Finanzierung nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungspläne mit Lebensversicherung
Unterbestimmten Umständenist es möglich, nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne mit einer Lebensversicherung zu finanzieren. Ein nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungsplan ist ein verbindlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitgeber sich bereit erklärt, den Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Insbesondere macht der Arbeitgeber ein ungesichertes Versprechen, die zukünftigen Leistungen eines Arbeitnehmers zu zahlen, vorbehaltlich der spezifischen Vertragsbedingungen. Diese Arten von Plänen unterscheiden sich erheblich von qualifizierten Plänen wie einem 401 (k), der strengere Regeln enthält, denen Anleger folgen müssen, und in der Regel eine Einkommensobergrenze aufweist. Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne sind nicht einkommensabhängig.
Bei nicht qualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen kann ein Arbeitgeber Boni, Gehälter, Aktienoptionen, andere Pensionspläne als 401 (k) s und andere Arten von Vergütungen anbieten, ohne die Zahlungen sofort leisten zu müssen. Indem der Arbeitgeber die Zahlung aufschiebt und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellt, ermöglicht er dem Arbeitnehmer, auch die Zahlung von Steuern auf diese künftige Vergütung aufzuschieben.
Die zentralen Thesen
- Ein nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungsplan ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, der besagt, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Leistungen des Arbeitnehmers künftig gemäß den Vertragsbedingungen übernimmt.
- Diese Pläne sind nicht finanziert und bestehen aus zwei Teilen: einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Einstellung sowie der allgemeinen Vermögensreserve des Arbeitgebers, die die durch den Plan verursachten künftigen Kosten abdeckt.
- Zwei Arten von nicht qualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen ermöglichen die Finanzierung von Lebensversicherungen: ergänzende Pensionspläne für Führungskräfte (SERPs) und firmeneigene Lebensversicherungen (COLI).
Finanzierung nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungspläne
Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne sind nicht finanzierte Pläne, die in zwei Teile unterteilt sind. Der erste Teil ist der Plan selbst, der der vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspricht. Der zweite Teil ist die allgemeine Vermögensreserve des Arbeitgebers, die die durch den Plan geschaffenen künftigen Verbindlichkeiten finanziert. Die allgemeine Vermögensreserve wird vom Arbeitgeber verwendet, um den Arbeitnehmer für künftige Leistungen zu bezahlen.
Die allgemeine Vermögensreserve ist nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) erforderlich und kann steuerpflichtiges Vermögen wie Investmentfonds oder Lebensversicherungen im Besitz des Arbeitgebers sein. Der Plan ist der rechtliche Vorteil zwischen dem Plan-Teilnehmer (dem Arbeitnehmer) und dem Plan-Sponsor (dem Arbeitgeber). Der Plan beschreibt die allgemeinen Vorteile, den Verteilungsplan sowie die Ausübungs- und Verfallsbestimmungen.
Nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne werden häufig von Führungskräften verwendet, die Einkommenssteuern auf das, was sie verdienen, aufschieben möchten.
Arten von Plänen, die die Finanzierung von Lebensversicherungen ermöglichen
Es ist möglich, nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungspläne mit einer Lebensversicherung zu finanzieren. Es gibt zwei Hauptfonds, die eine Lebensversicherungsfinanzierung ermöglichen: ergänzende Pensionspläne für Führungskräfte (SERPs) und firmeneigene Lebensversicherungen (COLI). SERPs ähneln leistungsorientierten Pensionsplänen und bieten einem Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Pensionierung erbrachte Leistung.
Mit der firmeneigenen Lebensversicherung (COLI) erwerben Unternehmen Lebensversicherungen für Mitarbeiter, die sie entschädigen möchten. Das Unternehmen zahlt die Prämie für die Lebensversicherungen und zahlt die Leistungen dann an die Mitarbeiter aus, wenn diese in den Ruhestand gehen.
(Weitere Informationen finden Sie unter „Funktionsweise nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütungspläne „.)