Finanzierung nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungspläne mit einer Lebensversicherung
Unterbestimmten Umständenist es möglich, nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne mit einer Lebensversicherung zu finanzieren. Ein nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungsplan ist ein verbindlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitgeber zustimmt, den Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Insbesondere gibt der Arbeitgeber ein ungesichertes Versprechen ab, die zukünftigen Leistungen eines Arbeitnehmers vorbehaltlich der spezifischen Vertragsbedingungen zu zahlen. Diese Arten von Plänen unterscheiden sich erheblich von qualifizierten Plänen wie einem 401(k), der strengere Regeln hat, die Anleger befolgen müssen, und in der Regel eine Einkommensobergrenze haben. Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne sind nicht durch das Einkommen begrenzt.
Mit nicht qualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen kann ein Arbeitgeber Boni, Gehälter, Aktienoptionen, Ruhestandspläne außer 401(k)s und andere Arten von Vergütungen anbieten, ohne die Zahlungen sofort leisten zu müssen. Durch die Stundung und spätere Bereitstellung der Zahlung ermöglicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, auch auf diese künftige Vergütung Steuern zu zahlen.
Die zentralen Thesen
- Ein nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungsplan ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, der besagt, dass der Arbeitgeber die Kosten der Leistungen des Arbeitnehmers gemäß den Vertragsbedingungen in Zukunft übernimmt.
- Diese Pläne sind nicht kapitalgedeckt und bestehen aus zwei Teilen: einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und der allgemeinen Vermögensreserve des Arbeitgebers, die die durch den Plan entstehenden zukünftigen Kosten deckt.
- Zwei Arten von nicht qualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen ermöglichen die Finanzierung von Lebensversicherungen: ergänzende Pensionspläne für Führungskräfte (SERPs) und unternehmenseigene Lebensversicherungen (COLI).
Finanzierung nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungspläne
Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne sind nicht kapitalgedeckte Pläne, die in zwei Teile unterteilt sind. Der erste Teil ist der Plan selbst, der der vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspricht. Der zweite Teil ist die allgemeine Vermögensreserve des Arbeitgebers, die die durch den Plan geschaffenen zukünftigen Verbindlichkeiten finanziert. Die allgemeine Vermögensreserve ist das, was der Arbeitgeber verwendet, um dem Arbeitnehmer künftige Leistungen zu zahlen.
Die allgemeine Vermögensrücklage ist nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) erforderlich und kann steuerpflichtige Vermögenswerte wie Investmentfonds oder arbeitgebereigene Lebensversicherungen sein. Der Plan ist der rechtliche Vorteil zwischen dem Plan-Teilnehmer (dem Arbeitnehmer) und dem Plan-Sponsor (dem Arbeitgeber). Der Plan umreißt die allgemeinen Leistungen, den Verteilungsplan sowie die Bestimmungen für die Unverfallbarkeit und den Verfall.
Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne werden häufig von Führungskräften verwendet, die Einkommenssteuern auf ihr Einkommen aufschieben möchten.
Arten von Plänen, die die Finanzierung von Lebensversicherungen ermöglichen
Es ist möglich, nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne mit einer Lebensversicherung zu finanzieren. Es gibt zwei Hauptfonds, die die Finanzierung von Lebensversicherungen ermöglichen: ergänzende Pensionspläne für Führungskräfte (SERPs) und unternehmenseigene Lebensversicherungen (COLI). SERPs ähneln leistungsorientierten Pensionsplänen und gewähren einem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Renteneintritts eine angegebene Leistung des Arbeitgebers.
Mit der firmeneigenen Lebensversicherung (COLI) erwerben Unternehmen Lebensversicherungen für Mitarbeiter, die sie entschädigen möchten. Das Unternehmen zahlt die Prämie der Lebensversicherungen und zahlt dann die Leistungen an die Mitarbeiter aus, wenn sie in Rente gehen.
(Weitere Informationen finden Sie unter „Funktionsweise von nicht qualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen “.)