Kann eine geschiedene Person von einem Ex Sozialversicherung beziehen?
Wenn Sie geschieden sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen basierend auf dem Einkommen Ihres ehemaligen Ehepartners. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich für diese Leistungen qualifizieren und wie viel Sie von der Sozialversicherung erwarten können.
Die zentralen Thesen
- Ein geschiedener Ehegatte hat möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen basierend auf der Arbeitsaufnahme des ehemaligen Ehegatten.
- Die Ehe muss mindestens 10 Jahre gedauert haben und der geschiedene Ehegatte muss mindestens 62 Jahre alt sein.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der geschiedene Ehegatte einen Betrag in Höhe von bis zu 50 % der Leistungen seines Ex erhalten.
Anspruch auf Sozialversicherung des geschiedenen Ehepartners
Um Sozialversicherungsleistungen auf der Grundlage der Einkommensaufzeichnungen eines ehemaligen Ehepartners zu beziehen, muss ein geschiedener Ehepartner die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 10 Jahre mit diesem Ehepartner verheiratet gewesen sein.
- Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein.
- Sie können derzeit nicht verheiratet sein.
- Als ehemaliger Ehepartner müssen Sie zum Zeitpunkt des Antrags des ehemaligen Ehepartners Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung haben (unabhängig davon, ob der frühere Ehepartner tatsächlich mit dem Bezug von Leistungen begonnen hat oder nicht).
Sie können Leistungen aus der Akte eines Ex-Ehegatten erhalten, wenn Sie seit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren geschieden sind und der Ex-Ehegatte keine Altersleistungen beantragt hat, aber Anspruch darauf haben kann.
Wenn Sie Anspruch auf Altersleistungen haben, zahlt die Sozialversicherungsbehörde (SSA) diesen Betrag zuerst. Wenn die Leistung in der Akte Ihres ehemaligen Ehepartners höher ist, erhalten Sie einen zusätzlichen Betrag, sodass die Kombination der Leistungen diesem höheren Betrag entspricht.
Wenn Sie vor dem 2. Januar 1954 geboren wurden und bereits das volle Rentenalter erreicht haben, können Sie nur die Leistung des geschiedenen Ehegatten beziehen und die eigene Altersleistung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wenn Sie am 2. Januar 1954 oder später Geburtstag haben, besteht nicht mehr die Möglichkeit, nur eine Leistung im vollen Rentenalter in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie eine Leistung beantragen, beantragen Sie effektiv alle Alters- oder Ehegattenleistungen.
Wenn Sie während des Leistungsbezugs weiterhin erwerbstätig sind, gelten für Sie und Ihren ehemaligen Ehegatten die gleichen Verdienstgrenzen. Wenn Sie in diesem Jahr Anspruch auf Leistungen haben und auch arbeiten, können Sie unseren Renteneinkommenstestrechner verwenden, um zu sehen, wie sich Ihr Einkommen auf diese Leistungszahlungen auswirken würde.
Im Allgemeinen hat ein geschiedener Ehegatte Anspruch auf eine Sozialversicherungsleistung, die 50% der Altersrente des Ex-Ehegatten entspricht, selbst wenn der Ex-Ehegatte wieder geheiratet hat. Ist der Ehegatte verstorben, hat der ehemalige Lebenspartner Anspruch auf eineHinterbliebenenrente von bis zu 100 % dieses Betrages. In beiden Fällen muss der geschiedene Ehegatte dasvolle Rentenalter erreicht haben, um die volle Leistung (50 % oder 100 %) zu erhalten. Meldet sich die Person vor Erreichen des Rentenalters, wird die Leistung dauerhaft gekürzt. (Dies gilt übrigens für alle, die die Altersrente der Sozialversicherung beantragen. Sie können bereits mit 62 Jahren einen Antrag stellen, die Höhe der Leistung wird jedoch niedriger festgesetzt.)
Wenn der geschiedene Ehegatte mehr als einmal verheiratet und geschieden war und jede Ehe die erforderlichen 10 Jahre gedauert hat, hat er Anspruch auf die höhere der beiden Leistungen, jedoch nicht auf beide.4
Selbst wenn der frühere Ehepartner wieder heiratet und der neue Ehegatte Sozialversicherungsleistungen auf der Grundlage der Beschäftigungsaufzeichnung dieser Person bezieht, kann der Ex-Partner auch auf Grundlage dieser Aufzeichnungen einziehen.
Wenn Sie wieder heiraten, während Sie Leistungen erhalten, die auf Ihrem Anspruch auf einen Ex-Ehepartner beruhen, und diese Person noch lebt, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen.
Wenn Ihr Ex noch keine Leistungen bezieht
Wenn Ihr Ex noch keinen Rentenantrag gestellt hat, aber Anspruch darauf haben kann, können Sie Leistungen auf der Grundlage der Einkommensnachweise des Ex-Ehepartners erhalten, sofern Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen und seit mindestens zwei Jahren geschieden sind.
So beantragen Sie Leistungen als geschiedener Ehegatte
Sie können Leistungen onlinebeantragen,indem Sie aufSSA.gov gehen oder einen Termin bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamtvereinbaren. Um Leistungen aus dem Arbeitszeugnis eines ehemaligen Ehepartners zu beantragen, benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer dieser Personoder das Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der Eltern.
Wenn Sie als geschiedener Ehegatte Ehegattengeld beantragen, geht die Sozialversicherung davon aus, dass Sie auch Leistungen aus Ihrem eigenen Arbeitszeugnis beantragen, und Sie haben Anspruch auf den höheren Betrag der beiden. Wenn Ihre Leistung niedriger ist, zahlt Ihnen die Sozialversicherung zunächst einen Betrag, der auf Ihrer Akte basiert, und gleicht dann die Differenz zwischen diesem und dem, was Ihnen gemäß der Akte Ihres ehemaligen Ehepartners zusteht, aus.
Die Quintessenz
Wenn Sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren, können Sie möglicherweise Sozialversicherungsleistungen basierend auf der Arbeitsaufnahme Ihres Ex-Partners beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie bis zu 50 % der Altersrente Ihres Ex erhalten.
Die Beantragung dieser Leistungen ist ein ziemlich einfacher Prozess, und um Ihre Privatsphäre zu schützen, wird Ihr Ex-Ehepartner nicht benachrichtigt, wenn Sie dies tun.