Beratung zum Geldtransfergeschäft
Was machen Zahlungsdienstleister?
Ein Zahlungsdienstleister übernimmt die Transaktionen von Geldern, insbesondere bei Online-Geschäften. Damit einher geht in der Regel, Zahlungen anzunehmen, zu authentifizieren und treuhänderisch abzuwickeln, d.h. selbst auf einem gesicherten Kontensystem zu verwalten oder etwa einem Treuhänder zu übergeben.
Wer fällt unter das ZAG?
Zahlungsinstitute sind nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne unter die Nummern 1 bis 4 von § 1 Abs. 1 ZAG zu fallen.
Was ist ein Zahlungsauslösedienst?
Ein Zahlungsauslösedienst wird vom Zahler beauftragt, zulasten seines bei einem anderen Zahlungsdienstleister ( z.B. Kreditinstitut) geführten Zahlungskontos eine Überweisung auszulösen. In der Regel wird der Zahlungsauslösedienst auf der Händlerseite im Internet als eine Möglichkeit des Bezahlens angeboten.
Was ist eine ZAG Lizenz?
Die Erbringung von Zahlungsdiensten ist in Deutschland dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterworfen. Wer gewerblich oder in kaufmännischem Umfang Zahlungsdienste erbringen will bedarf dafür einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 8 Abs. 1 ZAG, eine sog. ZAG-Erlaubnis.
Wer hat eine ZAG Lizenz?
Eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG besteht nur für Zahlungsinstitute. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die Zahlungsinstitute aus und erteilt die Erlaubnisse zum Erbringen der Zahlungsdienste.
Was ist das Zahlungskontengesetz?
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) ist bereits 2016 in Kraft getreten. Kernstück des Gesetzes ist das Basiskonto, das den in der EU lebenden Menschen ein Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen gibt.
Was ist ein Kontoinformationsdienst?
Ein Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Konto bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern, die über Online-Schnittstellen des kontoführenden Zahlungsdienstleisters zugänglich sind.