12 Juni 2021 17:39

Stornierungsklausel

Was ist eine Stornierungsklausel?

Eine Stornierungsklausel ist eine Bestimmung in einer Versicherungspolice, die es einem Versicherer oder einer Versicherungsgesellschaft ermöglicht, eine Schaden- und Unfallversicherung oder eine Krankenversicherung jederzeit vor ihrem Ablaufdatum zu kündigen.

Lebensversicherungspolicen enthalten keine Stornierungsklauseln, und während Krankenversicherungspolicen Stornierungsklauseln enthalten, erlaubt die Klausel dem Versicherer nicht, die Police zu kündigen.

Grundlegendes zu Stornierungsklauseln

Im Allgemeinen verlangt eine Stornierungsklausel, dass diese Partei, wenn eine Partei die Police kündigt, eine schriftliche Mitteilung an die andere betroffene Partei senden muss. Die Versicherungsgesellschaft ist außerdem verpflichtet, vorausbezahlte Prämien anteilig zu erstatten.

Die zentralen Thesen

  • Eine Stornierungsklausel ist eine Bestimmung in einer Versicherungspolice, die es einem Versicherer ermöglicht, eine Police jederzeit vor ihrem Ablaufdatum zu kündigen.
  • Die Bestimmungen zur Stornierungsbestimmung erfordern, dass die Partei, die die Richtlinie storniert, eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei sendet.
  • Wenn eine Police vor dem Ablaufdatum gekündigt wird, muss der Versicherer die fällige Prämiendifferenz erstatten.

Wenn der Versicherte beispielsweise drei Monate lang eine Prämie gezahlt und die Police am Ende des zweiten Monats gekündigt hat, muss die Versicherungsgesellschaft die für den letzten Monat geltende Prämie berechnen und dem Versicherten erstatten.

Wenn eine Versicherungspolice storniert werden muss, muss ein Versicherer in der Regel 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens eine schriftliche Mitteilung senden. Wenn die Mitteilung keine Erklärung für die Stornierung enthält, muss das Unternehmen eine solche Erklärung häufig nach Eingang einer schriftlichen Anfrage des Versicherungsnehmers schriftlich vorlegen.

Wenn eine Versicherungspolice vor dem Ablaufdatum gekündigt wird, muss der Versicherer die fällige Prämiendifferenz erstatten. Wenn eine Versicherungspolice nicht verlängert werden kann, muss ein Versicherer ähnliche Verfahren wie bei einer Stornierung befolgen.

Beispielsprache für die Stornierungsklausel

  • „Im Falle einer Kündigung oder Nichtverlängerung der durch diesen Deckungsteil gewährten Versicherung erklären wir uns damit einverstanden, eine vorherige schriftliche Kündigungserklärung an die im Zeitplan angegebene (n) Person (en) oder Organisation (en) zu senden.“
  • „Diese Police kann von der Gesellschaft gekündigt werden, indem sie dem Versicherten und den zusätzlichen Versicherten, die auf den während der Laufzeit dieser Police ausgestellten Versicherungszertifikaten angegeben sind, eine schriftliche Kündigungsfrist von mindestens sechzig (60) Tagen oder im Falle einer Nicht-Kündigung gibt – Zahlung der Prämie, schriftliche Kündigungsfrist von mindestens zehn (10) Tagen. „
  • „Sollte eine der beschriebenen Policen vor deren Ablauf storniert werden, sendet der ausstellende Versicherer dem genannten Zertifikatsinhaber innerhalb der angegebenen Fristen von 30 Tagen eine schriftliche Mitteilung gemäß den Policenbestimmungen, mit Ausnahme der Nichtzahlung von Prämie nach 10 Tagen. Andernfalls wird dem Versicherer, seinen Vertretern oder Vertretern keinerlei Verpflichtung oder Haftung auferlegt. “