13 Juni 2021 9:36

Folgeschäden

Ein Folgeschaden ist eine indirekte nachteilige Auswirkung, die durch Schäden an Betriebseigentum oder -ausrüstung verursacht wird. Ein Geschäftsinhaber kann eine Versicherung abschließen, um Schäden an Eigentum und Ausrüstung abzudecken, und kann auch eine Deckung für Folgeschäden erhalten. Eine Folgeschadenpolice oder -klausel entschädigt den Eigentümer für diese entgangenen Geschäftseinnahmen.

Diese Art der Versicherung wird auch als Betriebsunterbrechungs- oder Betriebseinkommensversicherung bezeichnet.

Folgeschäden verstehen

Geschäftsinhaber schließen routinemäßig eine Unfallversicherung ab, um Schäden an ihren Einrichtungen oder Ausrüstungen abzudecken, die durch Diebstahl, Feuer, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen verursacht werden. Diese Direktversicherungspolicen entschädigen den Eigentümer nicht für Einkommen, das aufgrund der Unfähigkeit des Unternehmens, dieses Eigentum oder diese Ausrüstung zu nutzen, verloren geht.

Die zentralen Thesen

  • Folgeschäden sind die indirekten Folgen von Sachschäden.
  • Diese müssen getrennt von der Police versichert werden, die Sachschäden an Einrichtungen oder Geräten abdeckt.
  • Solche Policen decken Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen ab.

Als Folgeschäden können indirekte Schäden angesehen werden, die auf Sachschäden zurückzuführen sind und den normalen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

Die Deckung von Folgeschäden kann eine Entschädigung für laufende Verpflichtungen wie Gehälter und feste Betriebskosten umfassen.

So unterscheiden Versicherer zwischen zwei Schadensarten: dem Primärschaden oder dem direkten Schaden, wie zum Beispiel der Zerstörung durch Feuer, und dem indirekten Schaden oder Folgeschaden, wie etwa einer Betriebseinstellung aufgrund des Feuers.

Beispiel für die Deckung von Folgeschäden

Zum Beispiel hat ein Tornado vor einigen Jahren ein Goodwill-Geschäft in Portland, Michigan, zerstört. Die Sachversicherung der Organisation deckte die Schäden an der physischen Struktur und den Verlust des Inventars des Geschäfts, während eine separate Deckung den Verlust von Geschäftseinnahmen aufgrund der vorübergehenden Schließung des Geschäfts ersetzte.

Einkommensbedingte Verluste sind Folgeschäden und bedürfen einer gesonderten Deckung.

Versicherungspolice für Folgeschäden

Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch als Betriebseinkommensversicherung bezeichnet, deckt Folgeschäden ab. Diese Policen entschädigen ein Unternehmen für Einnahmeverluste nach einem katastrophalen Ereignis, unabhängig von Sachschäden oder Sachschäden.

Der Versicherungsschutz für Unterbrechungen beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt des widrigen Ereignisses und dauert an, bis das Unternehmen seinen normalen Betrieb wieder aufnehmen kann.



Die Folgeschadendeckung erstattet dem Versicherten Betriebskosten aufgrund beschädigter Einrichtungen oder Geräte.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann beispielsweise Situationen abdecken, die entstehen, wenn Umsatzeinbußen aufgrund von Ereignissen wie einem längeren Stromausfall, einer Überschwemmung oder einer Schlammlawine auftreten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch gegen Einkommensverluste während eines Vertragsbruchs schützen  , der zu einer vorübergehenden Einstellung des Geschäfts führt, wie beispielsweise bei einem Streit mit einem Lieferanten oder einem anderen Dritten.

Anforderungen an die Abdeckung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist gefahrenspezifisch und muss oft separat abgeschlossen werden.

Versicherungsunternehmen halten Ausschau nach Schadensfällen, die auf überzogene Erwartungen hinweisen. Zum Beispiel kann eine Bäckerei, die nach einem Brand vorübergehend wegen Reparaturen geschlossen wird, einen Anspruch auf Erstattung eines angemessenen Umsatzausfalls geltend machen, jedoch nicht für Verluste, die die übliche Zahl stark übersteigen.

Obwohl Versicherungen für eine Vielzahl von Situationen verfügbar sein können, sind nur bestimmte Arten erforderlich. Viele Unternehmen verfügen über eine allgemeine Haftpflichtversicherung, um sich vor Kosten im Zusammenhang mit Unfällen, Verletzungen oder Fahrlässigkeit zu schützen.