18 Juni 2021 9:41

Eventualklausel

Eine Eventualklausel ist eine Vertragsbestimmung, die das Eintreten eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Handlung erfordert, damit der Vertrag als gültig angesehen wird. Ist die zur Erfüllung der Eventualklausel verpflichtete Partei dazu nicht in der Lage, wird die andere Partei von ihren Verpflichtungen frei.

Eventualklauseln verstehen

In einen Vertrag kann eine Eventualklausel eingefügt werden, die beiden Parteien zugute kommt. Bei Verträgen, die diese Klauseln enthalten, verlangen Gerichte oft nach Treu und Glauben. Eine Eventualklausel kann als eine Art Ausweichklausel für die am Vertrag Beteiligten angesehen werden. Es erlaubt einer Partei, ein Geschäft zu stornieren, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, obwohl die Partei, die von der Klausel profitiert, das Recht hat, darauf zu verzichten.

Eventualklauseln können wie bei Arbeitsverträgen in bedingte Angebote aufgenommen werden. Ein Stellenangebot kann davon abhängig gemacht werden, dass der Bewerber einen Drogentest oder eine Hintergrundüberprüfung besteht.

Die zentralen Thesen

  • Eine Eventualklausel ist eine Vertragsbestimmung, die das Eintreten eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Handlung erfordert, damit der Vertrag als gültig angesehen wird.
  • Ist die zur Erfüllung der Eventualklausel verpflichtete Partei dazu nicht in der Lage, wird die andere Partei von ihren Verpflichtungen frei.
  • Eventualklauseln in Immobilien können verlangen, dass der Käufer eine Finanzierung erhält, das Haus eine Inspektion besteht oder eine Bewertung vorgenommen wird.

Eventualklauseln in Immobilien

Eventualklauseln werden häufig bei Immobilientransaktionen verwendet, bei denen ein Angebot zum Kauf eines Eigenheims davon abhängig gemacht werden kann, dass etwas erfüllt wird.

Eine Eventualklausel bei einer Verkäufer die Urkunde überträgt. Wenn der Käufer nicht genügend Mittel aufbringen kann, um den Verkauf abzuschließen, können beide Parteien das Recht haben, vom Geschäft zurückzutreten.

Ein Käufer kann nur dann eine Kontingenz in ein Angebot zum Kauf eines Hauses aufnehmen, wenn es die Inspektion besteht. Ein unbefriedigender Inspektionsbericht kann aus Problemen resultieren, die bei der ersten Besichtigung einer Immobilie durch den Käufer nicht erkannt wurden. Es kann zu Schäden am Fundament oder versteckten Problemen wie Termiten kommen. Wenn eine Überschwemmung in der Vergangenheit aufgetreten ist, kann es während einer Inspektion auch zu Schimmelbildung kommen, die die Notfallklausel auslöst. Der Verkäufer könnte gezwungen werden, die zur Minderung dieser Probleme erforderlichen Aufwendungen zu zahlen. Andernfalls hat der Käufer das Recht, die Transaktion abzubrechen oder eine Minderung des Verkaufspreises für die Immobilie zu verlangen.

Der Schätzwert der Immobilie könnte auch Eventualklauseln aufheben. Die Bank oder der Kreditgeber, der die Hypothek für die Immobilie bereitstellt, schickt einen Gutachter, um den Wert zu bewerten. Der Grund für die Bewertung ist, dass die Bank nicht mehr verleihen möchte, als das Haus wert ist. Wenn festgestellt wird, dass die Immobilie einen niedrigeren Wert als der ausgehandelte Verkauf hat, wird der Kreditgeber keine Kredite zum Verkaufspreis vergeben. Die niedrige Bewertung könnte zu einer Eventualklausel führen, die es dem Käufer ermöglicht, einen niedrigeren Preis anzufordern, oder er kann die Transaktion abbrechen.

Es ist wichtig, den Wortlaut einer Notfallklausel zu überprüfen. Eine locker formulierte Klausel kann jeder Partei zu viel Spielraum bei der Entscheidung lassen, ob die Bedingungen eines Vertrags ausgeführt werden sollen. Eine Eventualklausel sollte klar darlegen, was die Bedingung ist, wie die Bedingung zu erfüllen ist und welche Partei für deren Erfüllung verantwortlich ist. Die Klausel sollte auch einen Zeitrahmen angeben und was passiert, wenn die Bedingung nicht erfüllt ist.