Kreuzbesicherung
Was ist Kreuzbesicherung?
Kreuzbesicherung ist der Vorgang, bei dem ein Vermögenswert, der als Sicherheit für ein erstes Darlehen dient, als Sicherheit für ein zweites Darlehen verwendet wird. Wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die geplanten Rückzahlungen eines Darlehens rechtzeitig vorzunehmen, können die betroffenen Kreditgeber möglicherweise die Liquidation des Vermögenswerts erzwingen und den Erlös zur Rückzahlung verwenden.
Die Kreuzbesicherung kann auf verschiedene Finanzierungsformen angewendet werden, von Hypotheken bis hin zu Kreditkarten.
Die zentralen Thesen
- Bei der Kreuzbesicherung wird ein Vermögenswert, der bereits für einen Kredit als Sicherheit dient, als Sicherheit für einen zweiten Kredit verwendet.
- Die Darlehen können vom gleichen Typ sein – eine zweite Hypothek gilt als Kreuzbesicherung –, aber Kreuzbesicherung umfasst auch die Verwendung eines Vermögenswerts, wie beispielsweise eines Fahrzeugs, um eine andere Art der Finanzierung, wie beispielsweise eine Kreditkarte, abzusichern.
- Kreuzbesicherungsklauseln können leicht übersehen werden, sodass die Menschen sich der vielfältigen Möglichkeiten nicht bewusst sind, wie sie ihr Eigentum verlieren könnten.
So funktioniert die gegenseitige Besicherung
Bei Immobilienkrediten ist eine Kreuzbesicherung üblich. So gilt beispielsweise die Aufnahme einer zweiten Hypothek auf eine Immobilie als eine Form der Kreuzbesicherung. In diesem Fall wird die Immobilie als Sicherheit für die ursprüngliche Hypothek verwendet. Die zweite Hypothek greift dann auf das Eigenkapital zurück, das der Eigentümer der Immobilie als Sicherheiten angesammelt hat.
Es gibt einen umgekehrten Umstand, bei dem die Kreuzbesicherung ins Spiel kommt. Mehrere Immobilien können als Sicherheit für ein Darlehen aufgeführt werden, was typischerweise bei einer Pauschalhypothek der Fall ist.
Die an der Kreuzbesicherung beteiligten Kredite müssen nicht vom gleichen Typ sein. Die Kreuzbesicherung umfasst auch die Verwendung eines Vermögenswerts, beispielsweise eines Fahrzeugs, zur Absicherung verschiedener anderer Arten von Finanzierungen oder Finanzierungsinstrumenten, wie beispielsweise Kreditkarten.
Die Gefahren der gegenseitigen Besicherung
Kreuzbesicherungsklauseln können leicht übersehen werden, sodass die Menschen nicht wissen, auf welche Weise sie ihr Eigentum verlieren können. Finanzinstitute besichern häufig Immobilien, wenn ein Kunde einen seiner Kredite aufnimmt und dann eine andere Finanzierung von derselben Bank übernimmt. (Während sie dies tun werden, wenn alles „inhouse“ bleibt, gibt es unter Banken eine Zurückhaltung, ein Grundstück, das bereits zur Sicherung der Finanzierung verwendet wird, bei einem anderen Institut kreuzweise zu besichern.)
Zum Beispiel können Verbraucher, die von einer Kreditgenossenschaft eine Finanzierung für den Kauf eines Fahrzeugs erhalten, einen Kreditvertrag unterzeichnen, der das Fahrzeug als Sicherheit verwendet. Was dem Verbraucher möglicherweise nicht bewusst ist, ist, dass der Kreditvertrag vorsehen kann, dass das Fahrzeug auch als Sicherheit für andere Kredite oder Kredite verwendet wird, die er bei dieser Kreditgenossenschaft aufnimmt. Das Pfandrecht, das aus dem ursprünglichen Kredit auf das Auto gelegt wird, gilt dann für alle anderen Finanzierungskonten, die der Verbraucher bei dieser Institution eröffnet.
Diese Situation könnte zu einem unglücklichen Umstand führen, in dem einem Verbraucher, der eine Kreditkartenrechnung – eine von der Kreditgenossenschaft ausgestellte Karte, zu spät bezahlt – sein Auto wieder in Besitz genommen wird, obwohl seine Autokreditzahlungen noch aktuell sind.
Kreuzbesicherung und Insolvenz
Verbraucher, die Insolvenz anmelden, während ein Teil ihres Eigentums durch eine gegenseitige Besicherung gebunden ist, könnten versuchen, eine Bestätigungsvereinbarung für die gesamte durch diese Sicherheiten besicherte Finanzierung abzuschließen. Sie würden dann weiterhin Zahlungen für diese Darlehen leisten, um den Besitz der Immobilie zu behalten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Sicherheiten wieder in Besitz zu nehmen. Die durch diese Sicherheiten besicherten Schulden würden am Ende des Konkurses beglichen, aber das Eigentum wäre nicht mehr in ihrem Besitz.