Sachschaden-Bestätigung in breiter Form
Was ist eine umfassende Sachschadensversicherung?
Eine breit gefasste Sachschadenversicherung war eine Ergänzung zu einer gewerblichen Haftpflichtversicherung (CGL), die den Ausschluss von Eigentum als Teil der vom Versicherer bereitgestellten Deckung beseitigte. Für diese zusätzliche Deckung war in der Regel eine höhere Prämie erforderlich.
Die zentralen Thesen
- Eine breit gefasste Sachschadensversicherung ist eine Ergänzung zu einer gewerblichen Haftpflichtversicherung, die den Sachausschluss als Teil des Versicherungsschutzes aufgehoben hat.
- Heutzutage ist eine breit angelegte Sachschadensversicherung obsolet, da die Bereiche, die sie abdecken sollen, jetzt in den gewerblichen Haftpflichtversicherungen enthalten sind.
- In Bezug auf die umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung von 1973, die viele Ausschlüsse in Bezug auf Sachschäden enthielt, waren umfassende Sachschadenvermerke erforderlich.
- Im Jahr 1986 wurde die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung aktualisiert, um die Bedingungen von Sachschadenvermerken in breiter Form aufzunehmen.
Verständnis einer breit angelegten Sachschaden-Befürwortung
Eine weit gefasste Form des Sachschadensvermerks bezieht sich unter anderem auf die Haftpflichtversicherung für Schäden aus Arbeiten, die von Subunternehmern im Auftrag von Eigentümern und Generalunternehmern ausgeführt werden. Die Notwendigkeit einer breit angelegten Sachschadensversicherung ist obsolet geworden, da Reformen in den 1980er Jahren eine Aufnahme in die CGL-Deckung erforderten. Daher gilt im Rahmen der aktuellen CGL-Deckung automatisch ein umfassender Sachschadensvermerk, sofern nichts anderes ausgeschlossen ist.
In der bisherigen Allgemeinen Haftpflichtversicherung (1973 Allgemeine Haftpflichtversicherung) gab es viele Ausschlüsse, die dazu führten, dass bestimmte Sachschäden nicht gedeckt waren, vor allem der Pflege, Obhuts- oder Kontrollausschluss.
Da die Deckung nur auf bestimmte Bereiche des Eigentums beschränkt war und in bestimmten Fällen, war der Sachschadensvermerk in breiter Form erforderlich, um eine pauschale Deckung für Sachschäden zu erhalten.
Im Jahr 1985 wurde die allgemeine Haftpflichtversicherung zur gewerblichen Haftpflichtversicherung aktualisiert und umfasste Bedingungen, die durch den Sachschadensvermerk im weiten Sinne abgedeckt waren, wodurch der breite Sachschadensvermerk obsolet wurde.
Broad Form Property Damage Endorsement Development
Der Begriff „Breitform-Sachschaden“ (BFPD) wird von der Insurance Services Office, Inc. (ISO) seit Mitte der 1980er Jahre im Zusammenhang mit CGL- Versicherungen nicht mehr verwendet. BFPD wird auch heute noch oft ausdrücklich im Rahmen einer Unternehmerhaftpflichtversicherung gefordert. Diese aktuellen Forderungen nach BFPD-Bestätigungen weisen auf ein mangelndes Verständnis dessen hin, was automatisch in den heutigen ISO-Policen zur allgemeinen gewerblichen Haftung (Ausgaben 1985 und später) enthalten ist.
Im Jahr 1985 erklärte ISO, dass die folgenden Deckungen im Rahmen der „neuen“ gewerblichen allgemeinen Haftpflichtversicherung bereitgestellt wurden. Es stellte fest, dass beide neuen Formen (Eintritt und Schadensmeldung) den wesentlichen Deckungsumfang enthalten, der für Sachschäden der alten Haftpflichtversicherung (Ed. 1-73) und der alten allgemeinen Haftpflichtversicherung (GL 04 04 Ausg. 5-81).
Da die Änderungen der allgemeinen Haftpflichtversicherung weitreichend waren, sowohl in Bezug auf die Deckung als auch auf die Prämienentwicklung, verteilte ISO eine Vielzahl von Publikationen, um die Versicherungsbranche und die Öffentlichkeit umfassend über die Änderungen der CGL-Policen zu informieren.