5 Juni 2021 6:51

Sind Nebenleistungen für den Arbeitgeber abzugsfähig?

Eine Nebenleistung ist eine lohnunabhängige Vergütung und wird in der Regel von einem Arbeitgeber sowohl als Anreiz für Arbeitnehmer als auch als Möglichkeit zur Steuersenkung angeboten. Tatsächlich sind viele Nebenleistungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerlich vorteilhaft. Es gibt Grenzen, und einige Nebenleistungen sehen keinen Steuerabzug vor, oder sie haben eine Grenze für den Betrag, der für Steuersparzwecke verwendet werden kann. Alle von einem Arbeitgeber erbrachten Nebenleistungen gelten technisch als steuerpflichtig, es sei denn, es wird eine Ausnahme gemacht. Glücklicherweise sind viele Leistungen zumindest teilweise abzugsfähig.

Die Krankenversicherung ist eine sehr häufige Nebenleistung der Arbeitgeber. Wenn die Inhaber der Policen im Namen der Mitarbeiter Prämien zahlen, werden diese Prämien nicht besteuert und können vom Unternehmen abgezogen werden. Andere steuerfreie und steuerlich absetzbare Leistungen umfassen Unterstützung bei der Pflegebedürftigkeit, Erziehungshilfe und Pendeldienste. Abzüge sind nicht grenzenlos;zum Beispiel haben Bildungsunterstützungsprogramme einen maximalen Abzug, der vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegt wird.

Nebenleistungen müssen einem direkten Mitarbeiter nicht unbedingt angeboten werden;unabhängige Auftragnehmer, Partner oder Direktoren können alle Empfänger sein. Die steuerliche Behandlung von Leistungen und ihren Empfängern wird ausführlich in der IRS-Veröffentlichung 15-B, insbesondere in Tabelle 2-1,erörtert. Alle Nebenleistungen, die nicht in Abschnitt 2 erwähnt werden, gelten als voll steuerpflichtig.

Die Mitarbeiter profitieren auch von sogenannten No-Additional-Cost-Services, die einen Vorteil oder eine Dienstleistung umfassen, die Kunden in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder entgangene Einnahmen bereitgestellt wird. Der Wert solcher Dienstleistungen ist für den Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Diskriminierungsregeln im Auge behalten, die für das Anbieten von Leistungen gelten. In vielen Fällen können Leistungen, die nur einer ausgewählten Gruppe von Arbeitnehmern angeboten werden, ihren steuerlich begünstigten Status verlieren.