Verzichtsklausel
Was ist eine Abbruchklausel?
Eine Verzichtsklausel in einem Sachversicherungsvertrag erlaubt es dem Eigentümer unter bestimmten Umständen, verlorene oder beschädigte Sachen aufzugeben und trotzdem den vollen Ausgleichsbetrag zu fordern.
Wenn das Eigentum des Versicherten nicht wiederhergestellt werden kann oder die Kosten für die Wiederherstellung oder Reparatur den Gesamtwert übersteigen, kann es aufgegeben werden und der Versicherte hat Anspruch auf den vollen Ausgleichsbetrag.
Die zentralen Thesen
- Eine Verzichtsklausel in einem Sachversicherungsvertrag erlaubt es Immobilieneigentümern unter bestimmten Umständen, verlorene oder beschädigte Sachen aufzugeben und dennoch eine vollständige Entschädigung zu verlangen.
- Wenn das Eigentum des Versicherten nicht zurückgefordert werden kann oder die Wiederherstellungs- oder Reparaturkosten den Gesamtwert übersteigen, kann es aufgegeben werden, und der Versicherte hat Anspruch auf eine vollständige Abrechnung.
- Die Abbruchklausel kommt typischerweise bei Schiffssachversicherungen wie Booten oder Wasserfahrzeugen zum Tragen.
- Um die gesetzliche Definition von Verlassenheit zu erfüllen, muss ein Eigentümer klare, entschiedene Maßnahmen ergreifen, die darauf hinweisen, dass er sein Eigentum nicht mehr haben möchte.
- Untätigkeit reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass der Eigentümer die Immobilie aufgegeben hat, auch wenn die Nichtnutzung seit Jahren andauert.
Abbruchklauseln verstehen
Die Abbruchklausel kommt typischerweise bei Schiffssachversicherungen wie Booten oder Wasserfahrzeugen zum Tragen.
Wenn das Schiff eines Eigentümers auf See versenkt oder verloren geht, gibt die Aufhebungsklausel dem Eigentümer das Recht, das Auffinden oder Wiedererlangen seines Eigentums im Wesentlichen „aufzugeben“ und anschließend eine volle Versicherungssumme vom Versicherer einzuziehen.
Die rechtliche Definition von Verlassenheit
Ein Eigentümer muss klare, entschiedene Maßnahmen ergreifen, die darauf hinweisen, dass er sein Eigentum nicht mehr haben möchte. Jede Handlung ist ausreichend, solange das Eigentum frei und offen für jeden ist, der kommt, um es zu beanspruchen.
Untätigkeit – d. h. Unterlassung oder Nichtbenutzung der Immobilie – reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass der Eigentümer auf die Rechte an der Immobilie verzichtet hat, selbst wenn diese Nichtbenutzung seit Jahren andauert.
Das Versäumnis eines Landwirts, sein Land zu kultivieren, oder ein Steinbruchbesitzer, der Steine aus seinem Steinbruch holt, entspricht nicht dem Standard für eine legale Aufgabe.
Die Absicht einer Person, ein Eigentum aufzugeben, kann durch ihre ausdrückliche diesbezügliche Sprache festgestellt werden, oder sie kann aus den Umständen im Zusammenhang mit der Behandlung des Eigentums durch den Eigentümer impliziert werden, z. Das Verstreichen der Zeit, obwohl kein Element der Aufgabe, kann die Absicht einer Person veranschaulichen, ihr Eigentum aufzugeben.
Verschiedene Arten von Eigentum können aufgegeben werden, z. B. persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände. aber auch Verträge, Urheberrechte, Erfindungen und Patente können aufgegeben werden. Bestimmte Rechte und Interessen an Immobilien, wie Dienstbarkeiten und Pachtverträge, können auch aufgegeben werden.
Stellen Sie sich zum Beispiel einen Farmbesitzer vor, der einem Mitbauern eine Dienstbarkeit gibt, einen Weg auf seinem Grundstück zu benutzen, damit die Schafe zu einer Wasserstelle gelangen können. Der Hirte verkauft später seine Herde und verlässt den Staat, ohne die Absicht zurückzukehren. Dieses Verhalten zeigt, dass der Hirte die Erleichterung aufgegeben hat, seit er den Pfad nicht mehr benutzt und nie wieder beabsichtigt, ihn zu benutzen.