83 (b) Wahl
Was ist die 83 (b) Wahl?
Die Wahl nach 83 (b) ist eine Bestimmung nach dem Internal Revenue Code (IRC), die einem Mitarbeiter oder Gründer eines Startups die Möglichkeit gibt, Steuern auf den gesamten Marktwert von Restricted Stocks zum Zeitpunkt der Gewährungzu zahlen.1
Die Wahl nach 83 (b) gilt für Aktien, die einer Ausübbarkeit unterliegen, und weist den Internal Revenue Service (IRS) darauf hin, den Wähler zum Zeitpunkt der Gewährung und nicht zum Zeitpunkt der Ausübbarkeit von Aktien für das Eigentum zu besteuern.
Verständnis der 83 (b) Wahl
Tatsächlich bedeutet eine Wahl nach 83 (b), dass Sie Ihre Steuerschuld bei niedriger Bewertung im Voraus bezahlen, vorausgesetzt, der Eigenkapitalwert steigt in den folgenden Jahren. Wenn der Wert des Unternehmens stattdessen stetig und kontinuierlich sinkt, würde diese Steuerstrategie letztendlich bedeuten, dass Sie Steuern überbezahlt haben, indem Sie eine höhere Eigenkapitalbewertung im Voraus bezahlt haben.
Wenn ein Gründer oder Mitarbeiter eine Entschädigung für das Eigenkapital eines Unternehmens erhält, unterliegt der Anteil in der Regel der Einkommensteuer gemäß seinem Wert. Der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Gewährung oder Übertragung ist die Grundlage für die Beurteilung der Steuerschuld. Die fällige Steuer muss im tatsächlichen Jahr der Ausgabe oder Übertragung des Bestands gezahlt werden. In vielen Fällen erhält der Einzelne jedoch über mehrere Jahre eine Eigenkapitalausübung. Mitarbeiter können Unternehmensanteile erwerben, wenn sie im Laufe der Zeit beschäftigt bleiben. In diesem Fall ist die Steuer auf den Eigenkapitalwert zum Zeitpunkt der Ausübung fällig. Wenn der Wert des Unternehmens während der Sperrfrist steigt, steigt auch die in jedem Freizügigkeitsjahr gezahlte Steuer entsprechend an.4
Zum Beispiel erhält ein Mitbegründer eines Unternehmens 1 Million Aktien, die der Ausübbarkeit unterliegen und zum Zeitpunkt der Gewährung der Aktien einen Wert von 0,001 USD haben. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktien den Nennwert von 0,001 USD x Anzahl der Aktien = 1.000 USDwert , den der Mitbegründer zahlt. Die Aktien stellen für den Mitbegründer eine 10% ige Beteiligung an der Firma dar und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren unverfallbar, was bedeutet, dass er fünf Jahre lang jedes Jahr 200.000 Aktien erhält. In jedem der fünf unverfallbaren Jahre muss er den beizulegenden Zeitwert der 200.000 unverfallbaren Aktien versteuern.
Wenn der Gesamtwert des Eigenkapitals des Unternehmens auf 100.000 USD steigt, steigt der 10% -Wert des Mitbegründers von 1.000 USD auf 10.000 USD. Seine Steuerschuld für das erste Jahr wird von (10.000 – 1.000 USD) x 20% abgezogen, dh tatsächlich (100.000 – 10.000 USD) x 10% x 20% = 1.800 USD.
- 100.000 US-Dollar sind der Wert des Unternehmens für das erste Jahr
- 10.000 US-Dollar sind der Wert des Unternehmens zu Beginn oder der Buchwert
- 10% sind die Eigentumsanteile des Mitbegründers
- 20% entsprechen der 5-jährigen Sperrfrist für die 1 Million Aktien des Mitbegründers (200.000 Aktien / 1 Million Aktien).
