Buchhaltungspostulat - KamilTaylan.blog
23 Juni 2021 9:10

Buchhaltungspostulat

Was ist ein Buchhaltungspostulat?

Ein Rechnungslegungspostulat ist eine Annahme im Bereich der Rechnungslegung, die auf historischer Praxis beruht. Rechnungslegungspostulate bilden die Grundlage der Rechnungslegungsstandards, die regeln, wie Transaktionen behandelt und erfasst werden.

Die zentralen Thesen

  • Ein Rechnungslegungspostulat ist eine Annahme im Bereich der Rechnungslegung, die auf der historischen Praxis basiert.
  • Rechnungslegungspostulate bilden die Grundlage der Rechnungslegungsstandards, die regeln, wie Transaktionen behandelt und erfasst werden.
  • Ein Beispiel für ein Buchhaltungspostulat könnte sein, wenn Einnahmen periodengerecht erfasst werden – oder wenn sie verdient werden und nicht, wenn sie eingehen.
  • Die Konsistenz der Rechnungslegungspraktiken ist ein weiteres Postulat. Sobald eine Rechnungslegungsmethode ausgewählt wurde, sollte sie nicht mehr geändert werden.

Grundlegendes zu Buchhaltungspostulaten

Buchhaltungspostulate enthalten zugrunde liegende Annahmen und werden normalerweise nicht im Jahresabschluss eines Unternehmens aufgeführt. In den USA könnte beispielsweise in einem Postulat festgelegt werden, dass alle Zahlen in US-Dollar angegeben werden sollten. Im Folgenden sind einige der heute in der Praxis am häufigsten verwendeten Postulate für die Rechnungslegung aufgeführt.

Umsatzrealisierung

Einnahmen werden erfasst, wenn sie verdient werden und nicht, wenn sie eingehen. Die Umsatzrealisierung verwendet eine periodengerechte Rechnungslegung, dh sie wird erfasst, wenn der Verkauf erfolgt, unabhängig davon, wann das Geld oder Bargeld vom Kunden eingezogen wird. Umgekehrt werden Ausgaben normalerweise erfasst, wenn die Vermögenswerte verwendet oder verbraucht werden.

Konsistenz in der Rechnungslegung

Sobald eine Rechnungslegungsmethode ausgewählt wurde, sollte sie vom Unternehmen in Zukunft nicht mehr ohne ausreichenden Grund geändert werden. Außerdem sollten alle Transaktionen aufgezeichnet werden, wenn die Aufzeichnung oder Nichtaufzeichnung die Entscheidung eines Anlegers, in das Unternehmen zu investieren, beeinflussen könnte.

Das Postulat der Gesellschaft oder des Unternehmens

Die Finanzberichterstattung über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Transaktionen bezieht das Unternehmen ein und ist nicht gemischt mit denen der Eigentümer oder Auftraggeber.

Going Concern

Unternehmen werden auf unbestimmte Zeit bestehen, was davon ausgeht, dass das Unternehmen kurzfristig nicht aus dem Geschäft kommt, es sei denn, es liegt etwas Wesentliches im Gegenteil vor. Das Going-Concern-Postulat hilft bei der Bewertung von Vermögenswerten, was zu historischen Anschaffungskosten und nicht auf der Grundlage des Liquidationswerts erfolgen kann. Unternehmen können möglicherweise auch Ausgaben auf spätere Perioden verschieben, z. B. die Abschreibung von Vermögenswerten.

Geldmessung

Das Postulat zur Geldmessbarkeit besagt, dass nur Geldwertposten im Jahresabschluss eines Unternehmens ausgewiesen werden. Mit anderen Worten, alles, was quantifiziert werden kann, wird nicht gemeldet, wie z. B. die Moral der Mitarbeiter.

Zeit Abschnitte

Der Zeitrahmen, den der Jahresabschluss abdeckt, ist in einem Postulat festgelegt, damit Vergleiche möglich sind. Beispielsweise melden Unternehmen Jahresergebnisse, während viele andere Unternehmen Zwischenberichte auch über vierteljährliche und halbjährliche Finanzberichte melden. Konsistente, spezifische Zeiträume sind für Anleger und Analysten einfacher, einen Zeitraum mit einem anderen zu vergleichen. Die Bewertung von Kosten und Erträgen für einen langfristigen Vermögenswert kann jedoch über mehrere Zeiträume hinweg schwierig sein.

Obwohl die Postulate weitgehend akzeptiert werden, können unter bestimmten Umständen Meinungsverschiedenheiten auftreten. Beispielsweise kann es bei bestimmten Transaktionen zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Zeitpunkts für die Erfassung von Einnahmen- und Ausgabenposten kommen. Auch andere Postulate für die Rechnungslegung können je nach Branche oder Branche geringfügig variieren.