28 Juni 2021 16:52

Sind die Sozialversicherungsleistungen für Ehepartner rückwirkend?

Sogar Personen, die noch nie in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, haben möglicherweise Anspruch auf Ehegattenleistungen, wenn sie mit jemandem verheiratet sind (oder früher verheiratet waren), der dazu beigetragen hat. In einigen Fällen können sie auch rückwirkende Leistungen beantragen.

Die zentralen Thesen

  • Ehegattenleistungen der sozialen Sicherheit stehen Personen zur Verfügung, deren Ehepartner in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, auch wenn sie dies selbst nie getan haben.
  • Ehepartner, die sich im vollen Rentenalter bewerben, haben möglicherweise Anspruch auf eine Leistung in Höhe von 50% der Leistung des anderen Ehepartners.
  • Wenn Ehepartner über ihr volles Rentenalter hinaus warten, um einen Antrag zu stellen, haben sie möglicherweise Anspruch auf rückwirkende Leistungen im Wert von bis zu sechs Monaten in Form einer Pauschalzahlung.

Wie rückwirkende Vorteile funktionieren

Rückwirkende Leistungen sind eine einmalige Zahlung, die die Sozialversicherungsbehörde (SSA) an Personen leisten kann, die die Beantragung von Altersleistungen über ihrvolles oder „normales“ Rentenalter hinaus verzögern(66 für viele, 67 für Personen, die 1960 oder später geboren wurden).1

Mit anderen Worten, wenn Sie nach Erreichen Ihres vollen Rentenalters Leistungen beantragen, können Sie eine rückwirkende Leistung beantragen, um Ihnen die monatlichen Zahlungen zu erstatten, die Sie verpasst haben. Sie können jedoch höchstens Leistungen im Wert von sechs Monaten erhalten.

Für Personen, die eine reguläre, nicht eheliche Altersrente beantragen, gibt es einen Kompromiss. Wenn sie rückwirkende Leistungen bis zu dem Monat beantragen, in dem sie das volle Rentenalter erreicht haben, verlieren sie die verspäteten Rentenguthaben, die sie sonst verdient hätten. Bei Ehegattenleistungen gelten jedoch keine verspäteten Altersguthaben, sodass die Beantragung einer rückwirkenden Leistung keinen Nachteil hat.

Das Fazit

Wenn Sie darauf gewartet haben, nach Ihrem vollen Rentenalter Sozialversicherungsleistungen für Ehepartner zu beantragen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung. Der einfachste Weg, um Ehegattenleistungen zu beantragen, besteht darin, dies in Ihrem vollen Rentenalter zu tun und sofort mit dem Sammeln zu beginnen.

Da rückwirkende Leistungen eine relativ undurchsichtige Option sind, wenden Sie sich am besten an einen kompetenten Berater in Ihrem Sozialversicherungsamt.