5 Juni 2021 6:20

Verwaltungsanleihe

Was ist eine Verwaltungsanleihe?

Eine Verwaltungsanleihe ist eine Anleihe, die im Namen eines Nachlassverwalters hinterlegt wird, um sicherzustellen, dass dieser seine Pflichten gemäß den Bestimmungen des Testaments und/oder den gesetzlichen Anforderungen der Gerichtsbarkeit ausführt. Die Kaution deckt alle Vermögensverluste des Nachlasses aufgrund unehrlicher oder unangemessener Handlungen des Verwalters.

Die zentralen Thesen

  • Nachlassgerichte ernennen einen Verwalter, der den Nachlass und das Vermögen einer verstorbenen Person überwacht, wenn der benannte Hauptvollstrecker verstirbt, aus dem Amt entlassen wurde oder sich weigern sollte, zu dienen.
  • Eine Verwaltungsbürgschaft deckt das Potenzial finanzieller Verluste eines Nachlasses durch unsachgemäße Handlungen eines Verwalters ab.
  • Ein bestellter Verwalter einer Bürgschaftsgesellschaft ist für die Erlangung einer Verwaltungsgarantie verantwortlich.
  • Nicht alle Nachlassgerichte verlangen diese Anleihen.

So funktioniert eine Verwaltungsanleihe

Ein Verwalter wird ernannt, um den Nachlass von Personen zu verwalten, die ohne gültiges Testament verstorben sind oder die ein Testament hatten, aber keinen Testamentsvollstrecker hatten. Ein Verwalter wird auch von einem Nachlassgericht ernannt, um den Nachlass des Verstorbenen zu beaufsichtigen, wenn der Hauptexekutor stirbt, aus dem Amt entfernt wurde oder sich weigern sollte, zu dienen.

Der Verwalter hat die Aufgabe, Rechnungen an Gläubiger und ausstehende Steuerverbindlichkeiten an den Staat zu bezahlen und das Vermögen des Nachlasses an die nach dem Gesetz berechtigten Begünstigten zu verteilen. Um sicherzustellen, dass diese Agenten den Nachlass nicht missbräuchlich verwalten, benötigt das Gericht eine Verwaltungsbürgschaft.

Bürgschaften und Anleihen

Eine Verwaltungsbürgschaft wird von einem beauftragten Verwalter von einer Bürgschaftsgesellschaft eingeholt. Der Bürge führt Hintergrund- und Bonitätsprüfungen des Antragstellers durch, bevor er die dem Gericht vorgelegte Anleihe genehmigt. Die Anleihe stellt sicher, dass der Nachlass ethisch und gesetzeskonform behandelt wird und das Vermögen nach den Wünschen des Verstorbenen verteilt wird.



Die Anleihe schützt Gläubiger und Begünstigte, nicht den Verwalter, vor fahrlässigen, betrügerischen oder fehlerhaften Handlungen des ernannten Vertreters.

Stellt sich heraus, dass der Verwalter dem Willen des Verstorbenen nicht gefolgt ist oder nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt hat, kann eine Klage gegen die Verwaltungsbürgschaft erhoben werden. Das Bürgschaftsunternehmen wird die Person(en) entschädigen, die den Anspruch eingereicht hat, wenn sich herausstellt, dass er gültig ist. Der Verwalter muss die Bürgschaft für alle an den/die Anspruchsteller(n) ausgezahlten Gelder zurückzahlen. In Fällen, in denen der Verwalter in Verzug ist oder Insolvenz anmeldet, ist der Bürge dafür verantwortlich, dem Projektinhaber einen etwaigen Vermögensschaden zu ersetzen.

Der Gesamtbetrag der Anleihe richtet sich nach dem Gesamtwert des Nachlasses. Die für eine Verwaltungsanleihe gezahlten Kosten oder Prämien werden durch das persönliche Guthaben des Verwalters bestimmt. Die Kaution wird jedoch nicht immer vom Nachlassgericht verlangt. Wird ein Finanzinstitut zum Nachlassverwalter bestellt, ist eine Verwaltungsbürgschaft nicht erforderlich. Auch wenn ein gültiges Testament oder ein anderes Nachlassplanungsdokument vorhanden ist, das besagt, dass keine Anleihe vorliegt, wird keine Verwaltungsanleihe angefordert.