5 Juni 2021 9:09

Änderungen in der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur

Was sind Änderungen in der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur?

Änderungen in der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur beziehen sich auf Leitlinien zur Berücksichtigung von Änderungen und Fehlern in der Rechnungslegung im Jahresabschluss. Es enthält die Regeln für die Korrektur und Anwendung von Änderungen am Jahresabschluss, einschließlich der Anforderungen für die Bilanzierung und Berichterstattung einer Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, einer Änderung der Schätzung der Rechnungslegung, einer Änderung des berichtenden Unternehmens oder der Korrektur eines Fehlers.

Änderungen der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur sind eine Erklärung des Financial Accounting Standards Board (FASB) und des International Accounting Standards Board (IASB).1

Die zentralen Thesen

  • Änderungen in der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur beziehen sich auf die Leitlinien zur Berücksichtigung von Änderungen und Fehlern in der Rechnungslegung im Jahresabschluss.
  • Änderungen der Rechnungslegung und Fehlerkorrekturen werden vom Financial Accounting Standards Board (FASB) und dem International Accounting Standards Board (IASB) in ihren jeweiligen Gerichtsbarkeiten überwacht.1
  • Änderungen in der Rechnungslegung werden als Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, Änderung der Schätzung der Rechnungslegung und Änderung der Berichtseinheit klassifiziert.

Grundlegendes zu Änderungen in der Rechnungslegung und zur Fehlerkorrektur

Für die Finanzmärkte ist eine genaue und vertrauenswürdige Finanzberichterstattung unerlässlich. Viele Unternehmen, Investoren und Analysten verlassen sich bei ihren Entscheidungen und Meinungen auf die Finanzberichterstattung. Finanzberichte müssen frei von Fehlern, falschen Angaben und absolut zuverlässig sein. Änderungen oder Fehler in früheren Abschlüssen beeinträchtigen die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und müssen daher angemessen behandelt werden.

Änderungen der Rechnungslegung und Leitlinien zur Fehlerkorrektur werden von den beiden Hauptgremien für Rechnungslegungsstandards festgelegt: dem FASB und dem IASB. Die beiden haben unterschiedliche Interpretationen der Rechnungslegungsregeln und -grundsätze, arbeiten jedoch zusammen, um nach Möglichkeit eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen.

Die Erklärung Nr. 154 des FASB befasst sich mit Änderungen der Rechnungslegung und Fehlerkorrektur, während der Internationale Rechnungslegungsstandard 8 des IASB,Rechnungslegungsgrundsätze, Änderungen der Schätzungen und Fehler in der Rechnungslegung ähnliche Leitlinien enthält.1

Die Bereiche, auf die sich die Vorschriften konzentrieren, sind:

  • Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
  • Änderung der buchhalterischen Schätzung
  • Änderung in der Berichtseinheit
  • Korrektur eines Fehlers in zuvor veröffentlichten Abschlüssen

Die ersten drei Posten fallen unter „Buchhaltungsänderungen“, während letztere unter „Buchhaltungsfehler“ fallen.

Änderungen in der Rechnungslegung

Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes

Die erste Änderung der Rechnungslegung, eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, beispielsweise eine Änderung des Zeitpunkts und der Art und Weise, wie Umsatzerlöse erfasst werden, ist eine Änderung von einem allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsatz (GAAP) zu einem anderen. Unternehmen können im Allgemeinen zwischen zwei Rechnungslegungsgrundsätzen wählen, z. B. der LIFO Bestandsbewertungsmethode (Last In, First Out) und der FIFO Methode (First In, First Out).

Dies ist eine rückwirkende Änderung, die die Anpassung früherer Abschlüsse erfordert. Frühere Finanzdaten müssen angepasst werden, um so berechnet zu werden, als ob das neue Prinzip angewendet würde. Der Jahresabschluss darf nur dann nicht angepasst werden, wenn alle möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die Änderung zu berücksichtigen, und eine solche Berechnung als unpraktisch erachtet wird.

Änderung der Buchhaltungsschätzung

Die zweite Änderung der Rechnungslegung, eine Änderung der Schätzung der Rechnungslegung, ist eine Bewertungsänderung. Dies bedeutet, dass eine wesentliche Änderung der Schätzungen im Jahresabschluss vermerkt wird und die Änderung in Zukunft vorgenommen wird. Ein Beispiel wäre eine Änderung der Abschreibungsmethode.

Änderung in der Berichtseinheit

Die dritte Änderung der Rechnungslegung ist eine Änderung des Jahresabschlusses, die tatsächlich zu einem anderen berichtenden Unternehmen führt. Dies würde eine Änderung des konsolidierten Berichtsabschlusses im Gegensatz zu der einzelner Unternehmen oder der sich ändernden Tochterunternehmen, aus denen der Konzernabschluss besteht, einschließen. Dies ist auch eine rückwirkende Änderung, die eine Anpassung des Jahresabschlusses erfordert.

Abrechnungsfehler

Bilanzierungsfehler sind Fehler, die in früheren Abschlüssen gemacht wurden. Dies kann die Fehlklassifizierung eines Aufwands, die Nichtabschreibung eines Vermögenswerts, die Fehlzählung von Lagerbeständen, einen Fehler bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze oder die Überwachung umfassen. Fehler sind rückwirkend und müssen eine Anpassung der Finanzdaten beinhalten.