27 Juni 2021 7:05

Attributionsregeln

Was sind Attributionsregeln?

Zuweisungsregeln beziehen sich auf eine Reihe von Richtlinien der Internal Revenue Services (IRS), die erstellt wurden, um die Schaffung von Unternehmenseigentumsstrukturen zu vereiteln, die bestimmte Steuergesetze umgehen sollen. Die Leitlinien fordern in bestimmten Szenarien die Zuweisung des Eigentums von einer Person oder Organisation an andere Personen oder Organisationen, was für Familienunternehmen besonders wichtig ist.

Die zentralen Thesen

  • Zurechnungsregeln kennzeichnen die rechtlichen Haupteigentümer eines Unternehmens und sollen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug verhindern.
  • Diese Regeln legen fest, dass Aktien, die direkt oder indirekt von oder für eine Personengesellschaft gehalten werden, als Eigentum eines jeden Gesellschafters gelten, der eine Beteiligung von 5 Prozent oder mehr am Kapital oder am Gewinn hat.
  • Dies ist insbesondere für Familienunternehmen wichtig, bei denen die Beteiligung am Eigenkapital undurchsichtig sein kann und Transaktionen mit geschäftlichen und privaten Mitteln vermischt werden können.

Attributionsregeln verstehen

Die Zuweisungsregeln wurden über drei Hauptabschnitte des Internal Revenue Code festgelegt. Internal Revenue Code Section 267(c) bestimmt Personen, denen bestimmte Transaktionen mit Planvermögen untersagt sind.

Internal Revenue Code Section 1563 richtet sich an verbundene Unternehmen, die Teil einer kontrollierten Gruppe sind. Eine kontrollierte Gruppe sind zwei oder mehr Unternehmen, die durch Aktienbesitz verbunden sind und eine Mutter-Tochter-Gruppe, eine Bruder-Schwester-Gruppe oder eine kombinierte Gruppe umfassen

Abschnitt 318 des Internal Revenue Code konzentriert sich auf hoch bezahlte Mitarbeiter, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und disqualifizierte Personen in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. In diesem Abschnitt werden auch verbundene Unternehmen identifiziert, die Teil einer verbundenen Servicegruppe sind.

Der Abschnitt legt fest, dass eine Person das besitzt, was ihr Ehepartner, ihre Kinder, Enkelkinder oder Eltern besitzen. Wenn beispielsweise eine Frau 100 Prozent eines Unternehmens besitzt, wird davon ausgegangen, dass auch ihr Ehemann 100 Prozent dieses Unternehmens besitzt. Adoptierte Kinder werden wie blutsverwandte Kinder behandelt. Es gibt keine Zurechnung zwischen Ehegatten, wenn sie rechtlich getrennt leben. Bestimmte Familienmitglieder unterliegen nicht den Familienzuordnungsregeln. Es gibt beispielsweise keine Eigentumszuordnung zwischen Geschwistern, Cousins ​​oder Schwiegermutter und Schwiegersohn.

Andere bemerkenswerte Bestimmungen der Attributionsregeln

Die Zuordnung unterscheidet sich für kontrollierte Gruppen gemäß Abschnitt 1563. Die Zuordnung gilt für Eltern und Kinder, wenn die Kinder unter 21 Jahre alt sind. Bei erwachsenen Kindern und Enkeln gilt die Zuordnung nur für Personen, die mehr als 50 Prozent des Unternehmens besitzen. Wenn beispielsweise ein Vater 51 Prozent des Unternehmens besitzt und sein Sohn 4 Prozent besitzt, gehen die Regeln davon aus, dass der Vater auch die 4 Prozent des Sohnes besitzt, aber nicht umgekehrt.



Eine doppelte Zuschreibung ist nicht möglich, d. h. die Zuschreibung erfolgt nicht zwischen den Schwiegereltern.

Für kontrollierte Gruppen gibt es eine Ausnahme für die Nichtbeteiligung des Ehepartners. Theoretisch scheinen beispielsweise Ehepartner, die zu 100 Prozent an zwei getrennten und nicht verbundenen Unternehmen beteiligt sind, eine kontrollierte Gruppe zu bilden und müssten daher die Mitarbeiter des anderen bei der Erstellung von Pensionsplänen berücksichtigen. Es gibt jedoch keine Zuschreibung, wenn keiner der Ehegatten Eigentümer, Direktor, Treuhänder, Angestellter oder Geschäftsführer des Unternehmens des anderen ist.

Minderjährige können jedoch eine kontrollierte Gruppe wieder einführen. Ein minderjähriges Kind der Ehegatten, die diese Unternehmen besitzen, wäre zu 100 Prozent Eigentum an beiden. Sobald dieses Kind 21 Jahre alt wird, würde die kontrollierte Gruppe aufgelöst. Insbesondere müssen die Eltern eines minderjährigen Kindes für die Zurechnung nicht verheiratet sein.