Haftpflichtversicherung für Seelsorger
Was ist eine Seelsorgerhaftpflichtversicherung?
Die Seelsorgerhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Seelsorger, Priester und andere Geistliche abdeckt. Die Seelsorgerhaftpflichtversicherung, auch Priesterhaftpflichtversicherung genannt, deckt im Allgemeinen Ansprüche gegen einen Fachmann für Beratungsdienste ab, die ein Kleriker erbringen kann.
Die zentralen Thesen
- Die Kaplan-Versicherung ist eine Art Versicherungspolice, die Kapläne, Priester und andere Geistliche angeboten wird.
- Die Versicherung dient der Absicherung von geistlichen Mitgliedern bei Ansprüchen, die aus ihrer Tätigkeit als Priester oder Kaplan entstanden sind.
- Die Deckung ist besonders relevant für Geistliche, die Beratungsdienste anbieten, inmitten einer Zunahme von Klagen wegen psychischer Qual.
Chaplain Malpractice Insurance verstehen
Chaplain Fehlverhalten Versicherung schützt gegen Ansprüche von Fehlverhalten bei einer Beratung Aktivitäten verursacht. Kapläne und andere Mitglieder des Klerus werden häufig aufgefordert, Beratungsdienste für Mitglieder ihrer Organisationen anzubieten, obwohl dies nicht als Berufsfeld eines Therapeuten oder Psychologen angesehen wird.
Beratungsdienste können sich auf Ehe- und Familienangelegenheiten beziehen, können aber auch andere Arten des privilegierten Informationsaustauschs zwischen dem Klerus und anderen Einzelpersonen und Gruppen umfassen. Zum Beispiel kann ein Seelsorger ein Ehepaar beraten haben, das eine Scheidung vermeiden wollte. Wenn das Paar die Scheidung letztendlich durchzieht, können sie den Kaplan verklagen, weil er nicht die richtige Anleitung gegeben hat, die ihnen hätte helfen können, die Rechtskosten und die psychische Qual zu vermeiden.
Besondere Überlegungen
Da die Androhung von Klagen wegen Behandlungsfehlern von Beratungsdiensten relativ begrenzt sein kann, sind sich möglicherweise nicht alle Geistlichen bewusst, dass sie dem gleichen Risiko von Verfahren wegen Behandlungsfehlern ausgesetzt sind wie andere nicht geistliche Fachkräfte.
Die Risiken sind für Geistliche größer, die Beratungsdienste außerhalb einer religiösen Einrichtung anbieten und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen medizinischen Zentren besuchen können. Ein Beispiel für diese Art von Risiko ist ein Patient, der sich bei einem Kaplan über Misshandlungen in einem Pflegeheim beschwert, und die Familie der Person, die den Kaplan verklagt, weil sie einen Regierungsangestellten oder ein anderes Familienmitglied nicht benachrichtigt hat.
Die Seelsorgerhaftpflichtversicherung bietet einen ähnlichen Versicherungsschutz wie die Beratungshaftpflichtversicherung, die von Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen abgeschlossen wird, die im Rahmen ihrer regulären beruflichen Tätigkeit Beratungsleistungen erbringen.
Typische Deckungen der Seelsorgerhaftpflichtversicherung
Obwohl dies keine erschöpfende Liste ist, umfasst Kaplan Fehlverhalten Versicherung normalerweise folgende Deckungen:
- Verteidigungskosten im Zusammenhang mit Anhörungen des Lizenzausschusses und anderen Verfahren: Die Grenze von 5.000 USD pro Verfahren ist in KEINE jährlichem Gesamtbetrag enthalten; optionale Erhöhung des Verteidigungskostenlimits auf bis zu 150.000 USD
- Selbstbeteiligung und Batteriedeckung durch Erstanbieter: Erstattung von bis zu 25.000 US-Dollar an medizinischen Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen und/oder Schäden an persönlichem Eigentum, die von einem Patienten oder Kunden verursacht wurden
- Krankenversicherungsschutz : Obergrenze von 100.000 USD für medizinische Zahlungen an einen Patienten oder Kunden aufgrund einer Körperverletzung in Ihrem Geschäftsgebäude
- Deckung durch Nothilfe: Erstattung von bis zu 15.000 US-Dollar für Kosten und Ausgaben für medizinische Versorgung und Verdienstausfall bis zu 100 US-Dollar aufgrund der Bereitstellung freiwilliger Notfallbehandlungen oder -dienste
- Feuerhaftpflichtversicherung: 150.000 USD Haftpflichtgrenze für Feuerschäden an Eigentum Dritter third
- Betriebshaftpflicht: Personenschaden und/oder Sachschaden von Patienten an Ihrem/Ihren Hauptstandort(en) ohne zusätzliche Kosten