Double Net Lease
Was ist ein Double Net Lease?
Ein Double-Net-Lease (auch als „Net-Net“ – oder „NN“ -Leasing bezeichnet) ist ein Mietvertrag, bei dem der Mieter sowohl für die Grundsteuern als auch für die Prämien für die Versicherung des Gebäudes verantwortlich ist. Im Gegensatz zu einem einzelnen Nettomietvertrag, bei dem der Mieter nur Grundsteuern zahlen muss, werden bei einem doppelten Nettomietvertrag mehr Kosten in Form von Versicherungszahlungen weitergegeben.
Der Vermieter ist weiterhin für die baulichen Instandhaltungskosten verantwortlich. Jeden Monat erhält der Vermieter die Grundmiete zuzüglich der zusätzlichen Zahlungen.
Die zentralen Thesen
- Ein doppelter Nettomietvertrag ist ein Mietvertrag, bei dem der Mieter sich bereit erklärt, die Kosten für zwei der drei primären Immobilienkosten zu übernehmen: Steuern, Nebenkosten oder Versicherungsprämien.
- Diese werden auch als Net-Net-Leasing (NN) bezeichnet und sind am häufigsten bei gewerblichen Mietern anzutreffen.
- Da der Mieter für zwei Kostenkategorien verantwortlich ist, wird die Gesamtmiete häufig reduziert.
Funktionsweise von Double Net Leases
Net – Leasing ist wie Eigentum zu besitzen, ohne tatsächlich legal mit Titel darüber. Es handelt sich um Mietverträge zwischen Vermietern und Mietern, bei denen der Mieter die Miete und alle anderen mit der betreffenden Immobilie verbundenen Kosten bezahlt. Die Vereinbarung kann eine oder mehrere Ausgaben einschließlich Versicherung, Grundsteuern, Nebenkosten, Wartung und Reparaturen sowie andere Betriebskosten enthalten. Die meisten Vermieter akzeptieren aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit Nettomietverträgen verbunden sind, im Allgemeinen niedrigere Mietzahlungen.
Doppelte Nettomietverträge sind am häufigsten in gewerblichen Immobilien zu finden. Bei Gewerbeimmobilien mit mehreren Mietern wie einem Einkaufszentrum können Steuern und Versicherungsgebühren anteilig den einzelnen Mietern zugewiesen werden. Selbst wenn Grundsteuern und Gebäudeversicherungsprämien in der Verantwortung des Mieters liegen, sollten Eigentümer von Gewerbeimmobilien Grundsteuern durch sich selbst führen lassen, um sicherzustellen, dass sie über Zahlungsprobleme informiert sind.
Double Net Lease im Vergleich zu anderen Arten von Net Lease
Bei einem einzigen Nettomietvertrag ist der Mieter oder Mieter für die Zahlung der Grundsteuern verantwortlich. Einzelne Nettomietverträge sind nicht üblich
Ein dreifacher Nettomietvertrag (auch als „NNN“ -Leasing bezeichnet) ist ein Mietvertrag, bei dem der Mieter oder Mieter sich verpflichtet, alle Immobiliensteuern, Gebäudeversicherungen und Instandhaltung zusätzlich zu den im Rahmen des Vertrags erwarteten normalen Kosten (Miete, Nebenkosten) zu zahlen, usw.). Bei einem solchen Mietvertrag ist der Mieter oder Mieter auch für alle Kosten verantwortlich, die mit der Reparatur und Wartung eines öffentlichen Bereichs verbunden sind. Diese Form des Mietvertrags ist für freistehende Gewerbebauten üblich, kann aber auch in Mietverträgen für Einfamilienhäuser verwendet werden.
Wenn die Wartungskosten höher als erwartet sind, versuchen Mieter im Rahmen von Dreifach-Nettomietverträgen häufig, aus ihren Mietverträgen auszusteigen oder Mietkonzessionen zu erhalten. Aus diesem Grund bevorzugen viele Vermieter haftpflichtige Nettomietverträge, bei denen es sich um eine Art dreifachen Nettomietvertrag handelt, bei dem festgelegt wird, dass der Mietvertrag nicht vor dem angegebenen Ablaufdatum gekündigt werden kann und der Mietbetrag aus keinem Grund geändert werden kann, einschließlich unerwarteter und erheblicher Erhöhungen der Nebenkosten.
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomietvertrag
Im Gegensatz zu Nettomietverträgen, einem typischen gewerblichen Bruttomietvertrag, zahlt der Vermieter alle Unterhalts, Versicherungs- und Grundsteuern des Gebäudes. Die Kosten dieser Dienstleistungen spiegeln sich häufig in einer höheren monatlichen Miete wider. Es ist üblich, dass der Mieter angemessene Obergrenzen für die Gefährdung des Vermieters durch die Nutzung dieser Dienste und Dienstprogramme durch den Mieter akzeptiert. Oft vereinbaren die Parteien einen geschätzten Aufwand für das Basisjahr, wobei der Vermieter dem Mieter etwaige Überschüsse in Rechnung stellt.