Bar-Rückgabewert
Was ist der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den ein Versicherungsunternehmen an einen Versicherungsnehmer oder einen Rentenvertragsinhaber zahlt, wenn seine Police vor Fälligkeit freiwillig gekündigt wird oder ein Versicherungsfall eintritt. Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der Lebensversicherungen. Es wird auch als “ Barwert „, „Rückgabewert“ und „Eigenkapital des Versicherungsnehmers“ bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den ein Versicherungsunternehmen an einen Versicherungsnehmer oder einen Rentenvertragsinhaber zahlt, wenn seine Police freiwillig vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird oder ein Versicherungsfall eintritt.
- Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der Lebensversicherungen.
- Abhängig von der Art der Police steht der Barwert dem Versicherungsnehmer während seiner Laufzeit zur Verfügung.
Den Rückgabewert von Bargeld verstehen
Der Rückkaufswert gilt für den Sparanteil von Lebensversicherungen, der vor dem Tod zahlbar ist. In den ersten Jahren einer Lebensversicherung bringt der Sparanteil jedoch im Vergleich zu den gezahlten Prämien nur eine sehr geringe Rendite.
Der Barrückkaufswert ist der kumulierte Teil des Barwerts einer unbefristeten Todesfallleistung reduziert.
Je nach Rentenalter können bei Teil- und Vollrückkäufen Gebühren anfallen. Die Steuern werden bis zum Rückkauf gestundet, dann kann je nach Alter des Rentenempfängers eine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Besondere Überlegungen
Bei den meisten Lebensversicherungen ist der Barwert garantiert, kann aber nur bei Kündigung zurückgezahlt werden. Versicherungsnehmer können einen Teil ihres Barwerts für die aktuelle Verwendung ausleihen oder abheben. Der Barwert einer Police kann als Sicherheit für zinsgünstige Policendarlehen verwendet werden. Bei Nichtrückzahlung wird die Todesfallleistung der Police um den ausstehenden Kreditbetrag gekürzt. Kredite sind steuerfrei, es sei denn, die Police wird aufgegeben, wodurch ausstehende Kredite steuerpflichtig werden, soweit sie Barwertgewinne darstellen.
Der Rückkaufswert einer Leibrente entspricht der Summe der Beiträge und des angesammelten Einkommens abzüglich früherer Entnahmen und ausstehender Darlehen.
Bei universellen Lebensversicherungen ist der Barwert nicht garantiert. Nach dem ersten Jahr kann es jedoch teilweise abgegeben werden. Universelle Lebensversicherungen umfassen normalerweise eine Rückkaufsfrist, während der Barwerte zurückgegeben werden können, es kann jedoch eine Rücknahmegebühr von bis zu 10% erhoben werden. Wenn die Rückkauffrist endet, in der Regel nach sieben bis zehn Jahren, wird keine Rücknahmegebühr erhoben. Die Versicherungsnehmer sind für die Steuern auf Teile der zurückgegebenen Barwerte verantwortlich, die Barwertgewinne darstellen.
In jedem Fall muss ein ausreichender Barwert innerhalb der Police verbleiben, um die Todesfallleistung zu decken. Bei Lebensversicherungen gelten Kredite nicht als Barrückkäufe, sodass die Höhe des Barwerts nicht beeinflusst wird. Bei universellen Lebensversicherungen sind Barwerte nicht garantiert. Wenn das Barwertwachstum unter das Mindestwachstum fällt, das zur Aufrechterhaltung des Sterbegelds erforderlich ist, muss der Versicherungsnehmer genügend Geld zurück in die Police stecken, um zu verhindern, dass es verfällt.