Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (CCE) - KamilTaylan.blog
6 Juni 2021 8:49

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (CCE)

Was sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (CCE)?

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beziehen sich auf den Bilanzposten, der den Wert der Vermögenswerte eines Unternehmens auswies, die liquide sind oder sofort in liquide Mittel umgewandelt werden können. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bankkonten und marktgängige Wertpapiere, bei denen es sich um Schuldtitel mit einer Laufzeit von weniger als 90 Tagen handelt. In den Zahlungsmitteläquivalenten sind jedoch häufig keine Aktien oder Aktienbestände enthalten, da diese im Wert schwanken können.

Beispiele für Zahlungsmitteläquivalente sind Commercial Paper, Schatzwechsel und kurzfristige Staatsanleihen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Wertpapiere und Geldmarktbestände gelten als Zahlungsmitteläquivalente, da sie liquide sind und keinen wesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (CCE) verstehen

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind eine Gruppe von Vermögenswerten, die einem Unternehmen gehören. Der Einfachheit halber umfasst der Gesamtwert des Bargeldbestands auch bargeldähnliche Gegenstände. Verfügt ein Unternehmen über Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente, wird die Summe dieser Vermögenswerte immer in der obersten Zeile der Bilanz ausgewiesen. Dies liegt daran, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente kurzfristige Vermögenswerte sind, das heißt, sie sind die liquidesten kurzfristigen Vermögenswerte.



Unternehmen mit einer gesunden Menge an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten können sich positiv auf ihre Fähigkeit auswirken, ihren kurzfristigen Schuldenverpflichtungen nachzukommen.

Die zentralen Thesen

  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beziehen sich auf den Bilanzposten, der den Wert der Vermögenswerte eines Unternehmens auswies, die liquide sind oder sofort in liquide Mittel umgewandelt werden können.
  • Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bankkonten und marktgängige Wertpapiere wie Commercial Paper und kurzfristige Staatsanleihen.
  • Zahlungsmitteläquivalente sollten eine Laufzeit von drei Monaten oder weniger haben.

Arten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente helfen Unternehmen bei ihrem Betriebskapitalbedarf, da diese liquiden Mittel zur Tilgung kurzfristiger Verbindlichkeiten, also kurzfristiger Schulden und Wechsel, verwendet werden.

Kasse

Bargeld ist Geld in Form von Währungen, das alle Scheine, Münzen und Geldscheine umfasst. Eine Sichteinlage ist eine Kontoart, von der jederzeit Gelder abgehoben werden können, ohne dass dies dem Institut mitgeteilt werden muss. Beispiele für Sichteinlagenkonten sind Girokonten und Sparkonten. Alle Kontostände der Nachfrage zum Zeitpunkt des Abschlusses sind in den Barbeträgen enthalten.

Fremdwährung

Unternehmen, die mehr als eine Währung halten, können Wechselkursrisiken ausgesetzt sein. Währungen aus dem Ausland müssen für Zwecke der Finanzberichterstattung in die Berichtswährung umgerechnet werden. Die Umrechnung sollte zu Ergebnissen führen, die mit denen vergleichbar wären, die eingetreten wären, wenn das Unternehmen Operationen mit nur einer Währung abgeschlossen hätte. Umrechnungsverluste aus der Abwertung von Fremdwährungen werden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten nicht erfasst. Diese Verluste werden im Finanzberichtskonto „kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis“ ausgewiesen.

Barwert

Zahlungsmitteläquivalente sind Anlagen, die leicht in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Die Anlage muss kurzfristig sein, in der Regel mit einer maximalen Anlagedauer von drei Monaten oder weniger. Wenn eine Anlage in mehr als drei Monaten fällig wird, sollte sie in das Konto mit dem Namen „Sonstige Anlagen“ eingeordnet werden. Zahlungsmitteläquivalente sollten hochliquide und leicht am Markt veräußerbar sein. Die Käufer dieser Investitionen sollten leicht erreichbar sein.

Die Dollarbeträge der Zahlungsmitteläquivalente müssen bekannt sein. Daher müssen alle Zahlungsmitteläquivalente einen bekannten Marktpreis aufweisen und dürfen keinen Preisschwankungen unterliegen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich der Wert der Zahlungsmitteläquivalente vor Rückzahlung oder Fälligkeit wesentlich ändert.

Einlagenzertifikate können je nach Fälligkeitsdatum als Zahlungsmitteläquivalent angesehen werden. Vorzugsaktien können als Zahlungsmitteläquivalent angesehen werden, wenn sie kurz vor dem Rückzahlungsdatum erworben werden und keine wesentlichen Wertschwankungen erwartet werden.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht enthalten

Es gibt einige Ausnahmen von der Klassifizierung von kurzfristigen Vermögenswerten und kurzfristigen Vermögenswerten als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Kreditsicherheiten

Ausnahmen können für kurzfristige Schuldtitel wie Schatzwechsel gelten, wenn sie als Sicherheit für einen ausstehenden Kredit oder eine Kreditlinie dienen. Eingeschränkte T-Rechnungen müssen gesondert gemeldet werden. Mit anderen Worten, es können keine Beschränkungen für die Umwandlung von Wertpapieren bestehen, die als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgeführt sind.

Inventar

Lagerbestände, die ein Unternehmen auf Lager hat, gelten nicht als Zahlungsmitteläquivalent, da sie möglicherweise nicht ohne weiteres in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Außerdem ist der Wert des Inventars nicht garantiert, d. h. es gibt keine Gewissheit bezüglich des Betrags, der für die Liquidierung des Inventars erhalten wird.