15 Juni 2021 8:23

Buyout-Abrechnungsklausel

Was ist eine Buyout-Settlement-Klausel?

Eine Buyout-Abrechnungsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die häufig in Haftpflichtversicherungsverträgen zu finden ist. Diese Klausel gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, ein Vergleichsangebot des Versicherers abzulehnen. Macht der Versicherte von diesem Recht Gebrauch, kauft die Versicherungsgesellschaft die Police auf. Mit diesem Geld kann der Versicherungsnehmer den Schaden selbst ohne Unterstützung seines Versicherers begleichen.

Die zentralen Thesen

  • Eine Buyout-Abrechnungsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten ist.
  • Die Klausel ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, ein Vergleichsangebot seines Versicherers abzulehnen.
  • Wenn sie die Buyout-Abrechnungsklausel ausüben, erhält der Versicherungsnehmer den Abrechnungsbetrag als Buyout-Zahlung, wodurch der Versicherer von künftigen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Anspruch befreit wird.
  • Die Versicherungsnehmer können die Auszahlung verwenden, um einen geringeren Betrag mit dem Anspruchsteller zu verrechnen oder anfallende Rechtsverfolgungskosten zu begleichen.

So funktionieren Buyout-Abwicklungsklauseln

Buyout Siedlung Klauseln sind in der Regel Teil der Haftpflichtversicherung Industrie. Sie dienen dazu, Versicherungsnehmer vor dem Risiko zu schützen, dass Versicherungsunternehmen ohne Zustimmung des Versicherten einer anderen Partei einen Vergleich anbieten. Einzelheiten zu diesen Klauseln sind normalerweise in Versicherungsverträgen festgelegt.

Um zu demonstrieren, wie die Klausel funktioniert, betrachten wir den Fall eines Geschäftsinhabers, der eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt. Ein Kunde, der stürzt und sich auf dem Firmengelände verletzt, kann das Unternehmen verklagen und behaupten, dass der Vorfall passiert ist, weil das Unternehmen seine Einrichtungen nicht ordnungsgemäß gewartet hat. In diesem Fall möchte der Versicherer des Unternehmens die Klage möglicherweise schnell beilegen, um Anwaltskosten und einen erheblichen Zeitaufwand vor Gericht zu vermeiden.

Um diese Kosten zu vermeiden, kann der Versicherer anbieten, die Forderung des Kunden außergerichtlich zu begleichen. Einige Versicherungsnehmer können dieser Entscheidung jedoch nicht zustimmen, entweder weil sie glauben, dass die Klage leichtfertig ist oder weil sie glauben, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt mit einem geringeren Betrag abrechnen können. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Rechtsstreit selbst zu behandeln, anstatt seinen Versicherer für ihn regeln zu lassen. Um dies zu erreichen, kann der Versicherungsnehmer die Ausübung Buyout Abwicklungsklausel in ihrem Versicherungsvertrag. Sobald der Versicherungsnehmer diese Klausel ausübt, zahlt sein Versicherer den Betrag, den er zuvor als Abfindung anbieten wollte. Der Versicherer kauft den Versicherungsnehmer durch diese Zahlung effektiv frei und stellt ihn von jeder weiteren Haftung aus diesem Anspruch frei.

Dem Versicherungsnehmer steht es unterdessen frei, diesen Vergleichsbetrag entweder zur Beilegung des Rechtsstreits oder zur Finanzierung der Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung zu verwenden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsstreits erfolgreich sind, und es ist möglich, dass der Versicherungsnehmer am Ende mehr als das ursprüngliche Vergleichsangebot zahlt. Alle zusätzlichen Kosten und Risiken werden vom Versicherungsnehmer übernommen.



Versicherungsnehmern, die einen Rechtsstreit unter dem Vergleichsangebot des Versicherers beilegen, steht es frei, die Differenz zu behalten, während diejenigen, denen am Ende mehr Kosten entstehen, die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen.

Beispiel für eine Buyout-Abwicklungsklausel

Michael besitzt ein kleines Einzelhandelsgeschäft. Er trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass seine Schaufensterfront sauber, gut beleuchtet und frei von potenziellen Stolperfallen oder anderen potenziellen Risiken ist. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme schließt er auch eine Betriebshaftpflichtversicherung (CGL) ab, um sich vor möglichen Rechtsstreitigkeiten zu schützen.

Eines Tages erhält Michael eine Klage von einem Kunden, der behauptet, er habe sich bei einem Besuch in seinem Geschäft schwere und teure Verletzungen zugezogen, nachdem er über verlegte Ware gestolpert war. Die Klage des Kunden beschreibt seinen Laden als überladen und schlecht beleuchtet mit vielen Stolperfallen. Als Michael die Klage sieht, ist er der Meinung, dass die Behauptungen unwahr sind und die beschriebenen Bedingungen keinen Bezug zum tatsächlichen Zustand seines Ladens haben.

Trotz dieser Diskrepanzen empfiehlt Michaels Versicherer einen Vergleich, um potenziell kostspielige Rechtskosten zu vermeiden. Denn die gerichtliche Abwehr des Anspruchs würde wertvolle Zeit kosten; einfacher wäre es, dem Kunden eine Abfindung zu zahlen. Obwohl Michael versteht, dass dies die praktischste Option sein könnte, fühlt er sich von der unehrlichen Klage des Kunden beleidigt und beschließt, die Forderung vor Gericht zu bekämpfen. Er argumentiert, dass, weil die Beschreibung des Kunden seines Ladens so im Widerspruch zum tatsächlichen Zustand steht, er in der Lage sein sollte, den Fall zu bekämpfen, indem er sich auf Quellen wie die Kameraaufnahmen seines eigenen Ladens und die Erfahrungsberichte anderer Kunden verlassen kann.

Aus diesem Grund beschließt Michael, die Buyout-Abrechnungsklausel in seinem Versicherungsvertrag auszuüben. Den Ausgleichsbetrag erhält er von seinem Versicherer als Buyout-Zahlung, wodurch der Versicherer von jeder weiteren Haftung aus diesem Anspruch freigestellt wird. Michael kann den Fall dann selbstständig weiterverfolgen und kann die Mittel aus dem Vergleich zur Begleichung der Kosten verwenden. Er kann einen Teil davon verwenden, um mit dem Anspruchsteller abzurechnen und die restlichen Mittel für sich zu behalten. Gewinnt der Kläger, kann er die Auszahlung für den eigentlichen gerichtlichen Vergleich verwenden, muss aber eventuelle Mehrkosten aus eigener Tasche decken.