Sind die Leistungen der Ehegatten-Sozialversicherung rückwirkend? - KamilTaylan.blog
3 Juni 2021 6:53

Sind die Leistungen der Ehegatten-Sozialversicherung rückwirkend?

Sogar Personen, die noch nie in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, haben möglicherweise Anspruch auf Ehegattenleistungen, wenn sie mit jemandem verheiratet sind (oder früher verheiratet waren), der dazu beigetragen hat. In einigen Fällen können sie auch rückwirkende Leistungen beantragen.

Die zentralen Thesen

  • Ehegattenleistungen der Sozialversicherung stehen Personen zu, deren Ehepartner in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, auch wenn sie dies selbst nie getan haben.
  • Ehegatten, die im vollen Rentenalter einen Antrag stellen, haben möglicherweise Anspruch auf eine Leistung in Höhe von 50 % der Leistung des anderen Ehegatten.
  • Warten die Ehegatten mit der Beantragung des Renteneintrittsalters ab, können sie bis zu sechs Monate lang rückwirkende Leistungen in Form einer Kapitalleistung beziehen.

So funktionieren rückwirkende Leistungen

Rückwirkende Leistungen sind eine einmalige Zahlung, die die Sozialversicherungsbehörde (SSA) an Personen leisten kann, die die Beantragung von Rentenleistungen über ihrvolles oder „normales“ Rentenalter hinaus verzögern(66 für viele, 67 für Personen, die 1960 oder später geboren wurden).1

Mit anderen Worten, wenn Sie Leistungen nach Erreichen des vollen Rentenalters beantragen, können Sie eine rückwirkende Leistung beantragen, um Ihnen die entgangenen monatlichen Zahlungen zurückzuerstatten. Sie können jedoch höchstens Leistungen im Wert von sechs Monaten erhalten.

Für Personen, die eine reguläre, nicht eheliche Altersrente beantragen, gibt es einen Kompromiss. Durch die Beantragung von rückwirkenden Leistungen in den Monat, in dem sie das volle Rentenalter erreicht haben, verlieren sie die sonst erworbenen verspäteten Altersgutschriften. Bei Ehegattenleistungen entfällt die verspätete Altersgutschrift, sodass die Beantragung einer rückwirkenden Leistung keine Nachteile hat.

Die Quintessenz

Wenn Sie mit der Beantragung von Ehegattenleistungen der Sozialversicherung über Ihr volles Rentenalter hinaus gewartet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung. Am einfachsten können Sie jedoch Ehegattengeld beantragen, wenn Sie das volle Rentenalter erreicht haben und sofort mit dem Bezug beginnen.

Da rückwirkende Leistungen eine relativ undurchsichtige Option sind, ist es am besten, einen sachkundigen Berater bei Ihrem Sozialversicherungsamt zu Rate zu ziehen.