Berufshaftpflicht für Banker – Definition der BPL-Versicherung
Was ist eine Banker Professional Liability (BPL) -Versicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Banken (BPL) schützt Finanzfachleute und -institute gegen Ansprüche eines Kunden wegen Fehlverhaltens, Fahrlässigkeit, Fehlern und Unterlassungen. Die Deckung hilft, die mit Klagen oder Urteilen verbundenen Kosten zu kompensieren, sollte ein Kläger gewinnen. Die Struktur der BPL ist als Berufshaftpflichtversicherung explizit auf den Banken- und Finanzdienstleistungssektor ausgerichtet und wird auch als Fehler- und Unterlassungsversicherung (E&O) bezeichnet.
Professionelle Finanzdienstleistungen umfassen spezifische kostenpflichtige Dienstleistungen, einschließlich Immobilien, Notar, Verwahr, Versicherungs- und Maklerdienstleistungen.
BPL deckt die meisten Immobiliendienstleistungen mit Ausnahme von Bewertungsdienstleistungen ab.
Wen schützt die BPL-Versicherung
Der Begriff „Banker“ ist im Kontext der Berufshaftpflichtversicherung weit gefasst. Die BPL-Versicherung kann Treuhänder, Steuerplaner, Finanzplaner, Nachlassplaner und Personen in anderen Positionen innerhalb der Finanzbranche abdecken. Der Versicherungsschutz kann den Schutz von Personen in den Rollen von Direktoren und leitenden Angestellten sowie Vollzeit, Teilzeit- und Saisonarbeitskräfte umfassen. Darüber hinaus kann die Hinzufügung von BPL auf die Haftpflichtversicherung für Direktoren und Führungskräfte (D&O) zulässig sein. In einigen Fällen kann sich der durch die Police gewährte Schutz auch auf das Vermögen von Ehegatten und Lebensgefährten von BPL-Versicherten erstrecken.
Banker können Berufshaftpflichtversicherungen abschließen, die auf ihre besonderen Risiken zugeschnitten sind. Ein Investmentbanker möchte beispielsweise eine Deckung für Underwriting, Syndizierungs, Verbriefungs- und Market-Making-Aktivitäten. Ein Kreditinstitut möchte seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewährung, Verpflichtung, Restrukturierung oder Kündigung von Krediten und Kreditlinien abdecken.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung der Bank
Die Berufshaftpflichtversicherung der Banker deckt kein betrügerisches oder unehrliches Verhalten, vorsätzliche Gesetzesverstöße oder andere kriminelle Handlungen ab. Sie umfasst auch keine Ansprüche, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung anhängig sind, noch umfasst sie Verleumdung, Verleumdung, Verleumdung oder Verletzung der Privatsphäre.
Die BPL-Versicherung deckt Fälle und den Vorwurf von finanziellem Fehlverhalten ab. Ereignisse können so unbeabsichtigt sein wie das Umsetzen von Zahlen in eine Aufzeichnung oder Quittung, um einem Kunden ungenaue oder irreführende Ratschläge zu geben. Gegen eine Bank erhobene Klagen umfassen Pflichtverletzungen, irreführende oder falsche Angaben oder andere Fehler im Zusammenhang mit Einlagen, Maklern, Versicherungen, Immobilien, Kreditkarten oder anderen Dienstleistungen.
Einige Richtlinien können es Finanzinstituten ermöglichen, ihre Vertretung durch ein bestimmtes Rechtsverteidigungsteam zu bestimmen – falls dies erforderlich ist. In anderen Fällen übernimmt die Versicherung die Rechtsverteidigung. Wenn der Versicherer feststellt, dass ein Vergleich einem Prozess vorzuziehen ist und der Versicherte den Vertrag ablehnt, kann die Deckung der Prozesskosten auf den vorgeschlagenen Vergleichsbetrag beschränkt werden.
Die zentralen Thesen
- Die Berufshaftpflichtversicherung der Bank schützt Finanzfachleute und -institute vor Kundenansprüchen wegen Fehlverhaltens.
- Die Deckung erstreckt sich auf Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder Urteilen.
- BPL deckt Personen innerhalb der Finanzbranche ab, einschließlich Treuhänder, Steuerplaner, Finanzplaner und Nachlassplaner.
- BPL deckt nicht Betrug oder anderes unehrliches Verhalten ab.
Beispiel aus der realen Welt
Ein hypothetisches Beispiel ist ein Kunde, der eine Bank verklagt, weil er einen betrügerischen Scheck eingelöst oder eine betrügerische Überweisung zugelassen hat. Aufgrund des Fehlers konnten fälschlicherweise Gelder vom Konto des Kunden entfernt werden.