Aufeinanderfolgender Selbstbehalt
Was ist ein Back-to-Back-Selbstbehalt?
Der Begriff Back-to-Back- Selbstbehalt bezieht sich auf die Eigenschaft einer Versicherungspolice, bei der der Selbstbehalt dem tatsächlichen Betrag der Police entspricht. Versicherungsverträge mit diesen Selbstbehalten gelten als Fronting-Policen – Policen, die von einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden, während sie einem Unternehmen erlauben, sich selbst zu versichern. Dies bedeutet, dass der Versicherte derjenige ist, der den Schaden übernimmt und den Versicherer von jedem Risiko befreit.
Wie Back-to-Back-Selbstbehalte funktionieren
Selbstbehalte sind ein üblicher Bestandteil der Versicherungsbranche, insbesondere in der Kranken, Auto, Unfall- und Sachversicherung. Selbstbehalte sind die Auslagen, die der Versicherte im Schadenfall zu zahlen hat. Zum Beispiel ist eine Person dafür verantwortlich, ihren Selbstbehalt von 1.000 US-Dollar zu decken, wenn nach einem Autounfall ein Schaden in Höhe von 4.000 US-Dollar geltend gemacht wird, während der Versicherer die verbleibenden 3.000 US-Dollar übernimmt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer die Prämie, die an den Versicherer gezahlt wird.
Ein Back-to-Back-Selbstbehalt ermöglicht es einem Versicherungsnehmer, sich mit Hilfe eines zugelassenen Versicherungsanbieters im Wesentlichen selbst zu versichern. Diese Art von Selbstbehalt kann auch als passender Selbstbehalt bezeichnet werden. Es bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten, ohne ein Risiko an die Versicherungsgesellschaft abzuwälzen. Da der Selbstbehalt dem Versicherungswert entspricht, trägt der Versicherungsnehmer die Deckung etwaiger Ansprüche Dritter.
Wenn jemand nimmt eine Versicherung aus mit einem Back-to-Back – Selbstbehalt, der Versicherungsträger-auch als Frontmann unternehmens- bekannt Underwrites den Versicherungsvertrag und der Versicherungsnehmer gewährleistet Fähigkeit, alle Ansprüche zu zahlen. Der Spediteur erwartet in der Regel keinen Schadenersatz für den Versicherten.
Die zentralen Thesen
- Ein Back-to-Back-Selbstbehalt ist ein Selbstbehalt, der dem tatsächlichen Betrag der Police entspricht.
- Versicherungsverträge mit aufeinanderfolgenden Selbstbehalten werden von zugelassenen Versicherungsunternehmen ausgestellt, wobei sich der Versicherte selbst versichern kann.
- Versicherter ist derjenige, der die Kosten eines allfälligen Schadens übernimmt und den Versicherer im Schadensfall von jedem Risiko befreit.
Besondere Überlegungen
Es mag ein wenig seltsam erscheinen, dass ein Versicherungsnehmer eine Versicherungsgesellschaft bezahlt, obwohl diese keine der mit einer Police verbundenen Risiken übernimmt. Und die Fronting-Vereinbarung scheint die staatlichen Versicherungsbestimmungen zu umgehen, insbesondere weil die wahre Haftung bei einem nicht lizenzierten und nicht regulierten Unternehmen liegt. In den meisten Fällen haben die Gerichte das Bestehen von Fronting-Vereinbarungen zugelassen, da das lizenzierte Fronting-Unternehmen letztendlich für die Fähigkeit des versicherten Unternehmens zur Deckung von Ansprüchen und Verlusten verantwortlich ist.
Auch wenn sie keine Ansprüche auszahlen, sind die Versicherungsanbieter dafür verantwortlich, die Zahlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers für alle Ansprüche und Verluste zu gewährleisten.
Doppelte Selbstbehalte vs. Captive Insurance
Ein Selbstbehalt, der dem Wert einer Police entspricht, kann auch ein Merkmal eines firmeneigenen Versicherungsvertrages sein. Ein firmeneigener Versicherungsanbieter ist im Besitz seiner eigenen Kunden und wird von diesen betrieben. Dies ist ähnlich wie bei einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit – mit der Ausnahme, dass die Versicherungsnehmer bei der Versicherungsvereinbarung auf Gegenseitigkeit keine Kontrolle über das Versicherungsgeschäft ausüben. Die Teilnehmer eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit erhalten auch Dividenden aus den Gewinnen, die die Versicherung erwirtschaften kann.
In der Praxis hat ein Captive-Versicherer normalerweise nur einen Kunden. Ein großes Unternehmen, das Versicherungsanforderungen und Steuerverbindlichkeiten in mehreren Jurisdiktionen verwalten möchte, wird häufig einen firmeneigenen Versicherer als hundertprozentige Tochtergesellschaft gründen, um diese Probleme anzugehen. Diese Unternehmen sind bereit, ihr eigenes Kapital aufs Spiel zu setzen. Sie entscheiden sich dafür, weil es ihnen im Idealfall ermöglicht, die Vorteile zu nutzen, sich nicht den Kosten des traditionellen gewerblichen Versicherungsmarktes auszusetzen.
Dazu gründet ein Unternehmen einen firmeneigenen Versicherer mit einem zweiteiligen Steuervorteil. Erstens sind die Prämien, die das Unternehmen an den eigenen firmeneigenen Versicherer zahlt, oft steuerlich absetzbar. Zweitens werden diese Tochtergesellschaften häufig in Steueroasen im Ausland gegründet, wo Gewinne zu einem viel niedrigeren Satz besteuert werden als im Inland.
Ein Back-to-Back-Selbstbehalt ist ein Hinweis auf eine Fronting-Police oder eine Captive-Versicherung. Beides sind rechtliche Beispiele für einen alternativen Risikotransfer (ART) – das Risikomanagement außerhalb des traditionellen gewerblichen Versicherungsmarktes. In beiden Fällen führt das Back-to-Back-Selbstbehaltmodell dazu, dass sich ein Unternehmen gegen Ansprüche oder Verluste selbst versichern kann, die normalerweise von einem völlig separaten Versicherungsträger abgewickelt würden.