Versehentliche Mittel
Was ist ein versehentliches Mittel?
Unfallschaden ist eine Bedingung für Verluste, die im Rahmen einer Versicherungspolice gedeckt sind, die voraussetzt, dass der Schaden auf einen Unfall und nicht auf einen Nicht-Unfall zurückzuführen ist. Als Bedingung soll die Unfallversicherung die Versicherer davor schützen, Ansprüche aus Ereignissen bezahlen zu müssen, die keine Unfälle waren.
Die zentralen Thesen
- „Unfallbedingte Mittel“ ist ein Begriff, der von Versicherungsunternehmen in ihren Policen verwendet wird, um die Zahlung von Ansprüchen abzulehnen, die aus Nicht-Unfällen resultieren.
- Sowohl die Verletzung als auch das Ereignis müssen als Unfälle betrachtet werden, damit ein Anspruch unter die Definition von „zufälligen Mitteln“ fällt.
- Versicherungspolicen für Körperverletzung oder Tod enthalten oft eine Bestimmung, die verlangt, dass der Tod oder die Verletzung durch äußere, gewaltsame und zufällige Mittel verursacht wird.
- Einige Staaten betrachten Körperverletzungsrichtlinien, in denen die Worte „unfallbedingte Mittel“ verwendet werden, anders als diejenigen, die „unfallbedingte Verletzungen“ erwähnen.
Versehentliche Mittel verstehen
Versicherer verwenden das Wort „Unfall“, um ein Ereignis zu beschreiben, das sich unbeabsichtigt, unerwartet oder unvorhergesehen ereignet. Zufällige Mittel können Handlungen beinhalten, die Schaden oder Schaden verursacht haben, die aber selbst zufällig waren. Sowohl die Verletzung als auch das Ereignis müssen als Unfälle betrachtet werden, damit ein Anspruch gedeckt werden kann. Unfallmittel ist eine genaue Definition von „Unfall“ und ist strenger als die bloße Definition eines Unfalls als unvorhergesehenes Ereignis.
Versicherungspolicen für Körperverletzung oder Tod enthalten oft eine Bestimmung, die verlangt, dass der Tod oder die Verletzung durch äußere, gewaltsame und zufällige Mittel verursacht wird. Zufällige Mittel berücksichtigen sowohl die Ursache als auch die Wirkung des Ereignisses und nicht nur das Ergebnis des Ereignisses.
Zum Beispiel müsste ein Bauarbeiter mit Unfalltod- und Zerstückelungsversicherung, der verletzt wird, (1) nicht wissen, dass das Risiko einer Tätigkeit zu einem Verlust führen würde, und (2) nicht wissen, dass irgendwelche Ereignisse, die zu dieser Tätigkeit führen, einen Verlust zur Folge haben könnte. Wenn dieser Arbeiter eine Maschine benutzen würde, von der er wusste, dass sie eine fehlerhafte Verkabelung hatte und einen Stromschlag erlitten hatte, würde er keine Leistung erhalten, da er hätte wissen müssen, dass er aufgrund des Verkabelungsproblems verletzt werden könnte.
Sprachhinweis der Versicherungspolice auf Unfallursachen
Eine typische Klausel in einer Versicherungspolice, die den Unfalltod abdeckt, könnte lauten: „Der richtige Beweis dafür, dass der Tod des Versicherten direkt und unabhängig von allen anderen Ursachen auf Körperverletzungen eingetreten ist, die ausschließlich durch äußere, gewaltsame und zufällige Verletzungen verursacht wurden meint…“
Ob ein bestimmtes Ereignis versichert ist, hängt davon ab, wie die jeweilige Gerichtsbarkeit „äußere, gewalttätige und zufällige Mittel“ auslegt. „Gewalttätig“ und „äußerlich“ qualifizieren im Allgemeinen den Begriff „zufällige Mittel“, und die Gerichte sind sich in dieser Definition weitgehend einig.
Besondere Erwägung
Einige Staaten betrachten Körperverletzungspolicen, in denen die Wörter „Unfallmittel“ verwendet werden, als anders als diejenigen, in denen „Unfallverletzung“ erwähnt wird. Gerichtsverfahren können davon abhängen, ob der Wortlaut der Police impliziert, dass der Versicherer für die Unfallursache haftet ( Tod oder Verletzung durch Unfall) oder wenn die Haftung von der Wirkung abhängt (Verletzung oder Tod).