20 Juni 2021 10:50

Rückkaufswert

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft an einen Versicherungsnehmer oder einen Rentenvertragseigentümer zahlt, falls ihre Police vor Beendigung oder Fälligkeit eines versicherten Ereignisses freiwillig gekündigt wird. Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der gesamten Lebensversicherungen. Es wird auch als “ Barwert „, „Rückkaufswert“ und „Eigenkapital des Versicherungsnehmers“ bezeichnet.

Die zentralen Thesen

  • Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft an einen Versicherungsnehmer oder einen Rentenvertragseigentümer zahlt, falls ihre Police vor Beendigung oder Fälligkeit eines versicherten Ereignisses freiwillig gekündigt wird.
  • Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der gesamten Lebensversicherungen.
  • Abhängig von der Art der Police steht der Barwert dem Versicherungsnehmer während seiner Laufzeit zur Verfügung.

Grundlegendes zum Rückkaufswert

Der Rückkaufswert gilt für das Sparelement der gesamten Lebensversicherungen, die vor dem Tod zu zahlen sind. In den ersten Jahren einer ganzen Lebensversicherung bringt der Sparanteil jedoch im Vergleich zu den gezahlten Prämien nur eine sehr geringe Rendite.

Der Rückkaufswert ist der kumulierte Teil des Barwerts einer dauerhaften Sterbegeld verringert.

Je nach Alter der Rente können Gebühren für Teil- und Vollrückgaben anfallen. Steuern werden bis zur Übergabe zurückgestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann je nach Alter des Gläubigers eine zusätzliche vorzeitige Abhebungsstrafe anfallen.

Besondere Überlegungen

In den meisten Lebensversicherungen ist der Barwert garantiert, kann jedoch nur bei Kündigung der Police zurückgegeben werden. Versicherungsnehmer können einen Teil ihres Barwerts für die aktuelle Verwendung ausleihen oder abheben. Der Barwert einer Police kann als Sicherheit für zinsgünstige Policendarlehen verwendet werden. Bei Nichtrückzahlung wird die Sterbegeldleistung der Police um den ausstehenden Darlehensbetrag gekürzt. Kredite sind steuerfrei, es sei denn, die Police wird zurückgegeben, wodurch ausstehende Kredite in dem Umfang steuerpflichtig werden, in dem sie Barwertgewinne darstellen.



Der Rückkaufswert einer Annuität entspricht den gesamten Beiträgen und kumulierten Erträgen abzüglich vorheriger Abhebungen und ausstehender Kredite.

In universellen Lebensversicherungen ist der Barwert nicht garantiert. Nach dem ersten Jahr kann es jedoch teilweise aufgegeben werden. Universelle Lebensversicherungen umfassen in der Regel eine Rückkaufsfrist, während der Barwerte zurückgegeben werden können. Es kann jedoch eine Rücknahmegebühr von bis zu 10% erhoben werden. Wenn die Rückgabefrist endet, normalerweise nach sieben bis zehn Jahren, wird keine Rücknahmegebühr erhoben. Die Versicherungsnehmer sind für die Steuern auf Teile der zurückgegebenen Barwerte verantwortlich, die Barwertgewinne darstellen.

In beiden Fällen muss ein ausreichender Barwert in der Police verbleiben, um das Sterbegeld zu unterstützen. Bei Lebensversicherungsplänen gelten Kredite nicht als Bargeldübergabe, sodass die Höhe des Barwerts nicht beeinflusst wird. Bei universellen Lebensversicherungen sind Barwerte nicht garantiert. Wenn das Barwertwachstum unter das Mindestwachstum fällt, das zur Aufrechterhaltung des Sterbegelds erforderlich ist, muss der Versicherungsnehmer genügend Geld zurück in die Police stecken, um zu verhindern, dass es verfällt.