Sterbegeld - KamilTaylan.blog
13 Juni 2021 10:24

Sterbegeld

Was ist ein Sterbegeld?

Ein Sterbegeld ist eine Auszahlung an den Begünstigten einer Lebensversicherung, Rente oder Rente, wenn der Versicherte oder Rentenberechtigte stirbt. Bei Lebensversicherungen unterliegt das Sterbegeld nicht der Einkommensteuer und die genannten Begünstigten erhalten das Sterbegeld in der Regel als Einmalzahlung.

Der Versicherungsnehmer kann strukturieren, wie der Versicherer die Todesfallleistung zahlt. Beispielsweise kann ein Versicherungsnehmer festlegen, dass der Begünstigte die Hälfte der Leistung unmittelbar nach dem Tod und die andere Hälfte ein Jahr nach dem Todestag erhält. Außerdem bieten einige Versicherer den Begünstigten verschiedene Zahlungsoptionen an, anstatt einen Pauschalbetrag zu erhalten. Einige Anspruchsberechtigte können beispielsweise wählen, ob sie ihre Sterbegelderlöse zur Eröffnung eines nicht qualifizierten Rentenkontos verwenden oder die Leistung in Raten auszahlen lassen möchten. Sterbegeldleistungen aus Rentenkonten werden anders behandelt als Lebensversicherungen. Die Sterbegelder aus diesen Konten können steuerpflichtig sein.

Die zentralen Thesen

  • Ein Sterbegeld ist eine Auszahlung an den Begünstigten einer Lebensversicherung, Rente oder Rente, wenn der Versicherte oder Rentenberechtigte stirbt.
  • Die Begünstigten müssen dem Versicherer einen Todesnachweis und einen Nachweis über den Versicherungsschutz des Verstorbenen vorlegen.
  • Begünstigte von Lebensversicherungen erhalten die Todesfallleistung einkommensteuerfrei, während Rentenbegünstigte Einkommens- oder Kapitalertragsteuer auf erhaltene Todesfallleistungen zahlen können.

Leistungen im Todesfall verstehen

Personen, die im Rahmen einer Lebensversicherung, einer Rente oder eines anderen Rentenprodukts mit Todesfallleistung versichert sind, schließen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsträger oder Finanzdienstleister. Im Rahmen eines Versicherungsvertrages wird dem aufgeführten Begünstigten garantiert eine Todesfall- oder Hinterbliebenenleistung gezahlt, solange die Prämien zu Lebzeiten des Versicherten oder Rentenberechtigten beglichen sind. Anspruchsberechtigte haben die Möglichkeit, den Todesfallerlös entweder in Form einer Einmalzahlung oder als Fortsetzung der monatlichen oder jährlichen Zahlungen zu beziehen.

Begünstigte von Lebensversicherungen erhalten die Todesfallleistung einkommensteuerfrei, während Rentenbegünstigte Einkommens- oder Kapitalertragsteuer auf erhaltene Todesfallleistungen zahlen können. In beiden Fällen vermeiden Erträge, die über eine Lebensversicherung oder Todesfallrente gezahlt werden, den mühsamen und oft kostspieligen Nachlassprozess, der letztendlich zu fristgerechten Zahlungen an die Hinterbliebenen führt. Nachlass ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Testament auf seine Echtheit und Gültigkeit überprüft wird. Bei den meisten Policen und Konten zahlt der Versicherer jedoch, wenn der Versicherungsnehmer keinen Begünstigten benennt, den Erlös an den Nachlass des Versicherten, der auf Bewährung ausgelegt werden kann.



Lebensversicherungs-Sterbegeldleistungen unterliegen zwar nicht der Einkommensteuer, können jedoch der Erbschaftssteuer unterliegen.

Voraussetzungen für die Auszahlung von Sterbegeld

Nach dem Tod eines Versicherten oder Rentners ist der Prozess des Erhalts einer Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung, Rente oder Rente unkompliziert.

Die Begünstigten müssen zunächst wissen, welche Lebensversicherungsgesellschaft die Police oder die Leibrente des Verstorbenen hält. Es gibt keine nationale Versicherungsdatenbank oder einen anderen zentralen Ort, an dem Policeninformationen gespeichert werden. Stattdessen liegt es in der Verantwortung jedes Versicherten, Policen- oder Renteninformationen an die Begünstigten weiterzugeben. Sobald die Versicherungsgesellschaft identifiziert ist, müssen die Begünstigten ein Todesfallformular ausfüllen, in dem die Versicherungsnummer, der Name, die Sozialversicherungsnummer und das Todesdatum des Versicherten sowie die Zahlungspräferenzen für den Erlös aus dem Sterbegeld angegeben sind.

Die Anspruchsberechtigten müssen bei jeder Versicherungsgesellschaft, bei der der Versicherte oder Rentner eine Police abgeschlossen hat, Todesfallformulare zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde einreichen. Die meisten Versicherer verlangen eine beglaubigte Sterbeurkunde mit Angabe der Todesursache. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte oder Hinterbliebene in einer Police oder einer Rentenversicherung aufgeführt sind, muss jeder ein Todesfallformular ausfüllen, um die entsprechende Todesfallleistung zu erhalten.

Änderungen der Sterbegeldleistungen im Rentenplan

Im Jahr 2019 verabschiedete der US-Kongress das  SECURE Act, das Änderungen an den Pensionsplänen vornahm, einschließlich der Sterbegeldleistungen aus der Vererbung einer IRA.

Mit dem SECURE Act wurde die sogenannte Streckregelung für Begünstigte, die eine IRA erben, abgeschafft. In der Vergangenheit konnte ein IRA Begünstigt  ausstrecken  die  erforderlichen Mindestverteilungen  von dem Konto über ihre Lebensdauer. Die Ausweitung der Ausschüttungen sorgte für einen stabilen Einkommensstrom und trug zur Ausdehnung der Steuerlast bei.

Ab 2020 müssen nicht eheliche Begünstigte das gesamte Geld innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des Eigentümers auf einem geerbten IRA-Konto verteilen. Es gibt jedoch Ausnahmen vom neuen Gesetz, wie zum Beispiel Ehepartner. Aufgrund des SECURE Act wurden – neben den hier aufgeführten – weitere Änderungen vorgenommen. Für Anleger ist es wichtig, einen Finanzexperten zu konsultieren, um die neuen Regeländerungen für Rentenkonten und die von ihnen benannten Begünstigten zu überprüfen.