Wenn sich der Aktienwert im Jahr 2 weiter auf 500.000 USD erhöht, zahlt er Steuern auf (500.000 – 10.000 USD) x 10% x 20% = 9.800 USD. Bis zum dritten Jahr steigt der Wert auf 1 Million US-Dollar und seine Steuerschuld wird von (1 Million US-Dollar – 10.000 US-Dollar) x 10% x 20% = 19.800 US-Dollar veranschlagt. Wenn der Gesamtwert des Eigenkapitals in den Jahren 4 und 5 weiter steigt, erhöht sich natürlich auch das zusätzliche steuerpflichtige Einkommen des Mitbegründers für jedes Jahr.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt alle Aktien mit Gewinn verkauft werden, unterliegt der Mitbegründer einer Kapitalertragsteuer auf seinen Gewinn aus dem Verkaufserlös.
83 (b) Steuerstrategie
Die Wahl nach 83 (b) gibt dem Mitbegründer die Möglichkeit, vor Beginn der Sperrfrist Steuern auf das Eigenkapital zu zahlen. Wenn er diese Steuerstrategie wählt, muss er nur den Buchwert von 1.000 USD versteuern. Die Wahl 83 (b) teilt dem IRS mit, dass der Wähler beschlossen hat, die Differenz zwischen dem für die Aktie gezahlten Betrag und dem Marktwert der Aktie als steuerpflichtiges Einkommen auszuweisen. Der Wert seiner Aktien während der 5-jährigen Sperrfrist spielt keine Rolle, da er keine zusätzlichen Steuern zahlt und seine unverfallbaren Aktien behalten kann. Wenn er die Aktien jedoch mit Gewinn verkauft, wird eine Kapitalertragsteuer erhoben.6
Nach unserem obigen Beispiel wird seine Steuerveranlagung nur für 1.000 USD vorgenommen, wenn er bei der Ausgabe an ihn eine 83 (b) Wahl trifft, um Steuern auf den Wert der Aktie zu zahlen. Wenn er seine Aktien nach beispielsweise zehn Jahren für 250.000 USD verkauft, beträgt sein steuerpflichtiger Kapitalgewinn 249.000 USD (250.000 USD – 1.000 USD = 249.000 USD).
Die Wahl nach 83 (b) ist am sinnvollsten, wenn der Wähler sicher ist, dass der Wert der Aktien in den kommenden Jahren steigen wird. Wenn die zum Zeitpunkt der Gewährung gemeldete Höhe des Einkommens gering ist, kann eine Wahl nach 83 (b) von Vorteil sein.
In einem umgekehrten Szenario, in dem die Wahl 83 (b) ausgelöst wurde und der Eigenkapitalwert sinkt oder das Unternehmen Insolvenz anmeldet, hat der Steuerzahler die Steuern für Aktien mit einem geringeren oder wertlosen Betrag überbezahlt. Leider erlaubt der IRS keine Überzahlungsforderung von Steuern im Rahmen der Wahl nach 83 (b). Stellen Sie sich zum Beispiel einen Mitarbeiter vor, dessen gesamte Steuerschuld nach Einreichung einer 83 (b) -Wahl im Voraus 50.000 US-Dollar beträgt. Da die unverfallbaren Aktien über eine Sperrfrist von 4 Jahren weiter sinken, wären sie ohne die Wahl nach 83 (b) besser dran gewesen und hätten für jedes der vier Jahre eine jährliche Steuer auf den reduzierten Wert des unverfallbaren Eigenkapitals gezahlt, unter der Annahme der Rückgang ist signifikant.
Ein weiterer Fall, in dem sich eine Wahl nach 83 (b) als Nachteil herausstellen würde, besteht darin, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ablauf der Sperrfrist verlässt. In diesem Fall hätten sie Steuern auf Aktien gezahlt, die niemals erhalten würden. Wenn die Höhe der gemeldeten Einnahmen zum Zeitpunkt der Aktiengewährung erheblich ist, ist die Einreichung einer 83 (b) -Wahl wenig sinnvoll.
83 (b) Formularanforderungen
Die 83 (b) Wahlunterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ausgabe von Restricted Shares an die IRS gesendet werden. Zusätzlich zur Benachrichtigung des IRS über die Wahl muss der Empfänger des Eigenkapitals seinem Arbeitgeber eine Kopie des ausgefüllten Wahlformulars vorlegen.