
C. Valencia 49.387 70.895 54.863 125.758
Extremadura 13.702 19.070 14.428 33.498
Galicien 20.489 28.778 18.475 47.253
Madrid 42,345 63,506 52,037 115,543
Murcia 15,416 21,251 19,780 41,031
Navarra 6.647 10.224 7.383 17.607
Baskenland 19 381 26 040 10 674 36 714
Rioja, La 3.042 4.253 3.325 7.578
Ceuta 2,048 3,812 3,379 7,191
Melilla 2,111 3,636 3,913 7,549
Insgesamt 428 043 607 757 456 852 1 064 609
EFE
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