28 Juni 2021 17:51

Chaplain Malpractice Insurance

Was ist eine Kaplan-Kunstfehlerversicherung?

Die Chaplain Malpractice Insurance ist eine Haftpflichtversicherung, die Kapläne, Priester und andere Geistliche abdeckt. Die Chaplain Malpractice Insurance, auch Priest Malpractice Insurance genannt, deckt im Allgemeinen Ansprüche ab, die gegen einen Fachmann wegen Beratungsleistungen eines Geistlichen geltend gemacht werden.

Die zentralen Thesen

  • Die Versicherung gegen Seelsorger ist eine Art von Versicherungspolice, die Seelsorgern, Priestern und anderen Geistlichen angeboten wird.
  • Die Versicherung dient dem Schutz von Geistlichen, die Ansprüche haben, die sich aus ihren Handlungen als Priester oder Kapläne ergeben.
  • Die Berichterstattung ist besonders relevant für Geistliche, die Beratungsdienste anbieten, während die Klagen wegen psychischer Qualen zunehmen.

Grundlegendes zur Chaplain Malpractice Insurance

Die Chaplain Malpractice Insurance schützt vor Ansprüchen wegen Fehlverhaltens, die während der Beratungstätigkeit verursacht werden. Kapläne und andere Mitglieder des Klerus werden häufig aufgefordert, Beratungsdienste für Mitglieder ihrer Organisationen anzubieten, obwohl dies nicht als Berufsfeld eines Therapeuten oder Psychologen angesehen wird.

Beratungsdienste können sich auf Ehe- und Familienangelegenheiten beziehen, können aber auch andere Arten des privilegierten Informationsaustauschs zwischen dem Klerus und anderen Einzelpersonen und Gruppen umfassen. Zum Beispiel könnte ein Kaplan ein Ehepaar beraten haben, das versucht hat, eine Scheidung zu vermeiden. Wenn das Ehepaar letztendlich die Scheidung durchmacht, kann es den Kaplan verklagen, weil er nicht die richtige Anleitung gegeben hat, die ihm hätte helfen können, die Rechtskosten und seelischen Qualen zu vermeiden.

Besondere Überlegungen

Da die Gefahr von Fehlverhaltensklagen durch Beratungsdienste in der Häufigkeit relativ begrenzt sein kann, sind sich möglicherweise nicht alle Geistlichen bewusst, dass sie dem gleichen Risiko von Fehlverhaltensklagen ausgesetzt sind wie andere Nicht-Geistliche.

Die Risiken sind größer für Geistliche, die Beratungsdienste außerhalb einer religiösen Einrichtung anbieten und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen medizinischen Zentren besuchen können. Ein Beispiel für diese Art von Risiko ist ein Patient, der sich bei einem Kaplan über Misshandlungen in einem Pflegeheim beschwert, und die Familie der Person, die den Kaplan verklagt, weil sie einen Regierungsangestellten oder ein anderes Familienmitglied nicht benachrichtigt hat.

Die Chaplain Malpractice Insurance bietet eine ähnliche Deckung wie die Beratungshaftpflichtversicherung, die von Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern und anderen Fachleuten abgeschlossen wird, die im Rahmen ihrer regulären Arbeit Pflichten Beratungsdienste anbieten.

Typische Deckungen der Chaplain Malpractice Insurance

Obwohl dies keine vollständige Liste ist, umfasst die Kaplan-Fehlverhaltensversicherung in der Regel die folgenden Deckungen:

  • Verteidigungskosten im Zusammenhang mit Anhörungen des Licensing Board und anderen Verfahren: Das  Limit von 5.000 USD pro Verfahren ist in KEINEM jährlichen Gesamtbetrag enthalten. Eine optionale Erhöhung des Verteidigungskostenlimits ist bis zu 150.000 USD möglich
  • First Party Assault and Battery Coverage:  Erstattung von medizinischen Kosten in Höhe von bis zu 25.000 USD im Zusammenhang mit Verletzungen und / oder Schäden an persönlichem Eigentum, die von einem Patienten oder Kunden verursacht wurden
  • Deckung für medizinische Zahlungen Limit von 100.000 USD für medizinische Zahlungen an einen Patienten oder Kunden aufgrund einer Körperverletzung in Ihrem Geschäftsgebäude
  • Nothilfedeckung:  Erstattung von Kosten und Aufwendungen für medizinische Versorgung in Höhe von bis zu 15.000 US-Dollar und Verdienstausfall von bis zu 100 US-Dollar aufgrund der Bereitstellung freiwilliger Notfallbehandlungen oder -dienste
  •  Haftpflichtversicherung für Feuer : Haftungsbeschränkung von 150.000 USD für Brandschäden an Eigentum Dritter
  • Prämissenhaftung:  Deckung von Körperverletzungen und / oder Sachschäden von Patienten an Ihren primären Bürostandorten ohne zusätzliche Kosten