Die Einkommenssteuerkampagne wird am Mittwoch mit einer neuen Steuerklasse für hohe Einkommen eingeleitet.
Madrid, 3. April – Die Kampagne zur Einkommens- und Vermögenssteuer für das Steuerjahr 2021 beginnt diesen Mittwoch, den 6. April, und läuft bis zum 30. Juni, wobei die neue Einkommensstufe für hohe Einkommen eine der wichtigsten Neuerungen ist.
Laut dem Kalender der Steuerzahler auf der Website der Steuerbehörde können Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen ab dem 6. April online abgegeben werden, während die Frist für die telefonische Abgabe am 5. Mai und die persönliche Abgabe am 1. Juni beginnt.
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist für alle Kanäle der 30. Juni, mit Ausnahme der Steuererklärungen im Lastschriftverfahren, die bis zum 27. Juni eingereicht werden müssen.
In dieser Kampagne sind Steuerzahler mit einem Arbeitseinkommen von mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Zahler oder 14.000 Euro von mehreren Zahlern – einschließlich derjenigen, die eine Beihilfe für die Teilnahme an ERTE erhalten haben – sowie diejenigen, die Einkünfte aus beweglichem Vermögen und Kapitalgewinnen von mehr als 1.600 Euro haben, unter anderem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind u. a. Bezieher des Existenzminimums, diejenigen, die den Investitionsabzugsbetrag für ihren Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen, oder diejenigen, die den Abzug für die internationale Doppelbesteuerung in Anspruch nehmen möchten.
NEUE RUBRIK FÜR KRYPTOWÄHRUNGEN
Zu den Neuerungen der Kampagne gehört ein neuer spezieller Abschnitt für Kryptowährungen, in dem die Steuerpflichtigen eine Reihe von Feldern für die Gewinnerklärung ausfüllen können, die bereits zuvor obligatorisch war, nun aber in einem separaten Code eingetragen wird.
Unter den neuen Regelungen stechen die im Haushalt 2021 eingeführten Änderungen hervor, insbesondere die neue Skala für hohe Einkommen und die Änderung der Schwellenwerte für abzugsfähige Beiträge zu Pensionsplänen.
In diesem Jahr werden neue Quellensteuerklassen für Arbeitseinkommen ab 300.000 Euro mit einem Steuersatz von 47 % (zwei Punkte höher) und für die Besteuerung von Sparguthaben ab 200.000 Euro mit einem Steuersatz von 26 % (drei Punkte höher) eingeführt.
Was den Abzug von Beiträgen zu Pensionsplänen betrifft, so können im Jahr 2021 Beiträge in Höhe von maximal 2.000 Euro bei individuellen Plänen (vorher 8.000 Euro) und 10.000 Euro bei betrieblichen Plänen (vorher 8.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.
Außergewöhnliche Beihilfen, die bei Tod oder Invalidität infolge des Sturms „Filomena“ gewährt werden, sowie Beihilfen für Personen- oder Sachschäden, die durch den Vulkan auf der Insel La Palma entstanden sind, sind in dieser Erklärung von der Steuer befreit.
Ebenfalls von der Steuer befreit sind bestimmte Subventionen für die energetische Sanierung von Gebäuden, die darüber hinaus von der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Um die Steuererklärung online einzureichen, entweder mit dem Programm Renta Web oder mit der mobilen App der Steuerbehörde, ist es notwendig, sich mit der Cl@ave-PIN, der Referenznummer (die Sie in Feld 505 der Steuererklärung 2020 erhalten) oder dem elektronischen Zertifikat zu identifizieren.
Im Steuerjahr 2020 haben mehr als 21,7 Millionen Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung abgegeben, 92 % davon online – davon mehr als 400.000 über die mobile Anwendung – und mehr als 1,1 Millionen telefonisch.
(Archivquellen in der fototeca.com: Code 12489789 und andere).