Anpassen der Journaleintragsdefinition
Was ist ein korrigierender Journaleintrag?
Ein korrigierender Journaleintrag ist ein Eintrag im Hauptbuch eines Unternehmens, der am Ende einer Rechnungsperiode erfolgt, um alle nicht erfassten Einnahmen oder Ausgaben für die Periode zu erfassen. Wenn eine Transaktion in einer Abrechnungsperiode gestartet und in einer späteren Periode beendet wird, ist ein anpassender Journaleintrag erforderlich, um die Transaktion ordnungsgemäß zu bilanzieren. Das Anpassen von Journalbuchungen kann sich auch auf die Finanzberichterstattung beziehen, die einen Fehler korrigiert, der zuvor in der Abrechnungsperiode gemacht wurde.
Die zentralen Thesen
- Korrekturjournalbuchungen werden verwendet, um aufgetretene, aber noch nicht ordnungsgemäß nach der periodengerechten Rechnungslegung erfasste Transaktionen zu erfassen.
- Korrekturbuchungen werden im Hauptbuch eines Unternehmens am Ende einer Abrechnungsperiode erfasst, um die Abgleichs- und Erlösrealisierungsgrundsätze einzuhalten.
- Die gebräuchlichsten Arten der Anpassung von Journalbuchungen sind Rückstellungen, Abgrenzungen und Schätzungen.
Grundlegendes zum Anpassen von Journaleinträgen
Der Zweck der Anpassung von Buchungen besteht darin, Bartransaktionen in die Periodenrechnungsmethode umzustellen. Die periodengerechte Rechnungslegung basiert auf dem Prinzip der Erlösrealisierung, das darauf abzielt, Erlöse in der Periode zu erfassen, in der sie erwirtschaftet wurden, und nicht in der Periode, in der Gelder eingenommen werden. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Bauunternehmen beginnt mit dem Bau in einer Periode, stellt dem Kunden jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten in sechs Monaten eine Rechnung. Das Bauunternehmen muss am Ende jedes Monats eine Anpassungsjournalbuchung vornehmen, um Einnahmen in Höhe von 1/6 des Betrags zu erfassen, der zum Halbjahr in Rechnung gestellt wird.
Eine berichtigende Journalbuchung umfasst ein GuV Konto (Ertrag oder Aufwand) zusammen mit einem Bilanzkonto (Aktiva oder Passiva). Es bezieht sich in der Regel auf die Bilanzkonten für kumulierte Abschreibungen, Wertberichtigungen für zweifelhafte Konten, aufgelaufene Aufwendungen, aufgelaufene Erträge, Rechnungsabgrenzungsposten, Rechnungsabgrenzungsposten und nicht verdiente Erträge. Erfolgsrechnungskonten, die möglicherweise angepasst werden müssen, umfassen Zinsaufwendungen, Versicherungsaufwendungen, Abschreibungsaufwendungen und Einnahmen. Die Buchungen erfolgen nach dem Matching-Prinzip, um die Ausgaben den entsprechenden Einnahmen in derselben Abrechnungsperiode zuzuordnen. Die in Journalbuchungen vorgenommenen Korrekturen werden in das Hauptbuch übertragen, das in den Abschluss fließt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anpassung von Journalbuchungen am häufigsten Rückstellungen, Abgrenzungen und Schätzungen sind. Rückstellungen sind Einnahmen und Ausgaben, die nicht erhalten bzw. bezahlt wurden und noch nicht durch eine Standardbuchungstransaktion erfasst wurden. Abgrenzungsposten beziehen sich auf erhaltene bzw. im Voraus bezahlte Einnahmen und Aufwendungen, die erfasst, aber noch nicht erwirtschaftet oder verwendet wurden. Schätzungen sind Anpassungsbuchungen, die nicht zahlungswirksame Posten erfassen, wie z. B. Abschreibungsaufwand, Wertberichtigungen oder die Bestandsveralterungsreserve.
Nicht alle Journalbuchungen, die am Ende einer Abrechnungsperiode erfasst werden, sind Korrekturbuchungen. Beispielsweise ist ein Eintrag zur Erfassung eines Gerätekaufs am letzten Tag einer Abrechnungsperiode kein Anpassungseintrag.
Beispiel für das Anpassen eines Journaleintrags
Beispiel: Ein Unternehmen, dessen Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, nimmt am 1. Dezember einen Kredit bei der Bank auf. Die Kreditbedingungen sehen vor, dass alle drei Monate Zinszahlungen zu leisten sind. In diesem Fall soll die erste Zinszahlung der Gesellschaft am 1. März erfolgen. Die Gesellschaft muss jedoch noch Zinsaufwendungen für die Monate Dezember, Januar und Februar ansammeln.
Da das Unternehmen seinen Jahresabschluss im Januar veröffentlichen wird, ist eine Anpassungsbuchung erforderlich, um die aufgelaufenen Zinsaufwendungen für Dezember widerzuspiegeln. Um die Geschäftstätigkeit und die Rentabilität des Unternehmens korrekt darzustellen, müssen die aufgelaufenen Zinsaufwendungen in der Dezember-Gewinn- und Verlustrechnung und die Verbindlichkeit für die zu zahlenden Zinsen in der Dezember-Bilanz ausgewiesen werden. Die Anpassungsbuchung belastet den Zinsaufwand und die fälligen Zinsen für den Zinsbetrag vom 1. Dezember bis 31. Dezember.