11 Juni 2021 7:31

Inhaberanteil

Was ist eine Inhaberaktie?

Eine Inhaberaktie ist eine Aktiensicherung, die sich zu 100% im Besitz der Person oder Organisation befindet, die das physische Aktienzertifikat besitzt, daher der Name „Inhaberaktie“. Die emittierende Firma registriert weder den Eigentümer der Aktie noch verfolgt sie Eigentumsübertragungen; Das Unternehmen schüttet Dividenden auf Inhaberaktien aus, wenn dem Unternehmen ein physischer Coupon vorgelegt wird. Da die Aktie bei keiner Behörde registriert ist, umfasst die Übertragung des Eigentums an der Aktie nur die Lieferung des physischen Dokuments.

Die zentralen Thesen

  • Inhaberaktien sind nicht eingetragene Beteiligungspapiere im Besitz des Besitzers der physischen Aktiendokumente. Das emittierende Unternehmen zahlt den Besitzern der physischen Coupons Dividenden aus.
  • Während Inhaberaktien international häufig in Europa, Südamerika und anderen Regionen verwendet wurden, verwenden viele große Unternehmen sie nicht mehr und sind auf Namensaktien umgestiegen.
  • Die Verwendung von Inhaberaktien ist weltweit zurückgegangen, weil sie mit erhöhten Kosten verbunden sind und bequeme Instrumente sind, um die Finanzierung von Terrorismus und anderen kriminellen Aktivitäten zu sichern.

So funktioniert eine Inhaberaktie

Inhaberaktien fehlen die Regulierung und Kontrolle von Stammaktien, da der Besitz nie erfasst wird. Inhaberaktien ähneln Inhaberschuldverschreibungen, bei denen es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt, die den Inhabern von physischen Zertifikaten und nicht von eingetragenen Eigentümern gehören.

Inhaberaktien sind oft internationale Wertpapiere, die in Europa und Südamerika verbreitet sind – obwohl die Verwendung von Inhaberaktien in diesen Ländern zurückgegangen ist, da die Regierungen gegen anonyme illegale Aktivitäten vorgehen. Während einige Gerichtsbarkeiten wie Panama die Verwendung von Inhaberaktien zulassen, erheben sie Strafsteuerabzüge auf Dividenden, die an Eigentümer ausgegeben werden, um deren Verwendung zu verhindern. Die Marshallinseln sind das einzige Land der Welt, in dem die Aktien ohne Probleme oder zusätzliche Kosten verwendet werden können.

Viele große ausländische Unternehmen haben sich in den letzten zehn Jahren auch für den Übergang zur vollständigen Nutzung von Namensaktien entschieden. Der in Deutschland ansässige Pharmariese Bayer AG beispielsweise hat 2009 damit begonnen, alle seine Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln und im Jahr 2015 hat das Vereinigte Königreich die Ausgabe von Inhaberaktien gemäß den Bestimmungen des Small Business, Enterprise and Employment abgeschafft Gesetz 2015.

Die Schweiz, ein Land, das für seine Betonung des Bankgeheimnisses bekannt ist, hat Inhaberaktien abgeschafft. Im Juni 2019 hat der Bundesrat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das das Ende der Inhaberaktien mit Ausnahme von börsenkotierten Gesellschaften und Bucheffekten erklärt. Alle anderen bestehenden Inhaberaktien müssen in Namensaktien umgewandelt werden.

In den Vereinigten Staaten sind Inhaberaktien meist eine Angelegenheit der staatlichen Governance und werden in vielen Rechtsordnungen traditionell nicht anerkannt. Delaware war der erste US-Bundesstaat, der 2002 den Verkauf von Inhaberaktien verbot.



Inhaberaktien sprechen einige Anleger aufgrund des Datenschutzes an, aber der Kompromiss sind die erhöhten Kosten, die mit der Wahrung dieser Privatsphäre verbunden sind, einschließlich Anwaltsgebühren und Steuern.

Vorteile der Verwendung von Inhaberaktien

Der einzige greifbare Vorteil aus der Verwendung von Inhaberaktien ist die Privatsphäre. Hinsichtlich des Eigentums an einer Kapitalgesellschaft durch einen Inhaber von Inhaberaktien wird ein größtmögliches Maß an Anonymität gewahrt. Obwohl die Banken, die die Käufe abwickeln, die Kontaktinformationen der Personen kennen, die die Aktien kaufen, sind die Banken in einigen Rechtsordnungen nicht gesetzlich verpflichtet, die Identität des Käufers offenzulegen. Banken können im Namen des Aktionärs auch Dividendenzahlungen entgegennehmen und bei Hauptversammlungen den Besitz bestätigen. Darüber hinaus können Käufe durch einen Vertreter, beispielsweise eine Anwaltskanzlei, des tatsächlichen Eigentümers getätigt werden.

Inhaberaktien haben trotz ihrer inhärenten Nachteile einige gültige Verwendungszwecke. Der Vermögensschutz ist der häufigste Grund für die Verwendung von Inhaberaktien aufgrund der Privatsphäre, die sie bieten. Personen, die nicht riskieren möchten, dass ihr Vermögen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wie einer Scheidung oder eines Haftpflichtverfahrens beschlagnahmt wird, können beispielsweise auf Inhaberaktien zurückgreifen.

Nachteile und Risiken von Inhaberaktien

Der Besitz von Inhaberaktien geht oft mit erhöhten Kosten einher, die durch die Beauftragung von professionellen Vertretern und Beratern entstehen, um die Anonymität zu wahren, die Inhaberaktien bieten. Sofern der Inhaberaktionär kein Finanz- und/oder Rechtsexperte in diesen Angelegenheiten ist, kann es eine schwierige Herausforderung sein, die vielen rechtlichen und steuerlichen Fallen zu umgehen, die mit Inhaberaktien verbunden sind.

Auch in einer Welt nach dem 11. September, in der die Bedrohung durch den Terrorismus stark auftaucht, besteht ein Teil der Strategie zur Abwehr der Bedrohung darin, die Quellen der Terrorismusfinanzierung abzuschneiden. Infolgedessen haben viele Rechtsordnungen in einem weltweiten Bemühen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und andere illegale schändliche Unternehmensaktivitäten abzuschrecken, neue Gesetze erlassen, die die Verwendung von Inhaberaktien sehr streng einschränken oder ihre Verwendung ganz abgeschafft haben.

Beispiel für Inhaberaktien

Zum Beispiel hat der Panama Papers Skandal in großem Umfang Inhaberaktien verwendet, um das wahre Eigentum an Aktien zu verbergen. Der Panama Papers-Skandal war ein Durchsickern von Finanzakten, die ein Netzwerk von mehr als 200.000 Steueroasen enthüllten, an denen vermögende Privatpersonen, Beamte und Körperschaften aus 200 Nationen beteiligt waren. Dies führte zur Zurückhaltung vieler Banken und Finanzinstitute, Konten zu eröffnen oder Verbindungen zu Unternehmen oder Aktionären einzugehen, die mit Inhaberaktien handeln. Die Auswahl der Gerichtsbarkeiten und Finanzinstitute, die bereit sind, mit Inhaberaktien umzugehen, hat sich erheblich verringert.