9 Juni 2021 8:07

Broschürenregel

Was ist die Broschürenregel?

Die Broschürenregel ist eine Anforderung des Investment Advisers Act von 1940, die von Anlageberatern verlangt, ihren Kunden eine schriftliche Offenlegungserklärung vorzulegen. Die Regel, offiziell als Regel 204-3 bekannt, gilt für alle eidgenössisch registrierten Anlageberater und legt Zeiten während des Beratungsprozesses für die Bereitstellung der Materialien fest.

Die zentralen Thesen

  • Das Investment Advisers Act von 1940 verlangt von Anlageberatern, ihren Kunden eine schriftliche Offenlegungserklärung vorzulegen.
  • Hintergrundinformationen, Angaben zu Vergütungen, Gebühren und anderen Posten müssen in der Broschüre aufgeführt sein.
  • Neukunden müssen das Prospektdokument innerhalb von 48 Stunden nach Unterzeichnung eines Beratungsvertrags erhalten.
  • Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC gibt zwei Möglichkeiten vor, wie ein Berater die Broschürenregel erfüllen kann.
  • Berater, die unpersönliche Anlageberatung anbieten und weniger als 500 US-Dollar pro Jahr verdienen, müssen sich bei einem Kunden nicht an die Broschürenregel halten.

So funktioniert die Broschürenregel

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC gibt zwei Möglichkeiten an, wie ein Berater die Broschürenregel erfüllen kann: 1) Der Berater kann eine solche Offenlegung vornehmen, indem er dem Kunden das Formular ADV Teil 2A (Broschüre) und Teil 2B (Broschürenbeilage) vorlegt.

2) Der Berater kann eine aktuelle Broschüre mit den gleichen Informationen wie in Formular ADV Teil 2A und 2B zur Verfügung stellen.

Was ist in der Broschüre enthalten?

Das Dokument muss folgende Angaben enthalten:

  • Hintergrundinformationen des Beraters
  • Verfügbare Dienste und Gebühren für diese Dienste, einschließlich verfügbarer Rabatte
  • Offenlegung aller von Dritten erhaltenen Vergütungen (wie Provisionen oder Vermittlungsgebühren)
  • Ob der Berater über Kundengelder Ermessen ausübt
  • Arten von Kunden, für die Beratungsdienste erbracht werden, einschließlich eines Mindestbetrags von zu verwaltenden Vermögenswerten
  • Offenlegung jeglicher Zugehörigkeit zu einem Broker-Dealer
  • Alle wesentlichen rechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren aufgetreten sind
  • Jede finanzielle Situation des Beraters (z. B. Konkurs), die seine Fähigkeit zur Erfüllung der Kundenverpflichtungen beeinträchtigen könnte, muss ebenfalls offengelegt werden, wenn der Berater:
  • Hat Diskretion über Kundenkonten
  • Hat Verwahrung von Kundengeldern oder Wertpapieren
  • Erfordert eine Vorauszahlung von mehr als $500 an Gebühren, mehr als sechs Monate im Voraus


Ihr Finanzberater sollte Ihnen jedes Jahr ein Prospektdokument aushändigen, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Wer sollte eine Broschüre erhalten

Die Prospektregel besagt, dass Neukunden mindestens 48 Stunden vor Abschluss eines Beratungsvertrages die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Berater müssen bestehenden Kunden jedes Jahr eine neue Broschüre geben. Die Nichtbereitstellung der Broschüre gilt als betrügerisches Verhalten.

Besondere Überlegungen

Bei der SEC registrierte Berater sind nicht verpflichtet, (i) Kunden, die bei der SEC registrierte Investmentgesellschaften oder Geschäftsentwicklungsgesellschaften sind, eine Broschüre zu liefern; oder (ii) Kunden, die nur unpersönliche Anlageberatung vom Berater erhalten und dem Berater weniger als 500 USD pro Jahr zahlen.

Ein bei der SEC registrierter Berater ist nicht verpflichtet, einem Kunden, der (i) dem er nicht verpflichtet ist, eine Broschüre zu liefern, (ii) der nur eine unpersönliche Anlageberatung erhält, oder (iii) bestimmten leitenden Angestellten und Mitarbeitern von der Berater selbst.