Sind Fransen Vorteile für den Arbeitgeber absetzbar?
Eine Nebenleistung ist eine nicht lohnbezogene Form der Vergütung und wird in der Regel von einem Arbeitgeber sowohl als Anreiz für Arbeitnehmer als auch als Möglichkeit zur Steuersenkung angeboten. Tatsächlich sind viele Nebenleistungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerlich vorteilhaft. Dies ist begrenzt, und einige Nebenleistungen sehen keinen Steuerabzug vor, oder sie haben eine festgelegte Grenze für den Betrag, der für Steuerersparniszwecke verwendet werden kann. Alle Nebenleistungen eines Arbeitgebers gelten technisch als steuerpflichtig, sofern keine Ausnahme gemacht wird. Glücklicherweise werden viele Arten von Leistungen zumindest teilweise abzugsfähig gemacht.
Die Krankenversicherung ist eine sehr häufige Nebenleistung, die von Arbeitgebern erbracht wird. Wenn die Eigentümer der Policen im Namen der Mitarbeiter Prämien zahlen, werden diese Prämien nicht besteuert und können vom Unternehmen abgezogen werden. Weitere steuerfreie und steuerlich absetzbare Leistungen umfassen Pflegebedürftigkeit, Bildungsunterstützung und Pendeldienste. Abzüge sind nicht unbegrenzt;Zum Beispiel haben Bildungshilfsprogramme einen maximalen Abzug, der vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegt wird.
Nebenleistungen müssen nicht unbedingt einem direkten Mitarbeiter angeboten werden. Unabhängige Auftragnehmer, Partner oder Direktoren können Empfänger sein. Die steuerliche Behandlung von Leistungen und ihren Empfängern wird ausführlich in der IRS-Veröffentlichung 15-B, insbesondere in Tabelle 2-1,erörtert. Nebenleistungen, die in Abschnitt 2 nicht erörtert werden, gelten als voll steuerpflichtig.
Die Mitarbeiter profitieren auch von sogenannten kostenlosen Dienstleistungen, zu denen eine Leistung oder ein Service gehört, die den Kunden in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Umsatzverluste angeboten wird. Der Wert solcher Dienstleistungen ist für den Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Diskriminierungsregeln für das Leistungsangebot im Auge zu behalten. In vielen Fällen können Leistungen, die nur einer ausgewählten Gruppe von Mitarbeitern angeboten werden, ihren steuerlich begünstigten Status verlieren.