28 Juni 2021 10:34

Geliefert ab Kai (DEQ)

Was wird ab Kai geliefert?

Im internationalen Handel war DEQ oder „geliefert ab Kai“ eine Vertragsspezifikation, bei der der Verkäufer die Ware bis zum Kai des Zielhafens liefern musste. Der Begriff ist jetzt veraltet und wurde durch DAT oder „am Terminal geliefert“ ersetzt.



Als Ersatz für den Begriff „ab Kai geliefert“ (DEQ) ist „am Terminal geliefert“ ein weiter gefasster Begriff, da der genannte „Terminal“ jeder Ort sein kann, sei es an einer Wasserstraße oder an einem Knotenpunkt für eine andere Art von Transportweg.

Geliefert ab Kai (DEQ) verstehen

Geliefert ab Kai (DEQ) war ein rechtlicher Begriff im Sinne der Incoterms, der Internationalen Handelsbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer veröffentlicht wurden. Diese Begriffe, alle mit dreibuchstabigen Abkürzungen, beziehen sich auf gängige Vertragspraktiken im internationalen Handel und werden als Standardartikel verwendet, um bestimmte Vertragsbedingungen zu definieren.

Der „D“-Teil (geliefert) der Incoterms ist für den Verkäufer belastend, da der Verkäufer alle Risiken und Kosten bis zur ordnungsgemäßen Lieferung des Artikels wie spezifiziert zu tragen hat. Geliefert am Terminal (DAT) wurde als gesetzlicher Begriff von der Incoterms 2010.

Geliefert ab Kai bezeichnete Artikel, die an einem Kai geliefert werden mussten, und galt somit für Waren, die über Wasserstraßen (ob Binnen- oder Seeweg) geliefert wurden. Es kann entweder verzollt (wenn der Verkäufer für alle mit der Lieferung verbundenen Kosten wie Zölle und Steuern verantwortlich ist) oder als unbezahlt (wenn der Käufer diese Kosten übernimmt) bezeichnet werden.

Geliefert ab Kai (DEQ) vs. Geliefert ab Schiff (DES)

Die Lieferung ab Kai war eine Alternative zur Lieferung ab Schiff (DES). Mit einer DES-Spezifikation stellt der Verkäufer die Waren an Bord eines Schiffes im Zielhafen zur Verfügung. DEQ änderte die Spezifikation dahingehend, dass die Ware bis zum Kai angeliefert werden musste.

Damit DEQ anwendbar ist, müsste der Verkäufer über eine Einfuhrlizenz verfügen oder anderweitig im Bestimmungsland rechtlich zur Lieferung berechtigt sein. Alle für den Transport der Ware bis zur Werft im Zielland erforderlichen rechtlichen Formalitäten einschließlich aller für die Übernahme der Ware durch den Käufer erforderlichen Unterlagen waren vom Verkäufer zu erledigen. Die für einen Verkäufer eines solchen Vertrages erschwerten Bedingungen würden übernommen, da dies für den Käufer ein Anreiz wäre, mit diesem Unternehmen einen Vertrag abzuschließen.